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  • DE-57076 Siegen-Wittgenstein
  • 02/2010
  • Ergebnis
  • (ID 2-25187)

„Siegen - Zu neuen Ufern“: Freilegung der Sieg und städtebauliche Neuordnung


 
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    Entscheidung 02/2010 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Berufsgruppen Landschaftsarchitektur, Architektur, Stadtplanung / Städtebau, Bauingenieurwesen
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 20
    Tatsächliche Teilnehmer 2. Phase: 6
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Zulassungsbereich EWR, Welthandelsorganisation WTO
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 40.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Siegen, Siegen (DE)
    Betreuer Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, Dortmund (DE), Stuttgart (DE) Büroprofil
    Preisrichter Michael Arns, Henry Beierlorzer, Prof. Bernd Borghoff, Rüdiger Brosk, Achim Dahlheimer, Dirk Glaser, Prof. Martin Hoelscher, _ Machleidt GmbH, Rainer Oestereich-Rappaport, Prof. Dr. Hildegard Schröteler-von Brandt, Friedhelm Terfrüchte, Christine Wolf , Ludwig Latsch, Steffen Mues, Alexandra Oerter, Detlef Rujanski, Werner Schulte, Michael Stojan, Daniela Stoker, Wolfgang Vetter
    Aufgabe
    Mit ihrem Projekt „Siegen - Zu neuen Ufern“ bewirbt sich die Stadt Siegen für die Regionale 2013 in Südwestfalen. Sie will in ihrer Funktion als Oberzentrum der Region, als Universitätsstadt und als größte Stadt Südwestfalens mit einer integrierten Innenstadtentwicklung beispielhaft Kreativität, Wissen, Wirtschaft, Mobilität, Wohnen und Leben im Einklang von Natur und Tourismus miteinander verknüpfen und weiter entwickeln. Neben der Verlagerung großer Teile der Universität Siegen mitten in die Innenstadt und der Aufwertung des Hauptbahnhofs ist die Freilegung der Sieg und die städtebauliche Neuordnung des Umfeldes sicherlich das herausragende Teilprojekt dieses Vorhabens. Der hierfür ausgelobte Wettbewerb versteht sich dabei als wichtiger Baustein des Projektes „Siegen - Zu neuen Ufern“ und eines künftigen integrierten Handlungskonzepts zur Innenstadtentwicklung, das den zentralen Bereich vom Hauptbahnhof bis zur Oberstadt umfassen wird. Durch die Freilegung und Öffnung der Sieg im Herzen der Stadt wird der Fluss ins Blickfeld der Menschen zurückkehren. Zusammen mit der Verbesserung des Übergangs am Kölner Tor ist dies ein wichtiger Beitrag, um die heutige Trennung zwischen Siegener Unter- und Oberstadt zu überwinden. Erwartet werden von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Aussagen, wie durch die Umgestaltung die Sieg und das Umfeld wieder zu einem attraktiven, erlebbaren und nutzbaren Teil der Stadt werden können, der zu einem unverwechselbaren und hochwertigen Stadtbild beiträgt und gleichzeitig Impulse für private Maßnahmen setzt. Die im Realisierungsteil vorgesehenen Flächen - das etwa 1 550 qm große Siegufer und die benachbarten Straßenräumen und das Kölner Tor mit etwa 9 500 qm - sollen im Anschluss an das Verfahren neu gestaltet werden. Um diese Flächen in einem schlüssigen innerstädtischen Zusammenhang gestalten zu können, sollen im Wettbewerb für einen erweiterten Betrachtungsraum eine Leitidee entwickelt und Aussagen zur städtebaulichen Einbindung gemacht werden. Die Stadt Siegen lobt für die beschriebenen Maßnahmen einen begrenzten, zweiphasigen, freiraumplanerischen Wettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004) mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren zur Auswahl von 15 Teilnehmern und 5 gesetzten Teilnehmern aus. Es werden Bewerber gesucht, die Erfahrungen in der Planung und Realisierung von anspruchsvollen innerstädtischen Freianlagen - Flussufer, Fußgängerzonen, öffentliche Straßen, Wege und Plätze - haben. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Der Wettbewerb ist anonym. Aus dem Teilnehmerfeld werden durch Preisgerichtsentscheid 6 Büros zur 2. Phase eingeladen.
    Gesetzte Teilnehmer 1. Atelier Dreiseitl GmbH, Landschaftsarchitekten, Überlingen.
    2. Atelier Loidl, Landschaftsarchitekten, Berlin/Duisburg.
    3. Fritschi-Stahl-Baum, Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf.
    4. ISA Internationales Stadtbauatelier, Stadtplaner und Architekten, Stuttgart.
    5. WES & Partner, Landschaftsarchitekten, Hamburg/Berlin.
    Ausstellung Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet in der Zeit vom 09. März 2010 bis einschließlich 23. März 2010 im Ratssaal des Rathauses Siegen, Markt 2 in 57072 Siegen statt.

