Referenzen gem. § 46 (3) Nr. 1 i. V. m. § 75 (5) VgV:
Pflichtreferenz 1, Mindestanforderungen:
Fachplanung Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 1 bis 3 nach §53 HOAI 2013 innerhalb einer Gebäudesanierung
Fertigstellung nach dem 1.1.2014 (Übergabe Nutzer),
mind. Honorarzone II gem. §56 HOAI 2013,
bearbeitete Leistungsphasen mind. 2 bis 5 gemäß § 55 HOAI 2013,
Bauwerkskosten brutto (KG 300+400) mind. 3 000 000 EUR.
Folgende Angaben sind zu Referenz 1 gefordert:
Bezeichnung der Baumaßnahme,
Beschreibung der Baumaßnahme,
Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner u. Telefonnummer,
Realisierungszeitraum,
Honorarzone gemäß §56 HOAI 2013 nach Anlagengruppen,
erbrachte Leistungsphasen gemäß §55 HOAI 2013,
Bauwerkskosten brutto (KG 300+400),
Angabe, ob das Bauvorhaben ein Gebäude mit öffentlicher Nutzung ist,
Angabe, ob das Bauvorhaben eine Sanierung bei mindestens teilweise laufenden Betrieb war,
textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4.
Pflichtreferenz 2- Mindestanforderungen:
Fachplanung Technische Ausrüstung – Anlagengruppen 4 bis 5 nach §53 HOAI 2013 innerhalb einer Gebäudesanierung,
Fertigstellung nach dem 1.1.2014 (Übergabe Nutzer),
mind. Honorarzone II gem. §56 HOAI 2013,
bearbeitete Leistungsphasen mind. 2 bis 5 gemäß §55 HOAI 2013,
Bauwerkskosten brutto (KG 300+400) mind. 3 000 000 EUR.
Folgende Angaben sind zu Referenz 2 gefordert:
Bezeichnung der Baumaßnahme;
Beschreibung der Baumaßnahme;
Bezeichnung des Auftraggebers mit Ansprechpartner u. Telefonnummer;
Realisierungszeitraum;
Honorarzone gemäß HOAI §56 nach Anlagengruppen;
erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI §55 HOAI 2013;
Bauwerkskosten brutto (KG 300+400);
Angabe, ob das Bauvorhaben ein Gebäude mit öffentlicher Nutzung ist,
Angabe, ob das Bauvorhaben eine Sanierung bei mindestens teilweise laufenden Betrieb war,
textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes auf maximal 3 Seiten A4.
Hinweis: Eine Obergrenze für einzureichende Referenzen legt der AG nicht fest, d.h. es ist zulässig, dass der Bewerber mehr als die 2 Pflichtreferenzen einreicht. Sollte der Bewerber mehr als 2 Referenzen einreichen, hat er anzugeben, welche Pflichtreferenz der AG für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der AG die ersten 2 eingereichten Pflichtreferenzen zur Prüfung gemäß der Mindestforderungen heranziehen.