Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Stand 2013, LPH 3-9, mit stufenweiser Beauftragung, für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte „Am Leinauer Hang“ auf dem Grundstück der zu vereinigenden Flurstücke 1627, 1625/26 und 1625/23 in der Liegnitzer Straße 22 in Kaufbeuren.
Dabei sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt zu berücksichtigen:
1. Gesellschaftliche / Soziale Aspekte:
siehe auch II.1.4)
Die Kindertagesstätte soll grundsätzlich als inklusive Einrichtung (barrierefrei mit Aufzug im Eingangsbereich, Räume für Therapie und Bewegung) ausgestattet werden.
2. Energie / Nachhaltigkeit
Beim Bau sollen nachhaltige Bau- und Rohstoffe (ökologisch und dauerhaft) und verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen.
Ziel ist ein energtisch optimiertes Gebäude. Für den Auftraggeber kommt eine Holzbauweise für dieses Projekt in Betracht.
3. Bauliche Aspekte
Der bisher bestehende Kindergarten wird abgerissen (nicht Bestandteil der Beauftragung). Die Kinder sollen als Interimsmaßnahme in Containern untergebracht werden (dies ist Bestandteil der Beauftragung).
Der bestehende Keller muss erhalten werden, da sich dort die Heizzentrale der benachbarten städtischen Wohnbebauung befindet. Hier sollen auch die Lagerräume der Kita untergebracht werden.
Der Neubau soll zweigeschossig errichtet werden.
4. Förderungen / Investitionskosten / Lebenszykluskosten
Das Gebäude soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung (Kindergarten und Hort) und nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (Krippe) gefördert werden.
Der Förderantrag wird auf Grundlage der vorhandenen, umfangreichen Machbarkeitsstudie bis zum 31.12.2016 von der Stadt gestellt.
Der Kostenrichtwert für Kinderbetreuungseinrichtungen liegt bei 4.102 EUR/m2. Die Kosten für den Ersatzneubau (KG 200-700) wurden auf 2,7 Mio EUR brutto geschätzt. Darin enthalten sind die Abbruchkosten und die Kosten für die Interimslösung mit Containern.
Vom Auftraggeber wird eine kostengünstige Gesamtinvestition sowie eine sorgfältige Planung und Bewertung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet.
5. Raumprogramm
Das Raumprogramm muss der FAG Richtlinie entsprechen und umfasst 651m2 förderfähige Fläche und ca. 1.065m2 BGF(a).
6. Zeitlicher Rahmen
Abschluss der Maßnahme bis zum 31.12.2018, Vorlage des Verwendungsnachweises bis 31.12.2019.
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang/Mitte Januar 2017 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Februar 2017, der Planungsbeginn direkt im Anschluss daran. Baubeginn ist für Herbst 2017 und die Inbetriebnahme für Dezember 2018 vorgesehen.
Der Ersatzneubau der Kindertagesstätte wird vom Auftraggeber in die Honorarzone III unten eingeordnet.
Ein Büro hat bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt sowie Planungsleistungen bei der Grundlagenermittlung und Vorplanung erbracht und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt werden, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.