loading
  • DE-35037 Marburg
  • 06/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-258768)

Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 für die Teilsanierung des Hörsaalgebäudes


 
  • Projektdaten

    maximieren

    Entscheidung 19.06.2017 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Hochschulen, Wissenschaft und Forschung
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Philipps-Universität Marburg, Marburg (DE)
    Betreuer HWP Planungsgesellschaft mbH, Stuttgart (DE), Berlin (DE), Greifswald (DE), Hamburg (DE), Zürich (CH) Büroprofil
    Aufgabe
    Der 3. Bauabschnitt der Sanierung des Hörsaalgebäudes betrifft im Wesentlichen die Sanierung der in der Kernzone befindlichen acht Hörsäle im EG und 1. OG und die damit in Verbindung stehenden Lüftungs-, elektro-, brandschutz- und medientechnischen Anlagen und Ausstattungen.
    Bauliche Maßnahmen stehen überwiegend in Abhängigkeit zu den technischen Sanierungen. Ansonsten sind Bodenbeläge zu erneuern, Wände und Decken an die technischen Einbauten anzupassen und hinsichtlich einer Verbesserung der Raumakustik neu aufzubauen. In vier Hörsälen befindet sich eine fest installierte Hörsaalbestuhlung, deren Austausch oder Aufarbeitung unter Berücksichtigung des Bauablaufs geprüft werden muss. Die Ausstattung der Hörsäle ist zudem hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Belange mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
    Hierfür sind die Planungsleistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2013 zu vergeben.
    Leistungsumfang
    Das Hörsaalgebäude der Philipps-Universität Marburg wurde im Jahr 1962 fertig gestellt. Da es sich bei dem Bauwerk um eines der letzten Vertreter seiner Epoche in Marburg handelt, wurde das Gebäude als Einzelkulturdenkmal unter Denkmalschutz gestellt.
    Das dreigeschossige Stahlbetongebäude in Skelettbauweise stellt sich streng orthogonal dar. Die Grundfläche beträgt ca. 3 000 m2, was bei 3 Geschossen plus Vollunterkellerung einer Bruttogeschossfläche von ca. 12 000 m2 entspricht. Der Hörsaaltrakt beinhaltet im EG und im ersten OG jeweils vier unterschiedlich große Hörsäle. Im zweiten Obergeschoss erstreckt sich das Audimax, mit ca. 890 m2, über die gesamte Grundfläche des Kerns.
    In den späten achtziger Jahren wurde das Hörsaalgebäude einer partiellen Sanierung unterzogen. Hierbei wurden vor allem die Zugänglichkeit zum Gebäude und die Barrierefreiheit verbessert.
    In einem 1. Bauabschnitt wurde in 2011 eine umfangreiche energetische und brandschutz-technische Ertüchtigung des Gebäudes begonnen. Die gesamte Gebäudehülle wurde wärmegedämmt, Fassaden und Dach denkmalschutzgerecht erneuert. Die im 2. Bauabschnitt vorgesehene Sanierung des Sanitärtraktes wird in 2018 durchgeführt.
    Der 3. Bauabschnitt der Sanierung des Hörsaalgebäudes betrifft im Wesentlichen die Sanierung der in der Kernzone befindlichen acht Hörsäle im EG und 1. OG und die damit in Verbindung stehenden Lüftungs-, elektro-, brandschutz- und medientechnischen Anlagen und Ausstattungen.
    Bauliche Maßnahmen stehen überwiegend in Abhängigkeit zu den technischen Sanierungen. Ansonsten sind Bodenbeläge zu erneuern, Wände und Decken an die technischen Einbauten anzupassen und hinsichtlich einer Verbesserung der Raumakustik neu aufzubauen. In vier Hörsälen befindet sich eine fest installierte Hörsaalbestuhlung, deren Austausch oder Aufarbeitung unter Berücksichtigung des Bauablaufs geprüft werden muss. Die Ausstattung der Hörsäle ist zudem hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Belange mit den zuständigen Behörden abzustimmen.
    Zusätzlich zu den vorgenannten Punkten sollen folgende weiteren Sanierungsmaßnahmen im Gebäude durchgeführt werden:
    — Austausch von einfachverglasten Fenstern und Außentüren im Untergeschoss;
    — Einbau von Sauberlaufzonen an den Zugängen des Gebäudes im Erdgeschoss;
    — Aufarbeiten der Holzhandläufe und Ergänzung von taktilen Informationen;
    — Ergänzung von visuell kontrastierenden Stufenmarkierungen an den Treppen im Gebäude;
    — Austausch der Entwässerungsleitungen aus Asbestzement soweit diese bei der Sanierung frei gelegt werden;
    — Anpassung der Wärmeübergangstation auf niedrigere Systemtemperaturen.
    Das Hörsaalgebäude ist mit seinen Räumen nahezu unverzichtbar für die Philipps-Universität. Die Planung der Baumaßnahmen erfolgt unter der Zielsetzung einer möglichst kurzen und termingerechten Bauausführung. Der Betrieb des Gebäudes, sei es partiell oder zum Abschluss der Maßnahme, ist jeweils zwingend zum Tag des Vorlesungsbeginns sicher zu stellen.
    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Weiterbetrieb des Audimax im 2. OG, der Seminarräume im 1. und 2. OG und der Cafeteria im EG auf der Südseite des Gebäudes während des Semesters ermöglicht wird. Die Anbindung an Toiletten, den barrierefreien Zugang, die Anlieferung des Cafés und die Bereitstellung der erforderlichen Flucht- und Rettungswege muss ermöglicht werden. Ggf. erforderliche Eingriffe in diese Bereiche sind auf die vorlesungsfreie Zeit zu beschränken.
    Die Beauftragung der Leistungen zu diesem Auftrag erfolgt durch einen Stufenvertrag. Die Leistungsphasen 1-3 und 5-9 sind unterteilt in 5 Leistungsstufen. Die Ausführung der Leistungsstufe 1 (LPH 1-3 gem. HOAI 2013) wird stattfinden im Zeitraum von Juni 2017 bis August 2018. Die Ausführung der darauffolgenden Leistungsstufen wird im Rahmen der weiteren Beauftragung festgelegt und ist vorgesehen nach Genehmigung der ES-Bau.
    Adresse des Bauherren DE-35037 Marburg
    TED Dokumenten-Nr. 92137-2017
      Ergebnis anzeigen

