Referenzen Objektplanung (siehe auch II.2.9):
— Bauen im Bestand im lfd. Betrieb;
— kleinteilige Nutzerstruktur;
— Bauen im Bestand / denkmalgeschützte Gebäude;
— besondere Hygieneanforderungen;
— öffentl. Auftraggeber.
Referenzen Technische Ausrüstung (siehe auch II.2.9):
— Bauen im Bestand im lfd. Betrieb;
— kleinteilige Nutzerstruktur;
— öffentl. Auftraggeber;
— besondere Hygieneanforderungen – Lüftung;
— besondere Hygieneanforderungen – Kühlung.
Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind.
Referenzen Objektplanung
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit:
— Leistungszeitraum: Abschluss der Leistungen (ohne LPH 9) nicht vor 2009. Bei laufenden Projekten werden die bis 10/2016 erbrachten Leistungen gewertet;
— Leistungsumfang: Bei mindestens zu 80 % erbrachter HOAI-Grundleistung nach §34 HOAI wird die Referenz voll gewertet. Wurden mind. 40 % des Leistungsumfangs erbracht, wird die Referenz zur Hälfte gewertet, bei weniger als 40 % wird die Referenz nicht gewertet;
— Größe: Bauwerkskosten mind. 2,0 Mio. EUR netto KG 300+400.
Kriterienspezifische Wertung:
— Bauen im Bestand: Umbau/Sanierung im laufenden Betrieb, 20 Punkte ab 1 voll wertbaren Referenz, nicht gewertet werden z. B. komplette Auslagerungen in Container, benachbarte Gebäude;
— kleinteilige Nutzerstruktur im Neubau oder Bestand, 10 Punkte ab 1 voll wertbaren Referenz mit grundsätzlich vergleichbarer Nutzerstruktur, dh. Abstimmung u. Koordinierung von Nutzerinteressen mit mehreren Ansprechpartnern, nicht gewertet wird Wohnungsbau;
— Bauen im Bestand: Umbau/Sanierung bei einem denkmalgeschützten Gebäude, 5 Punkte ab 1 voll wertbaren Referenz;
— besondere Hygieneanforderung im Neubau oder Bestand, 5 Punkte ab 1 voll wertbaren Referenz;
— öffentl. Auftraggeber, 10 Punkte ab 1 voll wertbaren Referenz.
Referenzen Technischen Ausrüstung
Grundsätzliche Wertungsfähigkeit:
— Referenzen werden nur dann gewertet, wenn alle geforderten AnlGr. nachgewiesen werden (ggf. in mehreren Projekten/Referenzen). Bei unterschiedlichem Leistungsumfang (LPH) in den einzelnen AnlGr. ist der geringste Leistungsumfang für die Gesamtbewertung der Referenz maßgeblich;
— Leistungszeitraum: Abschluss der Leistungen (ohne LPH 9) nicht vor 2009. Bei laufenden Projekten werden die bis 08/2016 erbrachten Leistungen gewertet;
— Leistungsumfang (AnlGr. 1-5): Bei mindestens zu 80 % erbrachter HOAI-Grundleistung nach §55 HOAI wird die Referenz voll gewertet. Wurden mind. 40 % des Leistungsumfangs erbracht, wird die Referenz zur Hälfte gewertet, bei weniger als 40 % wird die Referenz nicht gewertet;
— Größe: Bauwerkskosten mind. 0,2 Mio. EUR netto je KG 410-450, bzw nur KG 430 bei den Referenzen zu Hygieneanforderungen (Lüftung/Kühlung).
Kriterienspezifische Wertung:
— Bauen im Bestand: Umbau/Sanierung mit Maßnahmen im laufenden Betrieb, 20 Punkte ab 1 voll wertbaren Referenz, nicht gewertet werden z. B. komplette Auslagerungen in Container, benachbarte Gebäude;
— kleinteilige Nutzerstruktur im Neubau oder Bestand mit 10 Punkte ab 1 voll wertbaren Referenz mit grundsätzlich vergleichbarer Nutzerstruktur, dh. Abstimmung u. Koordinierung von Nutzerinteressen mit mehreren Ansprechpartnern, nicht gewertet wird Wohnungsbau;
— öffentl. Auftraggeber, 10 Punkte ab 1 voll wertbaren Referenz;
— besondere Hygieneanforderung – Lüftung im Neubau oder Bestand, 5 Punkte ab 1 voll wertbaren Referenz;
— besondere Hygieneanforderung – Kühlung im Neubau oder Bestand, 5 Punkte ab 1 voll wertbaren Referenz.
Eingereichte Referenzen werden in allen infrage kommenden Kategorien gewertet, sofern sie die kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen.
Es werden keine Sammelreferenzenoder Rahmenverträge gewertet.