2 Punkte: ja.
Optionale Referenz A: zum Nachweis der Erfahrung bei der Verwendung von Fördermitteln (Erstellung Verwendungsnachweis); mindestens LPH 5-8, abgeschlossenes, nach dem 1.1.2006 fertiggestelltes Vorhaben (Übergabe Nutzer)
Folgende Angaben sind zu den optionalen Referenzen gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner u. Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Realisierungszeitraum mit Fertigstellungsdatum und Übergabedatum Nutzer;
f) erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI §34;
g) textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes auf maximal 2 Seiten A4.
Optionale Referenz B: zum Nachweis der Erfahrung der Sanierung einer Natursteinfassade, abgeschlossenes, übergebenes und in Betrieb befindliches Sanierungsvorhaben, Gesamtbaukosten brutto (KG 200-700) mindestens 1 000 000 EUR.
Folgende Angaben sind zu den optionalen Referenzen gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner u. Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Gesamtbaukosten brutto;
f) textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes auf maximal 2 Seiten A4.
Hinweis: Die optionalen Referenzen können auch die als Pflichtreferenz genannten Projekte beinhalten.
Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV:
Der Bewerber hat zwei Pflichtreferenzen mit den erforderlichen Mindestanforderungen zu erbringen, wobei die Pflichtreferenz 2 ausschließlich dem vorgesehenen Projektleiter zugeordnet ist.
Pflichtreferenz 1, Mindestanforderungen (Wertung gem. II.2.9)): Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für ein abgeschlossenes, übergebenes und in Betrieb befindliches Sanierungsvorhaben eines öffentlichen Gebäudes, kein Wohnungsbau,
Fertigstellung nach dem 1.1.2010, mindestens Honorarzone III gem. § 35 Abs. 2 HOAI, erbrachte Leistungsphasen nach HOAI § 34 mindestens 5-8, Gesamtbaukosten brutto (KGR 200-700) mindestens 1 000 000 EUR.
Folgende Angaben sind zu Referenz 1 gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner u. Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Realisierungszeitraum;
f) Honorarzone gemäß HOAI;
g) erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI § 34;
h) Gesamtbaukosten brutto;
i) Angabe ob das Referenzobjekt eine Schule, allgemein ist (nach RBBau – Bauwerkszuordnungkatalog Nr. 4110)
j) Angabe, ob das Bauvorhaben unter Denkmalschutz steht;
k) textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4.
Pflichtreferenz 2- Persönliche Referenz des vorgesehenen Projektleiters, Mindestanforderungen (Wertung gem. II.2.9)):
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume für ein abgeschlossenes, übergebenes und in Betrieb befindliches Sanierungsvorhaben eines öffentlichen Gebäudes, mindestens Honorarzone III gem. § 35 Abs. 2 HOAI, erbrachte Leistungsphasen nach HOAI § 34 mindestens 5-8.
Folgende Angaben sind zu Referenz 2 gefordert:
a) Bezeichnung der Baumaßnahme;
b) Beschreibung der Baumaßnahme;
c) Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner u. Telefonnummer;
d) Angabe, ob der Auftraggeber ein öffentlicher Auftraggeber ist. Falls ja, ist zwingend eine Referenzbescheinigung vorzulegen;
e) Honorarzone gemäß HOAI;
f) erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI §34;
g) Angabe ob Referenz eine allgemeinbildende Schule oder eine berufsbildende Schule;
h) (nach nach RBBau- Bauwerkszuordnungskatalog Nr.4100 oder 4200) ist;
i) Gesamtbaukosten brutto (KG 200-700);
j) textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4.
Hinweis: Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der AG nicht fest, d. h. es ist zulässig, dass der Bewerber mehr als die 2 Pflichtreferenzen einreicht. Sollte der Bewerber mehr als 2 Referenzen einreichen, hat er anzugeben, welche Pflichtreferenz der AG für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der AG die ersten 2 eingereichten Pflichtreferenzen zur Prüfung gemäß der Mindestforderungen heranziehen.