Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Prüfung der Teilnahmeanträge erfolgt im 2-stufigen Verfahren:
1. Stufe: formale Prüfung: Teilnahmeanträge, die nachstehende Bedingungen (Ausschlusskriterien siehe Anlage 1 zum Bewerbungsformular) nicht erfüllen, werden formal ausgeschlossen:
1. Abgabefrist eingehalten.
2. Einreichen Bewerbungsformulars per Post (d. h. Ausschluss von Teilnahmeanträgen, die per E-Mail oder Fax eingereicht werden).
3. Einreichung Teilnahmeunterlagen in verschlossenem Umschlag.
4. bei Bewerbergemeinschaften: im Original gezeichnete Erklärung zur Bewerbergemeinschaft.
5. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
6. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.
7. Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 1 500 000 EUR für sonstige Schäden und die geforderte zweifache Maximierung gemäß Pkt. III.1.2).
8. Handelsregisterauszug und Bauvorlageberechtigung gem. Pkt. III.1.1).
9. Ausbildungsnachweise für Gesamtprojektleiter, PL OPL, TWP, HLS, ELT, OÜ OPL, OÜ TA gem. Pkt. III.1.3).
10. Berufserfahrung der Gesamtprojektleiter, Projektleiter OPL, TWP, HLS, ELT und Objektüberwacher OPL+ TGA gem. Pkt. III.1.3).
11. Persönl. Referenzen der Gesamtprojektleiter, Projektleiter OPL, TWP, HLS, ELT und Objektüberwacher OPL+TGA gem. Pkt. III.1.3).
12. im Original unterschriebenes Bewerbungsformular mit Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im Bewerbungsformular.
13. Vollständigkeit gem. Punkt III. 1.1).
14. fachlich richtige Bewerbung.
2. Stufe: Auswahl anhand festgelegter Auswahlkriterien:
Weitere Auswahl erfolgt unter formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand einer Bewertungsmatrix (Auswahlkriterien), wobei Kriterien folgendermaßen bewertet werden: pro Auswahlkriterium werden 0, 1, 2 oder 3 Punkte vergeben, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Rangfolge richtet sich nach erreichten Prozentpunkten von 100 %. Es können max. 300 Punkte erreicht werden. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet unter diesen das Los.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
1. Wirtschaftliche/ finanzielle Leistungsfähigkeit, Wichtung insgesamt 15 %, davon
1.1 Durchschnitt Honorarumsätze im Bereich OPL, 5 %.
1.2 Durchschnitt Honorarumsätze im Bereich TWP, 5 %.
1.3 Durchschnitt Honorarumsätze im Bereich TA, 5 %.
2. Technische/berufliche Leistungsfähigkeit, Wichtung insgesamt 64 %, davon
2.1 Referenz A/B – Nachweis Erfahrung im Bereich OPL: 16 %.
2.2 Referenz C – Nachweis Erfahrung im Bereich TWP: 8 %.
2.3 Referenz D – Nachweis Erfahrung im Bereich TA: 10 %.
2.4 Referenz E – Nachweis Erfahrung im Bereich ELT: 10 %.
2.5 Referenz Z1-Z3 – zusätzlicher Nachweis Erfahrung im Bereich OPL: 8 %.
2.6 Referenz Z4– zusätzlicher Nachweis Erfahrung im Bereich TWP: 8 %.
2.7 Referenz Z5-Z6 – zusätzlicher Nachweis Erfahrung im Bereich TA: 4 %.
3. Qualifikation des Projektteams, Wichtung insgesamt 21 % davon
3.1 Persönl. Ref. Gesamtprojektleiter, 3 %.
3.2 Persönl. Ref. Projektleiter OPL, 3 %.
3.3 Persönl. Ref. Projektleiter TWP, 3 %.
3.4 Persönl. Ref. Projektleiter HLS, 3 %.
3.5 Persönl. Ref. Projektleiter ELT, 3 %.
3.6 Persönl. Ref. Objektüberwacher OPL, 3 %.
3.7 Persönl. Ref. Objektüberwacher TGA, 3 %.
Weitere Unterkriterien und Vorgehensweise bei der Bewertung (Vergabe von 0, 1, 2 oder 3 Punkten) kann der beigefügten Bewertungsmatrix (Anlage 1 der Ausschreibungsunterlage) entnommen werden.