loading
  • DE-87600 Kaufbeuren
  • 02/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-246874)

Ersatzneubau Kindertagesstätte – Objektplanung LPH 3-9


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 13.02.2017 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Kindergärten, Vorschulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Bauleitung, Objektüberwachung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Stadt Kaufbeuren, Kaufbeuren (DE)
    Betreuer Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH, Augsburg (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Die Stadt Kaufbeuren plant den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte mit Erweiterung um eine Kinderkrippe „Am Leinauer Hang“ in Kaufbeuren. Es sollen 15 Betreuungsplätze für die unter-3-Jährigen neu enstehen, der Hort soll für 20 Kinder ausgelegt sein und außerdem einen Hausaufgabenraum, sowie einen Werk- und Therapieraum umfassen. Der Kindergarten für 80 Kinder wird als Ganztagesbetreuung mit Ausgabeküche, Bistro, Ruhe-/Schlafbereich, Neben- und Personalräume sowie einem Elternwarteraum ausgestattet sein.
    Die insgesamt fünf Gruppen für 115 Kinder sollen unter Einbezug von öffentlichen Fördermitteln als Neubau auf dem bestehenden Keller des Abbruchgebäudes barrierefrei errichtet werden.
    Geplant ist eine inklusive Kindertageseinrichtung mit Inklusionsplätzen für Kinder von 1 bis 10 Jahren mit verschiedenen Kulturen, Sprachen, Stärken und Altersgruppen.
    Besonderer Wert wird auf eine ansprechende, energetisch optimierte, kostengünstige und zeitlich rasch realisierbare Lösung gelegt.
    Leistungsumfang
    Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Stand 2013, LPH 3-9, mit stufenweiser Beauftragung, für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte „Am Leinauer Hang“ auf dem Grundstück der zu vereinigenden Flurstücke 1627, 1625/26 und 1625/23 in der Liegnitzer Straße 22 in Kaufbeuren.
    Dabei sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt zu berücksichtigen:
    1. Gesellschaftliche / Soziale Aspekte:
    siehe auch II.1.4)
    Die Kindertagesstätte soll grundsätzlich als inklusive Einrichtung (barrierefrei mit Aufzug im Eingangsbereich, Räume für Therapie und Bewegung) ausgestattet werden.
    2. Energie / Nachhaltigkeit
    Beim Bau sollen nachhaltige Bau- und Rohstoffe (ökologisch und dauerhaft) und verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen.
    Ziel ist ein energtisch optimiertes Gebäude. Für den Auftraggeber kommt eine Holzbauweise für dieses Projekt in Betracht.
    3. Bauliche Aspekte
    Der bisher bestehende Kindergarten wird abgerissen (nicht Bestandteil der Beauftragung). Die Kinder sollen als Interimsmaßnahme in Containern untergebracht werden (dies ist Bestandteil der Beauftragung).
    Der bestehende Keller muss erhalten werden, da sich dort die Heizzentrale der benachbarten städtischen Wohnbebauung befindet. Hier sollen auch die Lagerräume der Kita untergebracht werden.
    Der Neubau soll zweigeschossig errichtet werden.
    4. Förderungen / Investitionskosten / Lebenszykluskosten
    Das Gebäude soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung (Kindergarten und Hort) und nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (Krippe) gefördert werden.
    Der Förderantrag wird auf Grundlage der vorhandenen, umfangreichen Machbarkeitsstudie bis zum 31.12.2016 von der Stadt gestellt.
    Der Kostenrichtwert für Kinderbetreuungseinrichtungen liegt bei 4.102 EUR/m2. Die Kosten für den Ersatzneubau (KG 200-700) wurden auf 2,7 Mio EUR brutto geschätzt. Darin enthalten sind die Abbruchkosten und die Kosten für die Interimslösung mit Containern.
    Vom Auftraggeber wird eine kostengünstige Gesamtinvestition sowie eine sorgfältige Planung und Bewertung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet.
    5. Raumprogramm
    Das Raumprogramm muss der FAG Richtlinie entsprechen und umfasst 651m2 förderfähige Fläche und ca. 1.065m2 BGF(a).
    6. Zeitlicher Rahmen
    Abschluss der Maßnahme bis zum 31.12.2018, Vorlage des Verwendungsnachweises bis 31.12.2019.
    Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang/Mitte Januar 2017 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Februar 2017, der Planungsbeginn direkt im Anschluss daran. Baubeginn ist für Herbst 2017 und die Inbetriebnahme für Dezember 2018 vorgesehen.
    Der Ersatzneubau der Kindertagesstätte wird vom Auftraggeber in die Honorarzone III unten eingeordnet.
    Ein Büro hat bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt sowie Planungsleistungen bei der Grundlagenermittlung und Vorplanung erbracht und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt werden, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
    Adresse des Bauherren DE-87600 Kaufbeuren
    TED Dokumenten-Nr. 381289-2016
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Deutschland-Kaufbeuren: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2016/S 210-381289

