1.) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten aus dem Leistungsbereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 1.1.2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 40 %).
Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem referenzgebenden Auftraggeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme,
— das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung der Versammlungsstättenverordnung (VstättV) geplant,
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 200-700) ≥ 10 000 000 EUR brutto),
— dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 34 HOAI) beauftragt,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind diese beiden Referenzen aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— beauftragte Leistungsphasen,
— Kosten brutto Kgr. 200-700.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn zwei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2.) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten aus dem Leistungsbereich der Objektplanung Freianlagen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 1.1.2011 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 40 %).
Referenzprojekte die vor 2011 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem referenzgebenden Auftraggeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sportanlage,
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 500) ≥ 3 000 000 EUR brutto),
— dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 39 HOAI) beauftragt,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind diese beiden Referenzen aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— beauftragte Leistungsphasen,
— Kosten brutto Kgr. 500.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn zwei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
3.) Angabe der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
4.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).