Im Auswahlverfahren werden mit dem Auslober und zwei externen Fachleuten geeignete Büros zur Teilnahme ausgewählt.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die nachfolgenden Unterlagen digital (an MjExbFppaVdabFpnV1o1amJXVmpoaVZZaSNZWg==) in der genannten Reihenfolge in insgesamt einer PDF-Datei einzureichen:
a) Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag (Downloadbereich http://umbaustadt.de/projekte/wbw-kita-wilhelmbusch).
b) Zwei Referenzprojekte je Fachgebiet (Hochbau bzw. Freianlagen), die mit der Wettbewerbsaufgabe hinsichtlich Auftraggeber (öffentlicher Auftraggeber) und Komplexität vergleichbar sind. Je Projekt ist maximal eine Seite im Format A3 quer (mit Eintragung des Büronamens je in der rechten oberen Ecke) einzufügen (siehe Teilnahmeantrag, Seite 2).
c) Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht bestehen,
d) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach Hessischem Vergabe- und Tariftreuegesetz,
e) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen durch Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht zugelassen und werden zur Zulassung nicht herangezogen.
Referenzen werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
— Architektonische Gesamtkonzeption (5 Punkte),
— Äußere und innere Gestaltung (5 Punkte),
— Äußere und innere Erschließung (5 Punkte),
— Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit (5 Punkte) und
— Funktionalität (5 Punkte).
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Bekanntmachung/Auslobung genannten fachlichen Anforderungen und sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Landschaftsarchitekt führen dürfen. Ist die Berufsbezeichnung im Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, ist ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis zulässig, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG und Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und der bevollmächtigte Vertreter und Verfasser der Wettbewerbsarbeit die genannten Anforderungen an natürliche Personen erfüllt.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Gemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4 Abs. 2 beschriebenen.
Berater, Fachplaner, Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Für das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb werden von allen preistragenden Bietergemeinschaften die folgenden Eignungskriterien abgefragt und Nachweise gefordert.
— min. 2 Architekten und 1 Landschaftsarchitekt gem. § 48 (3) Nr. 1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV),
— erfolgreiche Abwicklung eines Projektes in Honorarzone III (Gebäude) bzw. IV (Freianlagen) nach HOAI gem. § 75 Abs. 5 VgV in Verbindung mit § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV) und
— eine bestehende Berufshaftpflichtvers. für Planerleistungen mit einer Mindestdeckungssumme von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 300 000 EUR für sonstige Schäden bzw. die entsprechende Deckungszusage einer Versicherung im Auftragsfall (zweifach maximiert).