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt Kaufbeuren
      Kaiser-Max-Straße 1
      Kaufbeuren
      87600
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Abteilung Hochbau, Hr. Höbel
      E-Mail: MThZZmxnZiZgZ11aXWQ4Y1ltXlpdbWpdZiZcXQ==
      NUTS-Code: DE272

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.Kaufbeuren.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.meixner-partner.de
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Meixner + Partner GmbH
      Gögginger Str. 93
      Augsburg
      86199
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH
      Telefon: +49 82150105-22
      E-Mail: MjEzSVpJM2BYXGthWGUgY1RlZ2FYZSFXWA==
      Fax: +49 82150105-10
      NUTS-Code: DE271

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.meixner-partner.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Ersatzneubau Kindertagesstätte – Objektplanung LPH 3-9.

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Die Stadt Kaufbeuren plant den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte mit Erweiterung um eine Kinderkrippe „Am Leinauer Hang“ in Kaufbeuren. Es sollen 15 Betreuungsplätze für die unter-3-Jährigen neu enstehen, der Hort soll für 20 Kinder ausgelegt sein und außerdem einen Hausaufgabenraum, sowie einen Werk- und Therapieraum umfassen. Der Kindergarten für 80 Kinder wird als Ganztagesbetreuung mit Ausgabeküche, Bistro, Ruhe-/Schlafbereich, Neben- und Personalräume sowie einem Elternwarteraum ausgestattet sein.

      Die insgesamt fünf Gruppen für 115 Kinder sollen unter Einbezug von öffentlichen Fördermitteln als Neubau auf dem bestehenden Keller des Abbruchgebäudes barrierefrei errichtet werden.

      Geplant ist eine inklusive Kindertageseinrichtung mit Inklusionsplätzen für Kinder von 1 bis 10 Jahren mit verschiedenen Kulturen, Sprachen, Stärken und Altersgruppen.

      Besonderer Wert wird auf eine ansprechende, energetisch optimierte, kostengünstige und zeitlich rasch realisierbare Lösung gelegt.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE272
      Hauptort der Ausführung:

       

      Stadt Kaufbeuren.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI, Stand 2013, LPH 3-9, mit stufenweiser Beauftragung, für den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte „Am Leinauer Hang“ auf dem Grundstück der zu vereinigenden Flurstücke 1627, 1625/26 und 1625/23 in der Liegnitzer Straße 22 in Kaufbeuren.

      Dabei sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt zu berücksichtigen:

      1. Gesellschaftliche / Soziale Aspekte:

      siehe auch II.1.4)

      Die Kindertagesstätte soll grundsätzlich als inklusive Einrichtung (barrierefrei mit Aufzug im Eingangsbereich, Räume für Therapie und Bewegung) ausgestattet werden.

      2. Energie / Nachhaltigkeit

      Beim Bau sollen nachhaltige Bau- und Rohstoffe (ökologisch und dauerhaft) und verstärkt regenerative Energien zum Einsatz kommen.

      Ziel ist ein energtisch optimiertes Gebäude. Für den Auftraggeber kommt eine Holzbauweise für dieses Projekt in Betracht.

      3. Bauliche Aspekte

      Der bisher bestehende Kindergarten wird abgerissen (nicht Bestandteil der Beauftragung). Die Kinder sollen als Interimsmaßnahme in Containern untergebracht werden (dies ist Bestandteil der Beauftragung).

      Der bestehende Keller muss erhalten werden, da sich dort die Heizzentrale der benachbarten städtischen Wohnbebauung befindet. Hier sollen auch die Lagerräume der Kita untergebracht werden.

      Der Neubau soll zweigeschossig errichtet werden.

      4. Förderungen / Investitionskosten / Lebenszykluskosten

      Das Gebäude soll nach den gesetzlichen Grundlagen der FAG-Förderung (Kindergarten und Hort) und nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ (Krippe) gefördert werden.

      Der Förderantrag wird auf Grundlage der vorhandenen, umfangreichen Machbarkeitsstudie bis zum 31.12.2016 von der Stadt gestellt.

