Aufgabe |
Die Beratungstätigkeit dient der Unterstützung von privaten Hauseigentümern bei der Planung von Modernisierungs-, Instandsetzungs- Wohnumfeldverbesserungsmaßnah-men sowie energetischen Maßnahmen und hat die Förderung ihrer Mitwirkungs- und Investitionsbereitschaft zum Ziel. Zu diesem Zweck soll den Beratungsempfängern die notwendigen Informationen zu Bau-, Kosten- und Finanzierungsmöglichkeiten sowie Organisationsfragen der Modernisierung vermittelt werden, so dass diese in die Lage versetzt werden, in die Vorbereitungsphase mit einem eigenen, privaten Architekten eintreten und anschließend Entscheidungen treffen zu können. Die Leistungen des Beratungsarchitekten beziehen sich dabei nicht auf die Phasen 1 - 4 der HOAI.
Das Büro verschafft sich zusammen mit dem Beratungsempfänger ein Bild im Sinne einer Gesamtbetrachtung
- vom Bestand des Anwesens,
- von den Mängeln und Qualitäten des Gebäudes und des Wohnumfeldes,
- von dem Modernisierungsbedarf in einzelnen Wohnungen (z.B. Verbesserung Wohnungszuschnitt und Ausstattung,
Balkonanbau,Badeinbau, Heizungseinbau, etc.),
- von dem Instandsetzungsbedarf des Hauses (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Keller, etc.),
- von den Möglichkeiten zur Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Flächenentsiegelung, Fassaden-, Abbruch nicht mehr benötigter
Nebengebäude, Mauer- Flachdach- und Hofbegrünungen, Freiraumgestaltung für Hausbewohner )
und berät zu folgenden Maßnahmen:
- nachhaltige Instandsetzung/Instandhaltung von Wohnungen und Gebäuden, auch zu Sanierung und Rekonstruktion von Fenstern und
Haustüren nach historischem Vorbild
- Modernisierung von Wohnungen (durchschnittlicher zeitgemäßer Standard, Heizung und Bad),
- Ausbau/Umbau von nicht wohnlich genutzten Bauteilen zu Wohnungen (z. B. Dachausbau, Umbau von Gewerberäumen
und Nebengebäuden),
- An- und Ergänzungsbauten zur Wohnwertverbesserung bzw. zur Neuschaffung von Wohnraum,
- Fragen der Fassadengestaltung und Gestaltung von Giebel- und Brandwänden,
- zur Energieeinsparung i. V. m. der Klimaschutzagentur Wiesbaden e. V.,
- Maßnahmen zur nachhaltigen Wohnumfeldverbesserung im Bedarfsfall in Kooperati-on mit einem Büro für Garten- und
Landschaftsarchitektur.
Im Rahmen der Beratung finden weitere allgemeine stadtplanerische / städtebauliche Aspekte Berücksichtigung:
- Entwicklungs- und Handlungskonzept für das Stadterneuerungsgebiet Aktive Kernbereiche Innenstadt-West (kann auf Wunsch
zugesandt werden)
- im Fördergebiet laufende bzw. vorliegende städtebauliche und ökologische Planungen und Gutachten
- Gesamtsituation des Wohnens und des Wohnstandards im Gebiet,
- Gesamtfreiflächensituation im Block oder Gebiet hinsichtlich Begrünung, Kinderspielflächen und weiterer Bebaubarkeit (auch
Stellplatzfrage),
- Gewerbe- und sonstige Nutzung in Beziehung zur wohnlichen Nutzung, insbesondere betreffend weitere Verdichtung des Wohnens
(Dachausbau) bzw. Umbau sonstig genutzter Baulichkeiten,
- Optionen zur Aufstockung und Ausbau von mindergenutzten Liegenschaften bzw. zum Dachausbau
- Situation von Blöcken oder Straßenensembles hinsichtlich der Beratung zur Fassadengestaltung bzw. Giebel- und
Brandwandgestaltung,
- Energieversorgung auf den Ebenen Wohnung, Haus, Baublock oder Gebiet hinsichtlich der Beratung zum Energieeinsatz und zur
Energieeinsparung.
Der Beratungsaufwand soll in der ersten Stufe (Erstberatung) bis zu 7 Stunden pro Fall nicht überschreiten. Sobald erkennbar ist, dass eine weitergehende Beratung zielführend ist, ist dies mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Vergabe weiterer Leistungen für den Einzelfall behält sich der AG vor.
Zum Zweck der Beratung führt der Beratungsarchitekt mit dem Beratungsempfänger ein persönliches Gespräch, nach Möglichkeit vor Ort.
Der Beratungsarchitekt kann Folgeleistungen der Beratungstätigkeit auf Mitarbeiter des Architektenbüros übertragen. Die eigentliche Beratungsleistung führt der Beratungsarchitekt durch.
Der Beratungsarchitekt nimmt auf Anforderung des AG an zentralen Beratungs- und Informationsveranstaltungen zur Darstellung der Modernisierungsberatung und -förderung teil. Für diese Sondertätigkeit erhält er ein Honorar auf der Grundlage des im folgenden Abschnitt (Vergütung) genannten Stundensatzes.
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