1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Der Bewerber soll seinen Teilnahmeantrag für die entsprechenden Lose unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag beim Auftraggeber einreichen. Dieses Teilnahmeantragsformular ist unter der in Ziffer 1.3.) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber einzureichen.
4. Die mindestens 3, höchstens 5 qualifizierten Bewerber der Stufe 1 erhalten dann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als 5 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl an Hand
der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen.
Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten
Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach folgenden Punkteskala:
— 5 Punkte: ausgezeichnet;
— 4 Punkte: sehr gut
— 3 Punkte: gut;
— 2 Punkte: befriedigend;
— 1 Punkt: ausreichend;
— 0 Punkte: keine Angaben/Aussagen.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl.
Grundlage für die Auswahl der maximal 5 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten
Punktzahlen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerberbogen zum Teilnahmeantrag festgelegt.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin bei der unter Ziffer 1.1.) dieser Bekanntmachung genannten Kontaktstelle mit dem Teilnahmeantrag schriftlich eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie per E-Mail bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zum Abgabe der Teilnahmeanträge an die unter Ziffer I.1.) dieser Bekanntmachung genannte Kontaktstelle gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I.3) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.