  • Anzeigentext Ausschreibung

    maximieren

    • Deutschland-Marburg: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2017/S 050-092137

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Philipps-Universität Marburg
      Biegenstraße 12
      Marburg
      35037
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Dezernat IV A 1.1 Bauwesen
      Telefon: +49 64212826041
      E-Mail: MTVfYHVgbWlcby87cWBtclxnb3BpYilwaWQoaFxtXXBtYilfYA==
      NUTS-Code: DE724

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.uni-marburg.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y5SYMQ8%22
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      HWP Planungsgesellschaft mbH
      Rotenbergstraße 8
      Stuttgart
      70190
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Projektmanagement, Herr Herrmann
      Telefon: +49 7111662217
      E-Mail: MTFvLWdkcXFsYG1tP2d2byxva2BtdG1mLWNk
      NUTS-Code: DE111

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.hwp-planung.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      HWP Planungsgesellschaft mbH
      Rotenbergstraße 8
      Stuttgart
      70190
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Projektmanagement, Herr Herrmann
      Telefon: +49 7111662217
      E-Mail: MjExZSNdWmdnYlZjYzVdbGUiZWFWY2pjXCNZWg==
      NUTS-Code: DE111

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.hwp-planung.de

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Bildung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 für die Teilsanierung des Hörsaalgebäudes.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: A1.1_2017_001
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Der 3. Bauabschnitt der Sanierung des Hörsaalgebäudes betrifft im Wesentlichen die Sanierung der in der Kernzone befindlichen acht Hörsäle im EG und 1. OG und die damit in Verbindung stehenden Lüftungs-, elektro-, brandschutz- und medientechnischen Anlagen und Ausstattungen.

      Bauliche Maßnahmen stehen überwiegend in Abhängigkeit zu den technischen Sanierungen. Ansonsten sind Bodenbeläge zu erneuern, Wände und Decken an die technischen Einbauten anzupassen und hinsichtlich einer Verbesserung der Raumakustik neu aufzubauen. In vier Hörsälen befindet sich eine fest installierte Hörsaalbestuhlung, deren Austausch oder Aufarbeitung unter Berücksichtigung des Bauablaufs geprüft werden muss. Die Ausstattung der Hörsäle ist zudem hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Belange mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

      Hierfür sind die Planungsleistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2013 zu vergeben.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE724
      Hauptort der Ausführung:

       

      Philipps-Universität; Biegenstraße 14; 35037; Marburg.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Das Hörsaalgebäude der Philipps-Universität Marburg wurde im Jahr 1962 fertig gestellt. Da es sich bei dem Bauwerk um eines der letzten Vertreter seiner Epoche in Marburg handelt, wurde das Gebäude als Einzelkulturdenkmal unter Denkmalschutz gestellt.