    Ausstellungseröffnung ist am 09. März um 17.00 Uhr.
    Downloads 3025187_Protokoll_Preisgericht_Phase2.pdf
    Projektadresse DE-57076 Siegen-Wittgenstein
    TED Dokumenten-Nr. 255115-2009
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    • WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

      ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

      I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Stadt Siegen, Der Bürgermeister, Fachbereich 1/1 Stadtentwicklung, Wirtschafts- und Strukturförderung, Rathaus Weidenau Weidenauer Straße 211-213, Kontakt Zentrale Vergabestelle der Stadt Siegen, z. Hd. von Herrn Sondermann, D-57076 Siegen. Tel. +49 271404-3411. E-Mail: MjE4Xk1hXVxSU2BbT1xcLmFXU1VTXBxSUw==. Fax +49 271404-3323. Internet-Adresse(n): http://www.siegen.de Weitere Auskünfte erteilen: pp a|s pesch partner architekten stadtplaner, Zweibrücker Hof 2, z. Hd. von Herrn Dipl.-Ing. Andreas Bachmann, Frau Sabine Isenberg, D-58313 Herdecke. Tel. +49 233092840. E-Mail: MTVra2M7a2BuXmMoa1xtb2lgbSlfYA==. Fax +49 2330928429. URL: www.pesch-partner.de. Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: pp a|s pesch partner architekten stadtplaner, Zweibrücker Hof 2, z. Hd. von Herrn Dipl.-Ing. Andreas Bachmann, Frau Sabine Isenberg, D-58313 Herdecke. Tel. +49 233092840. E-Mail: MjIwXFxULFxRX09UGVxNXmBaUV4aUFE=. Fax +49 2330928429. URL: www.pesch-partner.de.

      I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung.

      ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

      II.1) BESCHREIBUNG

      II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber: „Siegen - Zu neuen Ufern“: Freilegung der Sieg und städtebauliche Neuordnung. Begrenzter freiraumplanerischer Wettbewerb nach VOF und RAW 2004.

      II.1.2) Kurze Beschreibung: Mit ihrem Projekt „Siegen - Zu neuen Ufern“ bewirbt sich die Stadt Siegen für die Regionale 2013 in Südwestfalen. Sie will in ihrer Funktion als Oberzentrum der Region, als Universitätsstadt und als größte Stadt Südwestfalens mit einer integrierten Innenstadtentwicklung beispielhaft Kreativität, Wissen, Wirtschaft, Mobilität, Wohnen und Leben im Einklang von Natur und Tourismus miteinander verknüpfen und weiter entwickeln. Neben der Verlagerung großer Teile der Universität Siegen mitten in die Innenstadt und der Aufwertung des Hauptbahnhofs ist die Freilegung der Sieg und die städtebauliche Neuordnung des Umfeldes sicherlich das herausragende Teilprojekt dieses Vorhabens. Der hierfür ausgelobte Wettbewerb versteht sich dabei als wichtiger Baustein des Projektes „Siegen - Zu neuen Ufern“ und eines künftigen integrierten Handlungskonzepts zur Innenstadtentwicklung, das den zentralen Bereich vom Hauptbahnhof bis zur Oberstadt umfassen wird. Durch die Freilegung und Öffnung der Sieg im Herzen der Stadt wird der Fluss ins Blickfeld der Menschen zurückkehren. Zusammen mit der Verbesserung des Übergangs am Kölner Tor ist dies ein wichtiger Beitrag, um die heutige Trennung zwischen Siegener Unter- und Oberstadt zu überwinden. Erwartet werden von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen Aussagen, wie durch die Umgestaltung die Sieg und das Umfeld wieder zu einem attraktiven, erlebbaren und nutzbaren Teil der Stadt werden können, der zu einem unverwechselbaren und hochwertigen Stadtbild beiträgt und gleichzeitig Impulse für private Maßnahmen setzt. Die im Realisierungsteil vorgesehenen Flächen - das etwa 1 550 qm große Siegufer und die benachbarten Straßenräumen und das Kölner Tor mit etwa 9 500 qm - sollen im Anschluss an das Verfahren neu gestaltet werden. Um diese Flächen in einem schlüssigen innerstädtischen Zusammenhang gestalten zu können, sollen im Wettbewerb für einen erweiterten Betrachtungsraum eine Leitidee entwickelt und Aussagen zur städtebaulichen Einbindung gemacht werden. Die Stadt Siegen lobt für die beschriebenen Maßnahmen einen begrenzten, zweiphasigen, freiraumplanerischen Wettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004) mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren zur Auswahl von 15 Teilnehmern und 5 gesetzten Teilnehmern aus. Es werden Bewerber gesucht, die Erfahrungen in der Planung und Realisierung von anspruchsvollen innerstädtischen Freianlagen - Flussufer, Fußgängerzonen, öffentliche Straßen, Wege und Plätze - haben. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Der Wettbewerb ist anonym. Aus dem Teilnehmerfeld werden durch Preisgerichtsentscheid 6 Büros zur 2. Phase eingeladen.

