Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Umgestaltung der Ortsmitte von Kamen-Heeren-Werve“.
II.1.2)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kamen liegt im östlichen Ruhrgebiet in der geographischen Mitte des Kreises Unna und zählt mit ihren derzeit rund 46 000 Einwohnern (Stand: 31.12.2016) zu den mittleren kreisangehörigen Städten in NRW. Die Einwohnerdichte der Stadt Kamen liegt mit 1 071 EW/km2 im Vergleich zum Kreis Unna (729 EW/km2) und zum Regierungsbezirk Arnsberg (449 EW/km2) deutlich höher. Die Stadt Kamen besteht aus sechs Stadtteilen, wobei knapp die Hälfte der Einwohner in Kamen-Mitte lebt. Im Rahmen der kommunalen Gebietsreform wurden im Jahr 1968 die zuvor selbständigen Orte Derne, Heeren-Werve, Methler, Rottum und Südkamen eingemeindet.
Im Jahr 2015 wurde von plan-lokal im Auftrag der Stadt Kamen ein Integriertes Handlungskonzept für den Ortsteil Heeren-Werve erstellt. Der Stadtteil Heeren-Werve liegt im süd-östlichen Stadtgebiet, etwa fünf Kilometer vom Stadtzentrum Kamen-Mitte entfernt. Zum 31.12.2016 lebten 8.162 Einwohner mit Haupt- und Nebenwohnsitz in Heeren-Werve, was einem Anteil von ca. 18 % an der Gesamtstadt entspricht. Der wesentliche Siedlungsbereich von Heeren-Werve erstreckt sich zwischen der Landesstraße 663 (Heerener Straße), der Landesstraße 665 (Werver Mark) und dem Waldgebiet Heerener Holz. Der Stadtteil ist sowohl westfälisch ländlich als auch von der Bergbauzeit geprägt. Zahlreiche ehemalige Bergarbeitersiedlungen zeugen noch heute von dieser Epoche, die im Jahr 1965 mit der Schließung der Zeche Königsborn II in Heeren-Werve endete. Zudem verleihen die weiten Wald- und Wiesenflächen dem Stadtteil sein typisches Erscheinungsbild.
Ziel des Konzeptes war es, eine Gesamtstrategie für den Stadtteil zu formulieren. Zudem konnten Städtebaufördermittel des Landes NRW aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ erfolgreich akquiriert werden. Ein Maßnahmenkonzept aus 12 Projekten soll die Zusammenarbeit im Stadtteil intensivieren, den Wohnwert verbessern und die Infrastruktur stabilisieren. (Download: http://www.buergerbeteiligung.de/kamen/bericht_150907_ihk_khw.pdf)
Ein wesentlicher Baustein in der Umsetzungsphase innerhalb der Städtebauförderung wird die bauliche Umgestaltung der Ortsmitte sein. In der heutigen Ortsmitte Heeren-Werves, im südlichen Abschnitt der Mittelstraße und im weiteren Verlauf in der östlich angrenzenden Märkischen Straße befindet sich der Versorgungsschwerpunkt von Heeren-Werve.
Planerisches Ziel des freiraumplanerischen Wettbewerbs ist die behutsame Qualifizierung der öffentlichen Flächen in der Stadtteilmitte Heeren-Werves. Es sollen hochwertige Begegnungs- und Verweilräume entstehen. Der Wettbewerbsraum umfasst rund 6 000 m2 und erstreckt sich vorrangig über Straßen- und Platzflächen der Märkischen Straße zwischen der Mittelstraße und der Westfälischen Straße. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Kamen. Derzeit mangelt es an Aufenthaltsqualität und einer multifunktionalen Nutzbarkeit des Platzes für alle Generationen. Die angrenzenden öffentlichen Räume sollen konzeptionell berücksichtigt werden.
Bei der Umgestaltung des Straßenraums sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
— Verkehrsberuhigung / Geschwindigkeitsreduzierung ggf. durch Einrichtung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs,
— Verbesserung des Parkplatzangebotes,
— Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer,
— Reduzierung der Barrieren,
— Berücksichtigung des vorhandenen Ausbaus im Kreuzungsbereich Märkische Str./Mittelstr.,
— Ziel: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, Schaffung einer „Flaniermeile“ und einer multifunktional nutzbaren Fläche
Ein intensiver Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie den lokalen Akteuren findet im Rahmen der Erarbeitung der Auslobung statt.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmer begrenzt. 3 Teilnehmer wurden bereits im Vorfeld zur Teilnahme am Wettbewerb aufgerufen und sind gesetzt.
