Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 20 angestrebt, davon werden 6 Büros gesetzt, 14 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt. Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am 2.11.2016 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 5.12.2016 (12:00 Uhr) ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann. Planer möglich:
www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme“.
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
— Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
— Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung,
— Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / Fax / E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.
14 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertreters der Stadt Georgsmarienhütte aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) und des Auslobers (www.georgsmarienhuette.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Bewerbergemeinschaft aus Landschaftsarchiktekt/in und Architekt/in (s. Auslobung).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Brinkmann + Deppen, Architekt + Landschaftsarchitekt, Sassenberg
Cityförster architecture + urbanism, Hannover mit urbanegestalt PartGmbH, Johannes Böttger, Köln
JKL Junker + Kollegen Landschaftsarchitektur BDLA, Georgsmarienhütte mit Sökeland und Leimbrink Architektur u. Design GmbH, Osnabrück
Kilian + Frenz Landschaftsarchitekten, Hatten-Sandkrug mit Angelis & Partner Architekten mbH, Oldenburg
Planungsbüro Pätzold + Snowadsky, Architekten + Landschaftsarchitekten, Osnabrück
SpOrt concept Sportstätten für die Zukunft GmbH, Architekten + Landschaftsarchitekten, Reutlingen
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
a) Gestaltqualität: Freiraumqualität, Städtebauliche Qualität / Verknüpfungen, Gestalt-/Architekturqualität;
b) Funktionalität: Erfüllung des Wettbewerbsprogramms, Erfüllung der funktionalen Anforderungen, Realisierung in Bauabschnitten;
c) Wirtschaftlichkeit: Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten, Realisierung in Bauabschnitten.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/12/2016
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 06/12/2016
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 58 000 EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 21 000 EUR;
2. Preis 14 000 EUR;
3. Preis 10 000 EUR;
4. Preis 6 000 EUR.
Anerkennungen 7 000 EUR (z. B. 2 x 3 500 EUR).
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Ansgar Pohlmann, Bürgermeister Stadt Georgsmarienhütte
Christoph Ruthemeyer, CDU-Fraktion
Heinrich Trimpe-Rüschemeyer, SPD/Die Linke-Gruppe
Irina Weckermann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Martin Diekmann, Landschaftsarchitekt, Architekt, Hannover
Engelbert Lehmacher, Landschaftsarchitekt, Osnabrück
Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
Johanna Sievers, Landschaftsarchitektin, Hannover
Harald Kiefer, Architekt BDA, Sarstedt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Termine:
16.12.2016 Ausgabe der Unterlagen;
11.1.2017 Kolloquium;
20.2.2017 Abgabe Planunterlagen;
16.3.2017 Preisgerichtssitzung.
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5 nach §§ 3(4), 38 (Freianlagen) bzw. § 33 (Objektplanung) HOAI 2013 übertragen wird,
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
— soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
(s. Auslobung).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2016