      Das dreigeschossige Stahlbetongebäude in Skelettbauweise stellt sich streng orthogonal dar. Die Grundfläche beträgt ca. 3 000 m2, was bei 3 Geschossen plus Vollunterkellerung einer Bruttogeschossfläche von ca. 12 000 m2 entspricht. Der Hörsaaltrakt beinhaltet im EG und im ersten OG jeweils vier unterschiedlich große Hörsäle. Im zweiten Obergeschoss erstreckt sich das Audimax, mit ca. 890 m2, über die gesamte Grundfläche des Kerns.

      In den späten achtziger Jahren wurde das Hörsaalgebäude einer partiellen Sanierung unterzogen. Hierbei wurden vor allem die Zugänglichkeit zum Gebäude und die Barrierefreiheit verbessert.

      In einem 1. Bauabschnitt wurde in 2011 eine umfangreiche energetische und brandschutz-technische Ertüchtigung des Gebäudes begonnen. Die gesamte Gebäudehülle wurde wärmegedämmt, Fassaden und Dach denkmalschutzgerecht erneuert. Die im 2. Bauabschnitt vorgesehene Sanierung des Sanitärtraktes wird in 2018 durchgeführt.

      Der 3. Bauabschnitt der Sanierung des Hörsaalgebäudes betrifft im Wesentlichen die Sanierung der in der Kernzone befindlichen acht Hörsäle im EG und 1. OG und die damit in Verbindung stehenden Lüftungs-, elektro-, brandschutz- und medientechnischen Anlagen und Ausstattungen.

      Bauliche Maßnahmen stehen überwiegend in Abhängigkeit zu den technischen Sanierungen. Ansonsten sind Bodenbeläge zu erneuern, Wände und Decken an die technischen Einbauten anzupassen und hinsichtlich einer Verbesserung der Raumakustik neu aufzubauen. In vier Hörsälen befindet sich eine fest installierte Hörsaalbestuhlung, deren Austausch oder Aufarbeitung unter Berücksichtigung des Bauablaufs geprüft werden muss. Die Ausstattung der Hörsäle ist zudem hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Belange mit den zuständigen Behörden abzustimmen.

      Zusätzlich zu den vorgenannten Punkten sollen folgende weiteren Sanierungsmaßnahmen im Gebäude durchgeführt werden:

      — Austausch von einfachverglasten Fenstern und Außentüren im Untergeschoss;

      — Einbau von Sauberlaufzonen an den Zugängen des Gebäudes im Erdgeschoss;

      — Aufarbeiten der Holzhandläufe und Ergänzung von taktilen Informationen;

      — Ergänzung von visuell kontrastierenden Stufenmarkierungen an den Treppen im Gebäude;

      — Austausch der Entwässerungsleitungen aus Asbestzement soweit diese bei der Sanierung frei gelegt werden;

      — Anpassung der Wärmeübergangstation auf niedrigere Systemtemperaturen.

      Das Hörsaalgebäude ist mit seinen Räumen nahezu unverzichtbar für die Philipps-Universität. Die Planung der Baumaßnahmen erfolgt unter der Zielsetzung einer möglichst kurzen und termingerechten Bauausführung. Der Betrieb des Gebäudes, sei es partiell oder zum Abschluss der Maßnahme, ist jeweils zwingend zum Tag des Vorlesungsbeginns sicher zu stellen.

      Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Weiterbetrieb des Audimax im 2. OG, der Seminarräume im 1. und 2. OG und der Cafeteria im EG auf der Südseite des Gebäudes während des Semesters ermöglicht wird. Die Anbindung an Toiletten, den barrierefreien Zugang, die Anlieferung des Cafés und die Bereitstellung der erforderlichen Flucht- und Rettungswege muss ermöglicht werden. Ggf. erforderliche Eingriffe in diese Bereiche sind auf die vorlesungsfreie Zeit zu beschränken.

