Bewerbungsschluss |
10.04.2017, 10:00
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Schulen |
Art der Leistung | Generalplanerleistung |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 3.280.000 EUR zzgl. USt. |
Auslober/Bauherr | Stadt Halberstadt, Halberstadt (DE) |
Aufgabe |
1. Umbau sowie grundhafte Sanierung der Grundschule "Diesterweg" in Halberstadt, ausgerichtet auf die Anforderungen des pädagogischen Programms und dem daraus entwickelten Raumprogramm, zu einer zeitgemäßen und langfristig werthaltigen, flexibel nutzbaren Grundschule und Kindertagesstätte.
2. Finanzierung der Maßnahme unter Verwendung von Mitteln aus dem STARK V-Förderprogramm Abschnitt 2, Nr. 3, Förderzweck "Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau, (auch im ÖPNV) Brachflächenrevitalisierung, kofinanziert durch das Land Sachsen-Anhalt. 3. Das Objekt wird in der Denkmalliste Sachsen-Anhalt als Kulturdenkmal geführt. Der Umbau bzw. die Sanierung müssen dem Denkmalcharakter und der städtebaulichen Einbindung in das Siedlungsgebiet angemessen sein. Die Sargstedter Siedlung wird zwischenzeitlich nicht mehr in der Denkmalliste geführt, bildet aber zusammen mit der Grundschule "Diesterweg" ein stimmiges Ortsbild. |
Leistungsumfang | 4. Die Grundschule „Diesterweg“ war der erste Schulneubau der DDR, gebaut im Jahre 1953. Dieser Umstand war maßgeblich für die Aufnahme in die Denkmalliste. Weitere denkmalprägende Merkmale sind die charakteristische kammartige Grundstruktur, die eingeschossige Bauweise und die sparsame Verwendung von verfügbaren auch recycelten Baumaterialien, sog. Trümmermaterialien. 5. Ein Ersatzneubau wird ausgeschlossen. Gebäudebereiche können nur gut begründet reduziert und durch Neubauten ersetzt werden. Die zweigeschossige Sporthalle muss erhalten bleiben, eine Ertüchtigung zum Barriereabbau ist zu prüfen. 6. Die energetische Sanierung ist ein wesentlicher Aspekt zur Reduzierung der Baunutzungskosten gemäß DIN 18960. Dies wird auch notwendig, da ein außerordentlicher Sanierungsrückstau aller baukonstruktiven und technischen Gebäudeelemente besteht. 7. Die Ausführung soll bis 2019 in voraussichtlich 2 Bauabschnitten abgeschlossen werden. 8. Die Generalplanerleistungen sollen unter der Federführung eines Objektplaners bzw. eines bauvorlageberechtigten Ingenieurs alle erforderlichen Fachplanerleistungen umfassen. Das Förderprogramm „STARK V“ zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen soll in den Jahren 2015 bis 2018 (Verlängerung dieses Zeitraums geplant) einen Beitrag zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet leisten. Der Bund fördert 90 % der notwendigen Investitionen. Den Eigenanteil von 10 % übernimmt das Land Sachsen-Anhalt. Gegenstand der Förderung sind sieben Schwerpunkte. Für die Grundschule „Diesterweg“ ist das Förderprogramm 2.1.1. c) Städtebau maßgebend. Dieses Programm ist offen angelegt und gibt keine direkten Maßstäbe der Bewertung der Förderfähigkeit vor; die Kommunen entscheiden selbst, welche Maßnahmen der Ertüchtigung unter der Überschrift Städtebau notwendig und auf den Nutzungszweck ausgerichtet sind. Das Kulturdenkmal muss in Gestalt, Charakter und Materialität zeitgemäß saniert werden, um der EnEV und den heutigen schulischen Ansprüchen in idealer Weise zu entsprechen. Die Planung der Grundschule ist auf 110 Grundschulplätze und 221 Plätze (105 Hort, 80 Kindergarten, 36 Krippe) in der Kindertagesstätte auszulegen. Der unter II.1.5 genannte „Geschätzte Gesamtwert“ von 5 500 000 EUR brutto bezieht sich auf die Kostengruppen 300, 400 und 700 gemäß DIN 276. Es handelt sich bei diesem Gesamtwert um einen Budgetbetrag ohne Hinterlegung durch Vorplanung und