      II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71410000.
      ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

      III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER: 5 Teilnehmer werden vom Auslober gesetzt, die Auswahl der weiteren 15 Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Teilnahmekriterien über ein Losverfahren unter juristischer Aufsicht. Unter den Bewerbern, die die entsprechenden Nachweise erbringen, werden im Losverfahren zwölf Büros für die Teilnahme am Wettbewerb ermittelt. Die Eignungskriterien sind: — Nachweis der Zuverlässigkeit (§ 11 VOF), — Nachweis der Leistungsfähigkeit (§ 12 VOF) und — Nachweis der Fachkunde (§ 13 VOF) im Planen und Bauen anspruchsvoller Freianlagen im innerstädtischen Kontext (Flussufer, Fußgängerzonen, öffentliche Straßen, Wege und Plätze). Nachzuweisen ist die Planung entsprechender Freianlagen/Verkehrsanlagen in den letzten 3 Jahren mindestens mit den Leistungsphasen 2-3 und Leistungsphase 5 mit einem Bauvolumen von mindestens 500 000 EUR. Dies muss durch eine Bescheinigung des (öffentlichen) Auftraggebers für mindestens ein Projekt belegt werden. Wegen der Entwurfsaufgabe „Ingenieurbauwerk Siegbrücke“ ist eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Fachplaner oder einer Fachplanerin für konstruktiven Ingenieurbau zwingend vorgeschrieben. Dieser muss über Erfahrung in der Tragwerksplanung und im Bau von Brücken mit Spannweiten von mindestens 30 m verfügen. Nachzuweisen ist die Planung entsprechender Bauwerke in den letzten 3 Jahren mindestens mit den Leistungsphasen 2-3 und Leistungsphase 5. Dies muss durch eine Bescheinigung des (öffentlichen) Auftraggebers für mindestens ein Projekt belegt werden. Um gemäß § 4 Abs. 5, VOF auch Berufsanfänger angemessen zu beteiligen, können sich junge Büros, deren Inhaber nicht älter als 40 Jahre sind (nach dem 12.10.1969 geboren) bewerben. Der Auslober behält sich bei der Auswahl dieser Büros vor, auch solche Bewerber zum Auswahlverfahren zuzulassen, die die geforderten Nachweise gemäß § 13, VOF nicht voll erbringen können, sofern sie bei Nachweis von Freianlagenplanungen geringerer Größe durch Wettbewerbserfolge, anerkennende Fachveröffentlichungen oder Preise erwarten lassen, dass sie für die anstehende Realisierungsaufgabe geeignet sind. Aus dem so ermittelten zweiten Lostopf werden zusätzlich drei Teilnehmer ausgelost. Die Bewerber/innen werden umgehend über das Ergebnis der Auslosung informiert. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bewerbungen sind in Papierform, möglichst als lose Blätter nicht gebunden und nicht spiralgeheftet einzureichen. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig. Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis spätestens 12.10.2009 um 16:00 Uhr (Posteingang) in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe des Kennwortes „Siegen - Zu neuen Ufern“ und dem Vermerk „Bewerbungsunterlagen - Bitte nicht öffnen“ beim betreuenden Büro einzureichen. Bewerbungen junger Büros müssen dies auf dem Umschlag vermerken! Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Als Bewerbungsformulare sind zwingend die unter der Internetadresse http://www.siegen.de abrufbaren Vordrucke einzureichen. Andere als die geforderten Bewerbungsunterlagen oder unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht zugelassen. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert – entsprechende Mehrfachbewerbungen haben den Ausschluss aller Bewerbungen zur Folge. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Alle Formblätter und die geforderten Nachweise sind von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft (Planungsbüro und Bauingenieur) einzureichen. Ausnahme: Bei Arbeitsgemeinschaften mit weiteren Mitgliedern sind die Positionen 6.2 und 6.3 des Bewerbungsbogens vom Bauingenieur und einem der Planungsbüros auszufüllen. Die Formblätter sind als Download abrufbar unter http://www.siegen.de mit folgenden Einzelbögen:
      1. Name und Geschäftssitz der Bewerber;
      2. Erklärung der Arbeits-/Bietergemeinschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung;
      3. Angaben zum Bewerber gemäß § 7 Abs. 2 VOF;
      4. Angaben zur Zuverlässigkeit: Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gem. § 11 VOF vorliegen;
      5. Angaben zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers nach § 12 VOF mit — beizulegendem Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, ggf. Eigenerklärung über die Anpassung der Deckungssumme im Auftragsfall;
      6. Angaben zur Fachkunde des Bewerbers nach § 13 VOF mit — beizulegendem Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in, Architekt/in oder Stadtplaner/in bzw. Bauingenieur/in (Kopie der Eintragungsurkunde oder der letzten Beitragsrechnung oder bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie, nicht älter als ein Jahr, für Bauingenieure Diplomurkunde oder optional Kammerbescheinigung), — beizulegendem Nachweis für „junge Büros“, — beizulegendem Nachweis zur Leistungserbringung;
      7. Liste beigefügter Anlagen;
      8. Erklärung gemäß § 4 Abs. 4 VOF. Von Berufsanfängern muss der Nachweis erbracht werden, dass sie nicht älter als 40 Jahre alt sind (nach dem 12.10.1969 geboren). Bei einer Bewerbung als „junges Büro“ müssen alle Büroinhaber und Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft den Altersnachweis erbringen. Die geforderten Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung, beizulegen.

      III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN: Ja. Zur Teilnahme zugelassen sind - in zwingender Arbeitsgemeinschaft mit einem Fachplaner oder einer Fachplanerin für konstruktiven Ingenieurbau mit Erfahrung im Brückenbau - natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung: — zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in oder Architekt/in oder Stadtplaner/in berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind, oder — die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in oder Architekt/in oder Stadtplaner/in nach § 2 BauKaG NRW und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben, oder — zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in, Architekt/in oder Stadtplaner/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie. Teilnahmeberechtigt sind ferner juristische Personen, die am Tag der Bekanntmachung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: — der Geschäftssitz liegt im Zulassungsbereich und — sie verfolgen einen satzungsmäßigen Geschäftszweck, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und — der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind. Wegen der Entwurfsaufgabe „Ingenieurbauwerk Siegbrücke“ ist eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Fachplaner oder einer Fachplanerin für konstruktiven Ingenieurbau zwingend vorgeschrieben. Dieser hat den Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Bauingenieur/in zu erbringen. Es wird den Teilnehmer/innen empfohlen, weitere Sachverständige (Fachplaner/innen), etwa aus den Bereichen Wasserbau oder Verkehr, hinzuzuziehen. Die Ergänzung der Arbeitsgemeinschaft um weitere teilnahmeberechtigte Mitglieder ist zulässig. Eine nachträgliche Benennung von Arbeitsgemeinschaften ist nicht möglich. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Bewerber angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.

      ABSCHNITT IV: VERFAHREN

      IV.1) ART DES WETTBEWERBS: Nichtoffen. Gewünschte Teilnehmerzahl: 20.

      IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER: 1. Atelier Dreiseitl GmbH, Landschaftsarchitekten, Überlingen.
      2. Atelier Loidl, Landschaftsarchitekten, Berlin/Duisburg.
      3. Fritschi-Stahl-Baum, Architekten und Stadtplaner, Düsseldorf.
      4. ISA Internationales Stadtbauatelier, Stadtplaner und Architekten, Stuttgart.
      5. WES & Partner, Landschaftsarchitekten, Hamburg/Berlin.

      IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE: Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt: — Erfüllung der in der Auslobung dargestellten funktionalen Anforderungen an die Entwicklung der Flächen, — Idee und Einbindung in den Stadtraum, — Vernetzung mit den Übergangsbereichen und der Umgebung, — Städtebauliche und stadträumliche Qualität, — Freiraumqualität, — Gestaltungsqualität, — Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten, — Sicherheit, — Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften und wasserbaulicher Vorgaben. Beurteilt werden nur verlangte oder zugelassene Leistungen im angegebenen Umfang. Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe (gem. RAW § 8.4 und VOF) für alle Flächen des Realisierungsteils zu übertragen, — sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, — sofern der Verfasser eine fachlich einwandfreie Durchführung der Aufgabe gewährleistet, — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Im sich an den Wettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahren werden die einzelnen Bewertungskriterien wie folgt gewichtet: — Wettbewerbsergebnis 33 %, — Idee und Einbindung in den Stadtraum 4,4 %, — Vernetzung mit den Übergangsbereichen und der Umgebung 4,4 %, — Städtebauliche und stadträumliche Qualität 4,4 %, — Freiraum- und Gestaltungsqualität 4,4 %, — Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften und wasserbaulicher Vorgaben / Sicherheit 4,4 %, — Bearbeitungsorganisation - Projektteam 7,5 %, — Bearbeitungsorganisation - Projektorganisation 7,5 %, — Baukosten 13,5 %, — Unterhaltungskosten 15 %, — Honorarkosten 1,5 %.

      IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

      IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber: FB 1/1-119/09.

      IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

      IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 12.10.2009 - 16:00.

      IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 15.10.2009.

      IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können: Deutsch.

      IV.5) PREISE UND PREISGERICHT

      IV.5.1) Es werden Preise vergeben: Ja. Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von 40 000 EUR (inkl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Ein Teil der Wettbewerbssumme wird als Bearbeitungshonorar zur Verfügung gestellt. Jeder der sechs Teilnehmer, die aufgefordert werden, an der 2. Bearbeitungsphase teilzunehmen, erhält bei Erbringung der vollständigen Leistung ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 3 000,- EUR (inklusive Mehrwertsteuer). 22 000,- EUR (inklusive Mehrwertsteuer) werden als Preisgeld ausgelobt. Dabei ist folgende Staffelung vorgesehen:
      1. Preis: 10 500,- EUR;
      2. Preis: 6 500,- EUR;
      3. Preis: 3 500,- EUR; Anerkennung 1 500,- EUR. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise und Anerkennungen sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennung ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.

      IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer: Kosten für die Bewerbung und die etwaige Teilnahme werden nicht erstattet.

      IV.5.3) Folgeaufträge: Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.

      IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: Nein.

      IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter: 1. Henry Beierlorzer, Stadtplaner, Witten.
      2. Prof. Bernd Borghoff, Architekt und Stadtplaner, Siegen/Aachen.
      3. Rüdiger Brosk, Landschaftsarchitekt, Essen.
      4. Prof. Martin Hoelscher, Architekt und Stadtplaner, Essen.
      5. Prof. Hildebrandt Machleidt, Architekt und Stadtplaner, Berlin.
      6. Rainer Oestereich-Rappaport, Architekt, Aachen.
      7. Michael Stojan, Stadtbaurat, Stadt Siegen.
      8. Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen.
      9. Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum.
      10. Neun weitere Sachpreisrichter.

      ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

      VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.

      VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich): — Ende der Bewerbungsfrist 12.10.2009, 16:00 Uhr, — Auswahlgremium (Losverfahren) 13./14.10.2009, — Benachrichtigung der Bewerber 15./16.10.2009, — Bestätigung der Teilnahme bis 19.10.2009, — Versand der Unterlagen 43. KW, — Auftaktkolloquium 2.11.2009, — Abgabe 1. Phase 27.11.2009, — Preisgericht 1. Phase 11.12.2009, — Abgabe 2. Phase 12.2.2010, — Preisgericht 2. Phase 26.2.2010. Kontaktstelle während der ersten Bearbeitungsphase des Wettbewerbs ist das Büro pp a|s pesch partner architekten stadtplaner (s. sonstige Adressen und Kontaktstellen). Wegen der Anonymität des Verfahrens ist ab der zweiten Bearbeitungsphase die zentrale Vergabestelle der Stadt Siegen die Kontaktstelle (s.
      I.1). Dies gilt ab der Benachrichtigung der Teilnehmer der 2. Phase.

      VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 10.9.2009.

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht
Ergebnis veröffentlicht 09.03.2010
Zuletzt aktualisiert 03.02.2022
Wettbewerbs-ID 2-25187 Status
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