Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 47.3, Dienstsitz Bad Säckingen
Rathausplatz 5
Bad Säckingen
79713
Deutschland
Kontaktstelle(n): Regierungspräsidium Freiburg, Herr Jens Scheck
Telefon: +49 776155066746
E-Mail:
MjEyPlliZyJHV1xZV180ZmRaIlZrYCJYWQ==
Fax: +49 776155066736
NUTS-Code:
DE13A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-freiburg.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
www.rp-freiburg.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
A98.4 AD Hochrhein – AS Minseln, Herrschaftsbucktunnel Rohbau, BW-Nr. 8412 561, Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung bei der Erstellung des Rohbaus Herrschaftsbucktunnel im Zuge der A98 Abschnitt 4.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71520000
71521000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE139
Hauptort der Ausführung:
Deutschland / Nähe Rheinfelden / bei Minseln.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung (BÜ) in Anlehnung an das Leistungsbild Ingenieurbauwerke LPH 8 der HOAI 2013 für den Rohbau des Herrschaftsbucktunnel. Geplanter Personaleinsatz neben der Bauoberleitung: Leiter der Bauüberwachung, stellv. Leiter der Bauüberwachung, Überwachungsteam Vortrieb/Innenausbau. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung in der Anlage des Vertragsentwurfes. Beim Herrschaftsbucktunnel handelt es sich um einen Autobahntunnel mit 2 Röhren. Die Nordröhre ist 475 m lang und weist einen Regelquerschnitt RQ 26t auf, die Südröhre mit 485m einen RQ 33t. Es ist in der Tunnelmitte ein Querschlag zu erstellen. Der Herrschaftsbucktunnel unterfährt die namensgebende Bergkuppe des Herrschaftsbucks. Die maximale Überlagerung beträgt 20-25 m. Die beiden Röhren werden in geschlossener Bauweise hergestellt, die Portalblöcke in offener Bauweise. Aufgrund der stark wechselhaften und inhomogenen Gebirgsverhältnisse soll die „Neue Österreichische Tunnelbauweise“ zur Anwendung kommen. Die Ausbruchsmassen werden in die Seitenablagerung Waidhof verbracht und sind dort fachgerecht einzubauen. Neben einer druckwassererhaltenden Abdichtung wird eine Tunnelinnenschale bestehend aus Sohle und Gewölbe eingebaut. Das Tunnelgewölbe wird mit PP-Faserbeton hergestellt. Der Straßenbau im Tunnel einschließlich Deckschicht, Entwässerung, Leerrohrverkabelung und Notgehwegen gehört ebenfalls zur Bauleistung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatz (Personaleinsatz, Verfügbarkeit, Kontinuität, Flexibilität) / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Vorgehenskonzept, Tätigkeitsbeschreibung, Kommunikation, Überwachung) / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 294 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2017
Ende: 30/09/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Bauzeitverlängerung, längere Bearbeitungsdauer für die Schlussrechnung.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die anrechenbaren Kosten liegen außerhalb der in der Honorartafel des § 44 HOAI festgelegten Honorarsätze. Das Honorar ist somit nach § 7 Absatz 2 HOAI frei vereinbar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2016) über die Rechtsform und die Unterschriftenberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen, welche den Antrag/die Erklärung abgegeben haben, berechtigt sind, Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2016) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 000 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 5 000 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden.
b) Nachweis des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Bezug auf den Tätigkeitsbereich Örtliche Bauüberwachung mit mindestens 100 000 EUR.
c) Nachweis der durchschnittlichen Anzahl von Beschäftigten der letzten 3 Jahre mit mindestens 6 Mitarbeitern (Ingenieure und Techniker) und mindestens eine zusätzliche Führungskraft.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
A) Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
b) Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Bauüberwachungsleistung und eine vergleichbare Bauoberleitungsleistung erbracht haben.
c) Die eingesetzte technische Fachkraft „Leiter der Örtlichen Bauüberwachung“ muss mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur haben und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
A) Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau – AVB F-StB – Ausgabe 2016 – HVA F-StB;
b) Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke – HVA F-StB – TVB-Ingenieurbauwerke 2014;
c) Technische Vertragsbedingungen Geotechnik – HVA F-StB – TVB Geotechnik;
d) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW);
e) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB bestehen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/11/2016
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 02/12/2016
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Auftragsunterlagen können unter www.rp-freiburg.de und dort im Register „Bekanntmachungen / Ausschreibungen“, mit der Bezeichnung „Ausschreibung A98.4 Herrschaftsbucktunnel, Bauüberwachung“ eingesehen werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw. , wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe / Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Auftrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/10/2016