III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Der Wettbewerb ist als nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von insgesamt 25 Teilnehmern ausgelobt.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
6. Teilnehmer:
Zum Wettbewerb sind fünf bereits im Vorfeld ausgewählte Büros/Arbeitsgemeinschaften (ArGE) sowie bis zu 20 weitere Büros/ArGE zugelassen, die aus den eingehenden Bewerbungen in einem vorgeschalteten Auswahlverfahren nach Maßgabe der unter 6.1 bis 6.3 genannten Kriterien ermittelt werden.
Für die Teilnahme am Auswahl-/Bewerberverfahren werden Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten gefordert. Dies gilt nicht für Bewerber, die die berufliche Qualifikation beider Fachdisziplinen (Architektur und Landschaftsarchitektur) besitzen. Jeder Teilnehmer/Bewerber hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die neben den bereits ausgewählten Teilnehmern zum Wettbewerb zugelassen werden, werden entsprechend in dem nachfolgend unter 6.1 bis 6.3 beschriebenen Auswahlverfahren ausgewählt. Bewerber und Bewerbergemeinschaften müssen zu den unter 6.1 geregelten Ausschlusskriterien und den unter 6.2 geregelten Eignungskriterien zunächst nur Eigenerklärungen unter Verwendung der als Anlage beigefügten Bewerbungsunterlagen abgeben sowie eine Kopie der Eintragungsurkunde (siehe unter 6.2.1 und ggfs. 6.2.3) vorlegen.
Bewerber und Bewerbergemeinschaften sind verpflichtet, nach entsprechender Aufforderung Nachweise zu den Eigenerklärungen vorzulegen.
6.1 Ausschlusskriterien:
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen i. S. v. §123 GWB:
— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten nach §123 Abs.3 GWB dem Bewerber zuzurechnen ist, wegen einer Straftat i. S. v. §123 Abs.1 GWB vorliegt, und keine rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße nach §30 des Gesetzes über Ordnungs-widrigkeiten gegen den Bewerber wegen einer Straftat i. S. v. §123 Abs.1 GWB vorliegt; einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße i.S.v. §123 Abs.1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich
— Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§123 Abs.4 GWB).
Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen i. S. v. §124 GWB:
— Eigenerklärung, ob der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende Umwelt-, Sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
— Eigenerklärung, ob der Bewerber zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich der Bewerber im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
— Eigenerklärung, ob der Bewerber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird; zur Zurechnung des Verhaltens von natürlichen Personen siehe §123 Abs.3 GWB.
— Eigenerklärung, ob der Bewerber Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
— Eigenerklärung, ob hinsichtlich des Bewerbers ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Wettbewerbs und des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für die Ausloberin tätigen Person, die in den Auslobungsunterlagen genannt wird, bei der Durchführung des Wettbewerbs und des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte.
— Eigenerklärung, ob der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
— Eigenerklärung, ob ein Ausschlussgrund i. S. v. §21 Abs.1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG), des §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder des §19 Abs.1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vorliegt.
Ob zwingende Ausschlussgründe oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, kann von der Ausloberin zu jedem Zeitpunkt des Wettbewerbs und zu jedem Zeitpunkt des sich ggf. anschließenden Vergabeverfahrens geprüft werden.
6.2 Eignungskriterien:
6.2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Für Bewerber wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten/ des Landschaftsarchitekten gefordert. Erforderlich ist, dass der Bewerber nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/ Landschaftsarchitekt zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden (§75 Abs. 1 VgV). Hierzu sind die Kammernummer anzugeben und eine Kopie der Eintragungsurkunde vorzulegen oder gleichwertige Bescheinigungen anderer Mitgliedstaaten in Kopie vorzulegen.
Juristische Personen müssen für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen mit der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten/ des Berufs des Landschaftsarchitekten namentlich benennen (§43 Abs.1 Satz 2 VgV, §75 Abs.3 VgV).
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt über die erforderliche Berufungsqualifikation verfügen. Es reicht beispielsweise aus, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft über eine Berufsqualifikation als Architekt und ein anderes Mitglied über eine Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt verfügt.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen, auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, führen zum Ausschluss einer Beteiligung.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig in ihrem Fachgebiet tätig sind.
6.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Eigenerklärungen vorgelegt werden:
— Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 500 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden.
— Eigenerklärung zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Aufgabe, die Gegenstand des Wettbewerbs ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren; der Gesamtjahresumsatz muss mind. 200 000 EUR betragen.
— Bei Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die Bewerbergemeinschaft insgesamt den Mindestjahresumsatz erfüllt.
— Im Anschluss an den Wettbewerb soll ein Verhandlungs-verfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den Preisträgern durchgeführt werden. Vor Auftragserteilung muss eine Haftpflichtversicherung mit mind. 5 000 000 EUR für Personen-schäden und mind. 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögens-schäden nachgewiesen werden. Mängel am Bauwerk müssen ausdrücklich mitversichert sein.
6.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Eigenerklärungen vorgelegt werden:
Referenzen R1:
Eigenerklärung der Architekten zu einem in den letzten 7 Jahren mit einem Architekturpreis ausgezeichneten realisierten Hochbau-Projekt (z. B. Hugo-Häring-Preis, Hugo-Häring-Auszeichnung, Beispielhaftes Bauen, Bonatzpreis).
Referenzen R2:
Eigenerklärung der Architekten zu einem, nicht älter als 7 Jahre zurückliegenden Erfolg (Preis) in einem regelgerechten Wettbewerb im Bereich Objektplanung (keine Mehrfachbeauftragung, kein paralleler Direktauftrag, kein Verhandlungsverfahren, keine Anerkennung, kein Ankauf).
6.3 Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer:
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach Maßgabe des 4. Teils des GWB und der VgV formal und inhaltlich geprüft.
Bewerber und Bewerbergemeinschaften, bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen und die auch nicht wegen eines fakultativen Ausschlussgrundes ausgeschlossen werden und zudem die Eignungskriterien erfüllen, sind als Teilnehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert. Qualifizieren sich mehr als 20 Bewerber, entscheidet das Los (§ 5 Abs.6 VgV).
Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht eines Notars oder einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle.
Auswahl/Auslosung der Teilnehmer
Notar oder einer von der Ausloberin unabhängige Dienststelle
Koordination
Prof. Mathias Hähnig – Büro Hähnig – Gemmeke
Anette Hähnig – Büro Hähnig – Gemmeke.