      Die Beauftragung der Leistungen zu diesem Auftrag erfolgt durch einen Stufenvertrag. Die Leistungsphasen 1-3 und 5-9 sind unterteilt in 5 Leistungsstufen. Die Ausführung der Leistungsstufe 1 (LPH 1-3 gem. HOAI 2013) wird stattfinden im Zeitraum von Juni 2017 bis August 2018. Die Ausführung der darauffolgenden Leistungsstufen wird im Rahmen der weiteren Beauftragung festgelegt und ist vorgesehen nach Genehmigung der ES-Bau.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 15/03/2017
      Ende: 31/08/2017
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:

      Siehe III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sowie ergänzend in den Bewerbungsunterlagen, die unter dem in Punkt I.3) genannten Link abrufbar sind.

      Gewichtungen gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien (Referenz A, B, C und D mit jeweils 25 %): 100,0 %

      ggf. Losentscheidung bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen:

       

      Mit Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1 – 3 beauftragt. Die Leistungsphasen 5 – 9 sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.

       

      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

      1.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB.

      2.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG.

      3.) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S. 354 (HE 736)

      4.) Nachweise der geforderten Qualifikation des Bewerbers (Büro), vgl. auch Ziffer III.2.1):

      Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen, § 75 Abs. 3 VgV.

      Zugelassen werden (Diplom/Master)-Ingenieure (FH/Univ.) der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder vergleichbare Qualifikationen.

      5.) Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz.

      Zur Abgabe der notwendigen Nachweise sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Die ausgefüllten

      Unterlagen sind wie folgt bei der unter Punkt I.3) genannten Kontaktstelle einzureichen:

      Alle Formulare als rechtsverbindlich unterschriebene und abgestempelte Originale (Ausschlusskriterium).

      Ergänzend sind die Unterlagen der Bewerbungs- und Referenzbögen als PDF-Dateien auf Daten-CDs (zweifach) mit einzureichen.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Die folgenden Eignungskriterien werden auf entsprechenden Formblättern abgefragt. Sie müssen zwingend vom Bewerber ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.

      1. Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV. Deckung der Berufshaftpflichtversicherung muss gewährleistet sein bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden 2 000 000 EUR und für sonstige Schäden 1 000 000 EUR jeweils zweifach maximiert. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme ist zusätzlich eine Eigenerklärung vorzulegen, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln eingereicht werden.

      Der Nachweis der entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung muss erst zur Auftragserteilung vorgelegt werden.

      2. Verbindliche Erklärung gemäß § 45 Abs.1 Nr. 1 und. Abs. 4 VgV über den Gesamtumsatz des Bewerbers(brutto) und den Umsatz für entsprechende Leistungen (brutto) in den letzten 3 Geschäftsjahren in EUR.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      350 000 EUR brutto durchschnittlicher Jahresumsatz für entsprechende Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (2013).

      Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe des durchschnittlichen Jahresumsatzes entsprechender Leistungen gebildet.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      1. Erklärung nach § 46 Abs. 3 VgV, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten fest angestellten Architekten/Ingenieure (Diplom/Master) in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich ist.

      Mindestanforderung an die Bewerbung (Ausschlusskriterium):

      4 mit entsprechenden Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI (2013) betraute fest angestellte Architekten/Ingenieure (Diplom/Master, kaufmännisches Auf- und Abrunden von Dezimalzahlen).

      Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aus dem jährlichen Mittel der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Architekten/Ingenieure (Diplom/Master) gebildet.

      2. Darstellung von bis zu vier Referenzen (1 bis 4) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten 10 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen. Die Maximalpunktzahl kann nur erreicht werden wenn 4 Referenzen eingereicht werden.

      Für die eingereichten Referenzen gelten folgende Bedingungen, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz:

      — Der Referenzbogen ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.

      — Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).

      — Benennung des Projektleiters und der mit der örtl. Bauüberwachung betrauten Person.

      — Angabe eines Ansprechpartners des Auftraggebers für etwaige Rückfragen (Bezeichnung, Anschrift, Kommunikationsdaten).

      Mindestanforderungen an die Referenzen 1 bis 4 (Ausschlusskriterien):

      Die folgenden Anforderungen werden an die Referenzen 1, 2, 3 und 4 gestellt. Es handelt sich hierbei um K.O.- Kriterien, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren.