      Der Kostenrichtwert für Kinderbetreuungseinrichtungen liegt bei 4.102 EUR/m2. Die Kosten für den Ersatzneubau (KG 200-700) wurden auf 2,7 Mio EUR brutto geschätzt. Darin enthalten sind die Abbruchkosten und die Kosten für die Interimslösung mit Containern.

      Vom Auftraggeber wird eine kostengünstige Gesamtinvestition sowie eine sorgfältige Planung und Bewertung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet.

      5. Raumprogramm

      Das Raumprogramm muss der FAG Richtlinie entsprechen und umfasst 651m2 förderfähige Fläche und ca. 1.065m2 BGF(a).

      6. Zeitlicher Rahmen

      Abschluss der Maßnahme bis zum 31.12.2018, Vorlage des Verwendungsnachweises bis 31.12.2019.

      Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Anfang/Mitte Januar 2017 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Februar 2017, der Planungsbeginn direkt im Anschluss daran. Baubeginn ist für Herbst 2017 und die Inbetriebnahme für Dezember 2018 vorgesehen.

      Der Ersatzneubau der Kindertagesstätte wird vom Auftraggeber in die Honorarzone III unten eingeordnet.

      Ein Büro hat bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt sowie Planungsleistungen bei der Grundlagenermittlung und Vorplanung erbracht und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt werden, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 13/02/2017
      Ende: 31/12/2019
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      — wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

      — technische und berufliche Leistungsfähigkeit.

      Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.

      Hinweis Losverfahren: Die Höchstzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber beträgt fünf. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.

      Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor dem Verhandlungstermin ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen:

       

      Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:

      Stufe 1: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 2: LPH 5 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 3: LPH 6-8 gem. § 34 HOAI 2013,

      Stufe 4: LPH 9 gem. § 34 HOAI 2013.

      Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.

       

      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

       

      Der bereits vorhandene Vorentwurf eines vorbefassten Bewerbers, der in LPH 1 und 2 tätig war und eine Machbarkeitsstudie erstellt hat, bildet die Grundlage der weiteren Bearbeitung. Der AG ist aber im Auftragsfall auch offen für eine Weiterentwicklung bzw. für alternative Ansätze, wenn dadurch eine Optimierung erzielt werden kann.

       

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      A) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.

      b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.

      c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 3 nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.

      d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV und § 36 Abs. 1 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.

      e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.

      f) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 100.000 EUR brutto.

      b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000 EUR für Personenschäden und über 2.000.000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.

      Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

      Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.

      Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.

      Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Zu a) Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 100.000 EUR brutto.

      zu b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 2.000.000 EUR für Personenschäden und über 2.000.000 EUR für Sachschäden.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von zwei technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.

      b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie bereichtigt ist, die Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie bereichtigt ist, die Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.

      c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und drei Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.

      d) Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner eine Referenz einzureichen.

      Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:

      Der Referenzzeitraum muss zwischen 2008-2016 liegen, die LPH 3 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein.

      Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:

      — Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE

      — ggf. Benennung der Unterauftragnehmer

      — Projektbezeichnung

      — Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters

      — Projektlaufzeit

      — Beauftragte Leistungen

      — Bauvolumen brutto (KG 200-700)

      — BGF

      — Gruppenräume

      — öffentliche Fördermittel

      — Nachweis der Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens

      Zusatzpunkte für:

      — Holzbauweise

      — Interimsmaßnahme Container

      — Bauzeit < 12 Monate

      Sonstiges:

      — Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.

      e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Zu a) Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von zwei technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.

      zu b) Mindestanforderung an den Projektleiter: Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV)

      Mindestanforderung an den Stellvertretenden Projektleiter: Berufsbeszeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV)

      zu c) Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und drei Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.

      zu d) Der Referenzzeitraum muss zwischen 2008-2016 liegen, die LPH 3 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 25/11/2016
      Ortszeit: 10:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      A) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.

      b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter MTNTZFM9amJmdWtibyptXm9xa2JvK2Fi zu richten.

      c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.

      d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
      Maximilianstraße 39
      München
      80534
      Deutschland
      Telefon: +49 892176-2411
      E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYBxhY1NSUE9nU2BcLmBTVRtdUBxQT2dTYFwcUlM=
      Fax: +49 892176-2847

      Internet-Adresse:http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Siehe VI.4.1)
      München
      Deutschland
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      26/10/2016

       

    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 31.10.2016
Ergebnis veröffentlicht 16.02.2017
Zuletzt aktualisiert 20.05.2021
Wettbewerbs-ID 2-246874 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 409