Kostenschätzung. Das pädagogische Konzept und das sich darauf stützende Raumprogramm sollen zu einer hohen Aufenthaltsqualität der Schule und der Kindertagesstätte führen. Grundschule und Kindertagesstätte arbeiten eng zusammen und sind beispielhaft offen orientiert hinsichtlich der Einbeziehung der Kinder zwischen einem und 10 Jahren. Grundschule und Kindertagesstätte pflegen einen engen fördernden und integrierenden Kontakt mit den Eltern der Sargstedter Siedlung. Eine umfassende individuelle Frühförderung und die Schaffung von Bewegungsmöglichkeiten im Schulbau und im Freien sind wichtige Themen des pädagogischen Konzepts. Das VGV-Verfahren wird von der Stadt Halberstadt zweistufig durchgeführt. In der ersten Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, aus dem drei bis 5 Bewerber ausgewählt werden. In der zweiten Stufe werden Lösungsvorschläge gesucht, die darstellen sollen, mit welcher Konzeption der Generalplaner die Schule als Kulturdenkmal erhalten und erneuern will, welche baukonstruktiven und technischen Mittel er dazu einsetzt und ob diese Lösungen innerhalb der budgetierten Mittel umsetzbar sind. Dies erfolgt unter der Zielsetzung, die Baunutzungskosten gemäß DIN 18960 zukünftig dauerhaft zu reduzieren. |
Adresse des Bauherren | DE-38820 Halberstadt |
TED Dokumenten-Nr. | 94068-2017 |
Deutschland-Halberstadt: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2017/S 051-094068
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.halberstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Sanierung des Grundschule Diesterweg.
1. Umbau sowie grundhafte Sanierung der Grundschule "Diesterweg" in Halberstadt, ausgerichtet auf die Anforderungen des pädagogischen Programms und dem daraus entwickelten Raumprogramm, zu einer zeitgemäßen und langfristig werthaltigen, flexibel nutzbaren Grundschule und Kindertagesstätte.
2. Finanzierung der Maßnahme unter Verwendung von Mitteln aus dem STARK V-Förderprogramm Abschnitt 2, Nr. 3, Förderzweck "Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau, (auch im ÖPNV) Brachflächenrevitalisierung, kofinanziert durch das Land Sachsen-Anhalt.
3. Das Objekt wird in der Denkmalliste Sachsen-Anhalt als Kulturdenkmal geführt. Der Umbau bzw. die Sanierung müssen dem Denkmalcharakter und der städtebaulichen Einbindung in das Siedlungsgebiet angemessen sein. Die Sargstedter Siedlung wird zwischenzeitlich nicht mehr in der Denkmalliste geführt, bildet aber zusammen mit der Grundschule "Diesterweg" ein stimmiges Ortsbild.
Grundschule Diesterweg
NW-10-Str. 5
38820 Halberstadt.
4. Die Grundschule „Diesterweg“ war der erste Schulneubau der DDR, gebaut im Jahre 1953. Dieser Umstand war maßgeblich für die Aufnahme in die Denkmalliste. Weitere denkmalprägende Merkmale sind die charakteristische kammartige Grundstruktur, die eingeschossige Bauweise und die sparsame Verwendung von verfügbaren auch recycelten Baumaterialien, sog. Trümmermaterialien.
5. Ein Ersatzneubau wird ausgeschlossen. Gebäudebereiche können nur gut begründet reduziert und durch Neubauten ersetzt werden. Die zweigeschossige Sporthalle muss erhalten bleiben, eine Ertüchtigung zum Barriereabbau ist zu prüfen.
6. Die energetische Sanierung ist ein wesentlicher Aspekt zur Reduzierung der Baunutzungskosten gemäß DIN 18960. Dies wird auch notwendig, da ein außerordentlicher Sanierungsrückstau aller baukonstruktiven und technischen Gebäudeelemente besteht.
7. Die Ausführung soll bis 2019 in voraussichtlich 2 Bauabschnitten abgeschlossen werden.
8. Die Generalplanerleistungen sollen unter der Federführung eines Objektplaners bzw. eines bauvorlageberechtigten Ingenieurs alle erforderlichen Fachplanerleistungen umfassen.
Das Förderprogramm „STARK V“ zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen soll in den Jahren 2015 bis 2018 (Verlängerung dieses Zeitraums geplant) einen Beitrag zum Ausgleich der unterschiedlichen Wirtschaftskraft im Bundesgebiet leisten. Der Bund fördert 90 % der notwendigen Investitionen. Den Eigenanteil von 10 % übernimmt das Land Sachsen-Anhalt. Gegenstand der Förderung sind sieben Schwerpunkte. Für die Grundschule „Diesterweg“ ist das Förderprogramm 2.1.1. c) Städtebau maßgebend. Dieses Programm ist offen angelegt und gibt keine direkten Maßstäbe der Bewertung der Förderfähigkeit vor; die Kommunen entscheiden selbst, welche Maßnahmen der Ertüchtigung unter der Überschrift Städtebau notwendig und auf den Nutzungszweck ausgerichtet sind. Das Kulturdenkmal muss in Gestalt, Charakter und Materialität zeitgemäß saniert werden, um der EnEV und den heutigen schulischen Ansprüchen in idealer Weise zu entsprechen. Die Planung der Grundschule ist auf 110 Grundschulplätze und 221 Plätze (105 Hort, 80 Kindergarten, 36 Krippe) in der Kindertagesstätte auszulegen.
Der unter II.1.5 genannte „Geschätzte Gesamtwert“ von 5 500 000 EUR brutto bezieht sich auf die Kostengruppen 300, 400 und 700 gemäß DIN 276. Es handelt sich bei diesem Gesamtwert um einen Budgetbetrag ohne Hinterlegung durch Vorplanung und Kostenschätzung.
Das pädagogische Konzept und das sich darauf stützende Raumprogramm sollen zu einer hohen Aufenthaltsqualität der Schule und der Kindertagesstätte führen. Grundschule und Kindertagesstätte arbeiten eng zusammen und sind beispielhaft offen orientiert hinsichtlich der Einbeziehung der Kinder zwischen einem und 10 Jahren. Grundschule und Kindertagesstätte pflegen einen engen fördernden und integrierenden Kontakt mit den Eltern der Sargstedter Siedlung. Eine umfassende individuelle Frühförderung und die Schaffung von Bewegungsmöglichkeiten im Schulbau und im Freien sind wichtige Themen des pädagogischen Konzepts.
Das VGV-Verfahren wird von der Stadt Halberstadt zweistufig durchgeführt. In der ersten Stufe wird ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, aus dem drei bis 5 Bewerber ausgewählt werden.
In der zweiten Stufe werden Lösungsvorschläge gesucht, die darstellen sollen, mit welcher Konzeption der Generalplaner die Schule als Kulturdenkmal erhalten und erneuern will, welche baukonstruktiven und technischen Mittel er dazu einsetzt und ob diese Lösungen innerhalb der budgetierten Mittel umsetzbar sind. Dies erfolgt unter der Zielsetzung, die Baunutzungskosten gemäß DIN 18960 zukünftig dauerhaft zu reduzieren.
Bewertung der Referenzobjekte nach Maßgabe der Gewichtung.
Siehe Punkt II.2.4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die geforderten Nachweise, Erklärungen und Unterlagen sind registergeheftet im Ordner DIN A4, in der vorgegebenen Reihenfolge der Punkte 0 bis 22 aus III.1.1), III.1.2) und III.1.3) einzureichen. Bitte verwenden Sie dazu die Formulare, die sie unter der in I.3) angegebenen Kontaktadresse herunterladen können.
0. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis.
1). Formlose und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder einem berechtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschriebene Bewerbung im Original.
2) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, im Falle einer Bietergemeinschaft, weiterhin die Vorlage einer von allen Bietern rechtsverbindlich unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters wie folgt: 1. Bildung der Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft, 2. Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, 3. Erklärung, dass im Falle der Beauftragung die Arbeitsgemeinschaft nach §§ 705 ff BGB bis zur Abwicklung des Auftrags aufrechterhalten bleibt, 4. Gesamtschuldnerisch haftet mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
3) Erklärung über die Bildung einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gemäß Formular 234.
4) Darstellung des Bewerbers/sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/Nachauftragsnehmer: Unternehmensstruktur, Hauptgeschäftsbereich, Angaben von Haupt- und Nebenstandorten, vollständige Büroangaben (Bürobezeichnung, Postanschrift, E-Mail, Fax- und Telefonnummer)
5) Erklärung, welche Teile des Auftrags durch Nachauftragnehmer erbracht werden sollen. Werden keine Teile von Nachauftragnehmern erbracht, ist auch dieses zu erklären.
6) Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
7) Verpflichtungserklärung über andere Unternehmen hinsichtlich Kapazität bei Vertragserteilung gemäß Formular 236.
8) Rechtsverbindliche unterschriebene Eigenerklärung jedes Bewerbers/sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/jedes Nachauftragsnehmers, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt.
9) Eigenerklärung des Bewerbers/sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft/jedes Nachauftragsnehmers (rechtsverbindlich unterschrieben) zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 (1) und (4) sowie nach § 124 (1) GWB.
10) Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
11) Erklärung zur Handwerksrolleneintragung im Sinne der Handwerksordnung Anlage A.
12) Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit.
13) Nachweis des Eintrags im Berufsregister.
14) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in den Mitgliedsstaaten der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Deckungssummen: 3 000 000 EUR für Personenschäden, 600 000 EUR für Vermögensschäden sowie 3 000 000 EUR für Sachschäden, 2-fach maximiert nachzuweisen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertrags- und Gewährleistungslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss und die bestehende Deckung der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Falle einer Auftragserteilung zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Sach- und Personen- und Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, aus der hervorgeht, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in gleicher Höhe nachgewiesen werden.
15) Erklärung des Gesamtumsatzes des Bewerbers an dem Auftrag entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren. Gefordert wird für drei Jahre (2013 – 2015) ein gesamter Mindestumsatz von 1 600 000 EUR. Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze nach Mitgliedern getrennt anzugeben. Bei Nachauftragnehmern unter 15 000 EUR Netto-Anteil an der Gesamtleistung kann auf Angaben verzichtet werden.
16) Namentliche Nennung der am Projekt beteiligten Architekten, Ingenieure, Fachplaner und Berater (Tragwerksplanung, TGA), die die Leistung tatsächlich erbringen, mit Bezeichnung der beruflichen Qualifikation und dem Aufgabenbereich für den Auftragsgegenstand.
17) Nennung von max. 3 wertbaren Referenzen über den Einsatz des Projektleiters Generalplanung/Objektplanung an in der Funktion vergleichbaren Projekten mit einem Leistungsumfang LPH 2-5 nach § 34 HOAI 2013 (oder der vergleichbaren Vorgängervorschrift) in den letzten 5 Jahren mit Kontaktdaten, verantwortlich bearbeiteten HOAI-Leistungsphasen, Angaben zur Zahl der Berufsjahre insgesamt u. der Berufsjahre in der Funktion als Projektleiter.
18) Nennung von max. 3 wertbaren Referenzen über den Einsatz des Projektleiters Generalplanung/Objektplanung an in der Funktion vergleichbaren Projekten mit einem Leistungsumfang LPH 6-8 nach § 34 HOAI 2013 in den letzten 5 Jahren mit Kontaktdaten, verantwortlich bearbeiteten HOAI-Leistungsphasen, Angaben zur Zahl der Berufsjahre insgesamt und der Berufsjahre in der Funktion als Projektleiter.
19) Referenzen der wesentlichen (max. 3 wertbare) Projekte im Hochbau mit Denkmalcharakter mit einem Leistungsumfang LPH 2-5 nach § 34 HOAI, die in den letzten 5 Jahren durch den Generalplaner/Objektplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Lageplan oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen; d) erbrachte HOAI-Leistungsphasen; e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit des Referenzprojekts mit dem Projekt der GS „Diesterweg“ bzw. Kita „Bummi“.
20) Referenzen der wesentlichen (max. 3 wertbare) Projekte im Hochbau mit Denkmalcharakter mit einem Leistungsumfang LPH 6-8 nach § 34 HOAI, die in den letzten 5 Jahren durch den Generalplaner/Objektplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Lageplan oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen; d) erbrachte HOAI-Leistungsphasen; e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit des Referenzprojekts mit dem Projekt der GS „Diesterweg“ bzw. Kita „Bummi“.
21) Referenzen der wesentlichen (max. 3 wertbare) Projekte des Umbauens und Sanierens mit einem Leistungsumfang LPH 2-8 nach § 34 HOAI, die in den letzten 5 Jahren durch den Generalplaner/Objektplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Lageplan oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen; d) erbrachte HOAI-Leistungsphasen; e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit des Referenzprojekts mit dem Projekt der GS „Diesterweg“ bzw. Kita „Bummi“.
22) Referenzen der wesentlichen (max. 3 wertbare) Projekte des Bauens in Bauabschnitten bei laufendem Betrieb mit einem Leistungsumfang LPH 2-8 nach § 34 HOAI 2013, die in den letzten 3 Jahren durch den Generalplaner/Objektplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Lageplan o. zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 und 400); c) Ausführungszeitraum der erbrachten Leistungen; d) erbrachte HOAI-Leistungsphasen; e) Art bzw. Merkmale der Vergleichbarkeit des Referenzprojekts mit dem Projekt der GS „Diesterweg“ bzw. Kita „Bummi“.
23) Referenzen der wesentlichen (max. 3 wertbare) Projekte des energetischen Sanierens mit einem Leistungsumfang LPH 2-8 nach § 34 HOAi 2013, die in den letzten 5 Jahren durch den TGA-Fachplaner erbracht wurden, wie folgt: a) Projektbeschreibung, Lageplan oder zeichnerische Darstellung, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner; b) anrechenbare Baukosten in EUR netto (KG 300 u. 400); c), d) und e) wie unter Punkt 22).
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Natürliche Personen, die in die Architektenkammer oder als bauvorlageberechtigter Ingenieur eingetragen oder nach Rechtsvorschriften des Herkunftslandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Juristische Personen, deren Geschäftszweck auf die verlangte Leistung ausgerichtet ist und deren Gesellschafter/bevollmächtigter Vertreter und der Projektleiter die genannten Anforderungen erfüllen.
Ist die Berufsbezeichnung „Architekt“ in einem Herkunftsland gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über einen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach den Richtlinien 2013/55/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 20/11/2013 zur Änderung der RL 2005/36/EU über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung EU Nr. 1024/2012 des EU-Parlaments und des Rates über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems entspricht.
Für im Inland ansässige Bewerber gilt die HOAI in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Für das Projekt gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Sachsen-Anhalt sowie nutzerspezifische Vorschriften, welche sich aus der Mitfinanzierung des Vorhabens aus öffentlichen Finanzierungshilfen der EU ergeben. Die Einreichung des Förderantrags beim Fördermittelgeber bis zum 30/06/2017 ist zu gewährleisten und wird Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb in zwei Stufen durchgeführt. Die Bewerber haben innerhalb der unter Abschnitt IV.2.2) genannten Frist einen Teilnahmeantrag einzureichen, der den Anforderungen dieser Bekanntmachung genügen muss. In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) werden drei bis fünf Bieter ermittelt, die zur Abgabe eines Erstangebotes des Generalplanervertrags aufgefordert werden. Beim Verhandlungsgespräch wird der für die Vertragsdurchführung vorgesehene Personenkreis erwartet: Projektleiter und stellvertretender Projektleiter des Generalplaners bzw. Objektplaners Gebäude, Projektleiter des Tragwerksplaners, Projektleiter des/der TGA-Fachplaner(s) und der Bauphysiker. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag fristgerecht bei der unter Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Umschlag ist mit einem Aufkleber (veröffentlicht unter der unter Punkt I.3) genannten Webseite) zu kennzeichnen. Teilnahmeanträge in ausschließlich elektronischer Form (z. B. E-Mail) werden nicht berücksichtigt. Es ist jedoch eine vollständige elektronische Version des Teilnahmeantrags als eine einzige PDF-Datei den Unterlagen beizufügen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3) genannten Webseite einsehbar. Kosten für die Bewerbung und Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Verhandlungsverfahren werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe voraussichtlich am 7.6.2017 erhalten die ausgewählten Teilnehmer zusätzliche Unterlagen. Von den Teilnehmern wird die Erstellung eines Lösungsvorschlags als Generalplaner mit Kostenschätzung und Honorarkalkulation erwartet. Es wird ein gemeinsamer Termin mit den Teilnehmern der zweiten Stufe vor Ort zur Klärung der Aufgabenstellung und Randbedingungen ausgerichtet. Ein Gremium des Bauherrn wird voraussichtlich am 19/05/2017 einen Vorschlag für das wirtschaftlich günstigste Angebot unterbreiten. Die Aufwendungen der Teilnehmer, die einen wertbaren Lösungsvorschlag einreichen, werden mit einer Bearbeitungspauschale von je 2 000 EUR netto pro Teilnehmer vergütet. Es ist angedacht, die eingereichten Lösungsvorschläge nach Abschluss des Verfahrens öffentlich auszustellen.
Internet-Adresse:http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern/anschrift/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Ausschreibung veröffentlicht | 14.03.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 05.11.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-258863 | Status | Kostenpflichtig |
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