      — Mindestens eine Referenz muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 98 GWB ausgeführt worden sein.

      — Mindestens eine Referenz muss eine Sanierungsmaßnahme sein.

      — Mindestens eine Referenz muss ein Gebäude mit vergleichbarer Nutzung (Hochschulbau) sein.

      — Mindestens eine Referenz muss abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe an den Nutzer muss bereits erfolgt sein.

      Weiterhin werden folgende Mindestanforderungen an die Referenz 1, 2, 3 und 4 gestellt. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz:

      — Angabe des beauftragten Leistungsumfangs, Mindestanforderung: Die Leistungsphase 2-3, 5-8 gemäß § 34 HOAI 2013 müssen beauftragt sein.

      — Angabe des Leistungsstands,

      Mindestanforderung: Die LPH 5 gem. § 34 HOAI 2013 muss begonnen haben.

      — Angabe der Bauwerkskosten (brutto) gemäß § 33ff. HOAI (2013),

      Mindestanforderung: Bauwerkskosten (KG 300 und 400) >= 3 000 000 EUR (brutto).

      — Angabe des Alters der Referenz,

      Mindestanforderung: Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre sein, d. h. die Übergabe an den Nutzer muss nach dem 1.1.2007 erfolgt sein.

      Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen anhand folgender Wertungskriterien:

      — Art des Auftraggebers (privater AG, öffentlicher AG);

      — Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung);

      — Art der Nutzung (Sonstiges, Hochschulbau);

      — Bauwerkskosten der KG 300+400 gemäß § 33ff. HOAI 2013;

      — Zusatzpunkte:

      a) Sanierung im laufenden Betrieb.

      b) Projekt mit Auflagen des Denkmalschutzes.

      c) Fläche der beplanten Hörsäle (NUF > 500 m²).

      d) Projekt innerhalb des Terminrahmens.

      e) Projekt innerhalb des Kostenrahmens.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Die Wertung erfolgt nur, wenn die Maßnahme eindeutig beschrieben ist.

      Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des ehemaligen Arbeitgebers oder des Auftraggebers vorliegt.

      Gewichtung der Referenzen (jeweils 25 %): Gesamt 100 %.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

       

      1. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

      Die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der Honorarvorschriften der HOAI 2013.

      2. Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

      Bietergemeinschaften sind zulässig. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen. Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Nachunternehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen.

      Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.

       

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 07/04/2017
      Ortszeit: 11:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 08/05/2017
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2017
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      1. Bewerbungen sind mittels vorgegebener Vordrucke zweifach auf Daten-CDs und in Papierformrechtsverbindlich im Original unterschrieben bei der unter I.3) genannten Kontaktstelle einzureichen.

      Bewerbungen per E-Mail und/oder Telefax werden nicht berücksichtigt.

      2. Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber.

      3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften, bei Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV sind die in den Vergabeunterlagen genannten Vordrucke und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von Unternehmen nach § 36 VgV oder § 47 VgV einzeln einzureichen.

      4. Eventuell auftretende Fragen sind schriftlich per E-Mail an die im Abschnitt I.3) genannte Kontaktstelle zu richten.

      Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5SYMQ8.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
      Wilhelminenstraße 1 – 3
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Telefon: +49 6151126603
      Fax: +49 6151125816
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      07/03/2017
    © European Union, http://ted.europa.eu
  • Protected by Copyscape
  • Gewährleistung

    competitionline übernimmt keine Verantwortung für Fehler, Auslassungen, Unterbrechungen, Löschungen, Mängel oder Verzögerungen im Betrieb oder bei Übertragung von Inhalten. competitionline übernimmt keine Verantwortung für Einbußen oder Schäden, die aus der Verwendung der Internetseiten, aus der Verwendung von Nutzerinhalten oder von Inhalten Dritter, die aus den Internetseiten oder über den Service gepostet oder an Nutzer übertragen werden, oder aus Interaktionen zwischen Nutzer und Internetseiten (online oder offline) resultieren. Bitte lesen Sie hierzu unsere Nutzungsbedingungen.


INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 13.03.2017
Ergebnis veröffentlicht 02.08.2017
Zuletzt aktualisiert 31.03.2021
Wettbewerbs-ID 2-258768 Status Kostenpflichtig
Seitenaufrufe 280