A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 3 Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung, die die Qualifikation „Dipl.-Ing.“ oder vergleichbar vorweisen können.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie bereichtigt ist, die Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie bereichtigt ist, die Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind acht Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
d) Angabe von mindestens drei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner eine Referenz einzureichen.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 2006-2016 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE;
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer;
— Projektbezeichnung;
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters;
— Projektlaufzeit;
— Beauftragte Leistungen;
— Bauvolumen brutto (KG 200-700);
— Anzahl der Mieteinheiten, Pflege-/Patientenbetten;
— Nachweis der Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens;
— Nachweis zur architektonischen Qualität (Wettbewerb, Publikation, Teilnahme an den Architektouren);
— energet. Standard/Passivhaus, barrierefreies/rollstuhlgerechtes Bauen, Sozialer Wohnungsbau;
— Auftraggeber, öffentlicher Auftraggeber, Vergaberichtilinen analog eines öffentlichen Auftraggebers;
— Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens vier DIN A4-Seiten oder zwei DIN A3-Seiten, graphische Darstellung z. B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zu a) Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von drei Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung, die die Qualifikation „Dipl.-Ing.“ oder vergleichbar vorweisen können.
Zu b) Mindestanforderung an den Projektleiter: Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV).
Mindestanforderung an den Stellvertretenden Projektleiter: Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV).
Zu c) Mindestanforderung sind acht Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und fünf Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
Zu d) Der Referenzzeitraum muss zwischen 2006-2016 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein.