1.) Darstellung von maximal 3 abgeschlossene Referenzprojekten aus den letzten 10 Geschäftsjahren (ab 2006 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 90 %). Referenzprojekte die ausschließlich vor 2006 bearbeitet wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem referenzgebenden Auftraggeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB,
— das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der grundlegenden Projektanforderungen vergleichbar (hier: Sanierung, Umbau oder Modernisierung einer Hochbaumaßnahme),
— das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Anforderungen an den Denkmalschutz vergleichbar (hier: denkmalgeschütztes Gebäude),
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Bildungseinrichtung (Schule, Universität, Institut, Akademie, Bildungsgebäude o. ä.),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Gesamtkosten (Kgr. 200-700) ≥ 3 000 000 EUR brutto),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 3-8 (gem. § 34 HOAI) erbracht.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 200-700, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2.) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.