1. Erklärung nach § 46 Abs. 3 VgV, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten fest angestellten Architekten/Ingenieure (Diplom/Master) in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich ist.
Mindestanforderung an die Bewerbung (Ausschlusskriterium):
4 mit entsprechenden Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (2013) betraute fest angestellte Architekten/Ingenieure (Diplom/Master, kaufmännisches Auf- und Abrunden von Dezimalzahlen).
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aus dem jährlichen Mittel der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Architekten/Ingenieure (Diplom/Master) gebildet.
2. Darstellung von bis zu vier Referenzen (1 bis 4) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten 10 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen. Die Maximalpunktzahl kann nur erreicht werden wenn 4 Referenzen eingereicht werden.
Für die eingereichten Referenzen gelten folgende Bedingungen, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz:
— Der Referenzbogen ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
— Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
— Benennung des Projektleiters und der mit der örtl. Bauüberwachung betrauten Person.
— Angabe eines Ansprechpartners des Auftraggebers für etwaige Rückfragen (Bezeichnung, Anschrift, Kommunikationsdaten).
Mindestanforderungen an die Referenzen 1 bis 4 (Ausschlusskriterien):
Die folgenden Anforderungen werden an die Referenzen 1, 2, 3 und 4 gestellt. Es handelt sich hierbei um K.O.- Kriterien, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren.
— Mindestens eine Referenz muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 98 GWB ausgeführt worden sein.
— Mindestens eine Referenz muss eine Sanierungsmaßnahme sein.
— Mindestens eine Referenz muss ein Gebäude mit vergleichbarer Nutzung (Hochschulbau) sein.
— Mindestens eine Referenz muss abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe an den Nutzer muss bereits erfolgt sein.
Weiterhin werden folgende Mindestanforderungen an die Referenz 1, 2, 3 und 4 gestellt. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz:
— Angabe des beauftragten Leistungsumfangs, Mindestanforderung: Die Leistungsphase 2-3, 5-8 gemäß § 34 HOAI 2013 müssen beauftragt sein.
— Angabe des Leistungsstands,
Mindestanforderung: Die LPH 5 gem. § 34 HOAI 2013 muss begonnen haben.
— Angabe der Bauwerkskosten (brutto) gemäß § 33ff. HOAI (2013),
Mindestanforderung: Bauwerkskosten (KG 300 und 400) >= 3 000 000 EUR (brutto).
— Angabe des Alters der Referenz,
Mindestanforderung: Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein, d. h. die Übergabe an den Nutzer muss nach dem 1.1.2007 erfolgt sein.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen anhand folgender Wertungskriterien:
— Art des Auftraggebers (privater AG, öffentlicher AG);
— Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung);
— Art der Nutzung (Sonstiges, Hochschulbau);
— Bauwerkskosten der KG 300+400 gemäß § 33ff. HOAI 2013;
— Zusatzpunkte:
a) Sanierung im laufenden Betrieb.
b) Projekt mit Auflagen des Denkmalschutzes.
c) Fläche der beplanten Hörsäle (NUF > 500 m²).
d) Projekt innerhalb des Terminrahmens.
e) Projekt innerhalb des Kostenrahmens.