Die übrigen 12 Teilnehmer können sich in einem Bewerbungsverfahren zur Teilnahme am Wettbewerb melden. Bewerben sich mehr Teilnehmer als noch verfügbare Teilnahmeplätze, wird per Losverfahren entschieden. Das Losverfahren findet unter juristischer Aufsicht in Räumlichkeiten der Stadt Kamen statt. Es werden nur solche Teilnehmer zum Losverfahren zugelassen, die die Teilnahmevoraussetzungen dieser Bekanntmachung erfüllen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung freier Mitarbeiter eines Bewerbers/ eines Mitgliedes einer Bewerbergemeinschaft sind oder bevorzugt sein könnten oder Einfluss haben könnten. In diesem Fall werden alle Beiträge der angemeldeten Verfasser vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen (dazu ist ausschließlich das unter
www.plan-lokal.de/download/Bewerbung_Kamen.pdf veröffentlichte Formular zu verwenden)
— Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Bewerbers, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt zu tragen (bei ausländischen Bewerbern Nachweis entsprechend der Richtlinie 2005/36/EG )
— Die Bewerbungen müssen bis zum 20.3.2017, 18:00 Uhr fristgerecht bei planlokal in Dortmund eingereicht werden:
plan-lokal GbR
Frau Sarah Werlemann
Bovermannstraße 8, 44141 Dortmund
E-Mail: MTVuXG1cYylyYG1nYGhcaWk7a2dcaShnamZcZylfYA==
Fax: 0231 / 95 20 83-6
Für den fristgerechten Eingang der Bewerbungen gilt nicht der Poststempel. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind ebenfalls zulässig. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekten.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Der Landschaftsarchitekt ist der federführende und gegenüber der Ausloberin bevollmächtigte Bewerber bzw. Vertreter einer möglichen Arbeitsgemeinschaft. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach geltendem Recht des jeweiligen Heimatstaates im Bereich des EWR-Abkommens oder GATS zu führen bevollmächtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer am Tag der Bekanntmachung über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern ihr satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Entwurfsverfasser der juristischen Person müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Die Bewerber und Arbeitsgemeinschaften/Bietergemeinschaften können Fachberater hinzuziehen. Die Fachberater müssen nicht entsprechend der oben genannten Kriterien teilnahmeberechtigt sein. Diese müssen lediglich in der Verfassererklärung erwähnt und noch nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 15
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. scape Landschaftsarchitekten aus Düsseldorf
2. wbp Landschaftsarchitekten aus Bochum
3. N.N.
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 20.3.2017 - 18:00
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für die Prämierung der Arbeiten steht eine Wettbewerbssumme von insgesamt 20 000 EUR (brutto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für 3 Preise wie folgt aufzuteilen:
1. Preis 10 000 EUR,
2. Preis 6 500 EUR,
3. Preis 3 500 EUR.
Das Preisgericht kann mit einem einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme bestimmen. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Umsatzsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Hermann Hupe, Bürgermeister der Stadt Kamen
2. Friedhelm Lipinski, Ausschussvorsitzender des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses
3. Karl-Heinz Stoltefuß, Ortsheimatpfleger Heeren-Werve
4. Rainer Fuhrmann, Ausschussvorsitzender des Wirtschaftsausschusses
5. Dr. Uwe Liedtke, Beigeordneter der Stadt Kamen
6. Prof. Burkhard Wegener, Fachpreisrichter
7. N.N.
8. N.N.
9. N.N.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: ja
Angabe der Vorhaben und/oder Programme: Städtebauförderung – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren.
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Beauftragung. Die Stadt Kamen verpflichtet sich, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, einen der Preisträger für die Erstellung der Ausführungsplanung mindestens bis Leistungsphase 5 nach § 39 Abs. 3 HOAI 2013 für die Freianlagen zu beauftragen,
— sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
— soweit mindestens einer oder eine der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/-innen, deren Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der übertragenden Leistungen gewährleistet.
Eine Überarbeitung und Qualifizierung der Wettbewerbsergebnisse wird für das zweite und dritte Quartal 2017, der Baubeginn für die Umsetzung der Maßnahmen für Ende 2017/Anfang 2018 angestrebt. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die im Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen der Teilnehmer bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn die Wettbewerbsarbeit in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20.2.2017