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  • DE-30177 Hannover
  • 03/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-251015)

Dienstleistungsvertrag zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung für Niedersachsen und Bremen


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 06.03.2017 Entscheidung
    Verfahren Offenes Verfahren
    Art der Leistung Kontrolle, Monitoring / Vermessung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Logistik Zentrum Niedersachsen, Hannover (DE)
    Aufgabe
    Der Auftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gem. Art. 40 der VO (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Niedersachsen und Bremen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Der Auftragnehmer kontrolliert mittels Fernerkundung während der Laufzeit dieser Vereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße, der Lage der Fläche und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen der EU-Agrarförderung eingereicht worden sind.
    Leistungsumfang
    Der Auftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gem. Art. 40 der VO (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Niedersachsen und Bremen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Der Auftragnehmer kontrolliert mittels Fernerkundung während der Laufzeit dieser Vereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße, der Lage der Fläche und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen der EU-Agrarförderung eingereicht worden sind.
    Der Vertrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) für 36 Monate sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung von höchstens 12 weiteren Monaten abgeschlossen werden.
    Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 1.11.2019 schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.
    Weitere Einzelheiten zur Art und Umfang der Dienstleistung sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
    Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) in Hannover. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags.
    Adresse des Bauherren DE-30177 Hannover
    TED Dokumenten-Nr. 443498-2016
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Hannover: Kontroll- und Überwachungsleistungen

      2016/S 243-443498

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Logistik Zentrum Niedersachsen
      Hannover
      Deutschland
      E-Mail: MjE3WVBdHVdUUVRhW1hdVi9baV0dU1Q=
      NUTS-Code: DE929

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXQ6YYHYR4S%22
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Dienstleistungsvertrag zur Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung für Niedersachsen und Bremen.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: 0068-DLG/2016-03.23
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71700000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Der Auftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gem. Art. 40 der VO (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Niedersachsen und Bremen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Der Auftragnehmer kontrolliert mittels Fernerkundung während der Laufzeit dieser Vereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße, der Lage der Fläche und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen der EU-Agrarförderung eingereicht worden sind.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 2 000 000.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      72313000
      72316000
      77100000
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE9
      NUTS-Code: DE5
      Hauptort der Ausführung:

       

      Niedersachsen und Bremen.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Der Auftrag umfasst die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen (VOK) für flächenbezogene Maßnahmen mit Hilfe der Fernerkundung (FEK) gem. Art. 40 der VO (EU) Nr. 809/2014 als Mittel zur Reduzierung der Anzahl der klassischen Vor-Ort-Kontrollen für Niedersachsen und Bremen laut Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B). Der Auftragnehmer kontrolliert mittels Fernerkundung während der Laufzeit dieser Vereinbarung Angaben von Antragsunterlagen hinsichtlich der Flächengröße, der Lage der Fläche und der Flächennutzung, die dem Auftraggeber zur Gewährung von Zahlungen im Rahmen der EU-Agrarförderung eingereicht worden sind.

      Der Vertrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 Abs. 1 VgV) für 36 Monate sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung von höchstens 12 weiteren Monaten abgeschlossen werden.

      Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 1.11.2019 schriftlich mitgeteilt. Eine Preisänderung/-anpassung ist nur einvernehmlich möglich.

      Weitere Einzelheiten zur Art und Umfang der Dienstleistung sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.

      Auftraggeber und Vertragspartner ist das Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) in Hannover. Die Zuständigkeit des Logistik Zentrum Niedersachsen endet mit der Erteilung des Zuschlags.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 70 %
      Preis - Gewichtung: 30 %
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 36
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
      Beschreibung der Verlängerungen:

       

      Der Vertrag soll in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für 36 Monate sowie optional einer einseitigen Vertragsverlängerung von höchstens 12 weiteren Monaten abgeschlossen werden. Ob der Auftraggeber sein einseitiges Optionsrecht zur einmaligen Vertragsverlängerung um höchstens 12 weitere Monate ausüben wird, wird dem jeweiligen Auftragnehmer spätestens bis 1.11.2019 mitgeteilt.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.

      Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

      Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.

      Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).

      B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:

      — Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen);

      — ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft;

      — ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen;

      — ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten;

      — Konzept gem. den Darstellungen und Beschreibungen der Bewertungsmatrix (siehe auch Ziffer 1.12 der Leistungsbeschreibung? Allgemeiner Teil (Teil A)).

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      — Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

       

      — Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“);

      — Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.

       

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Offenes Verfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 20/01/2017
      Ortszeit: 10:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 06/12/2016
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Tag: 20/01/2017
      Ortszeit: 10:00

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYR4S.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
      Postfach
      Lüneburg
      21310
      Deutschland
      Fax: +49 413115-2943
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

      § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:

      Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

      1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

      Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
      Postfach
      Lüneburg
      21310
      Deutschland
      Fax: +49 413115-2943
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      13/12/2016
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 16.12.2016
Ergebnis veröffentlicht 13.03.2017
Zuletzt aktualisiert 17.03.2017
Wettbewerbs-ID 2-251015 Status Kostenpflichtig
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