Nachweise gemäß § 46 Abs. 3 VgV, die Matrix zur Auswahl mit Kriterien und Gewichtung ist im Teilnahmeantrag unter Punkt 5 dargelegt.
Die Erfüllung der Kriterien ist durch folgende Unterlagen zu belegen:
1) Darstellung der zur Verfügung stehenden Technischen Ausstattung.
2) Darstellung von vergleichbaren Referenzobjekten mit mind. Beginn der LPH 5 nach 1.1.2011 mit Angaben zu:
— Auftraggeber, öffentlich oder privat, rügefähige Berücksichtigung der VOB,
— Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer.,
— Nutzung und Nutzungsanteile der Referenzobjekte,
— beauftragte und erbrachten Leistungsphasen HOAI. Es werden Leistungen ab 2007 gewertet,
— Einsatz (mit Umfang) von Subunternehmern oder freien Mitarbeitern,
— Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden,
— Vertragsverhältnis des Bewerbers zum Auftraggeber,
— zeitlicher Ablauf der Leistungserbringung, evtl. Bauabschnitte,
— Kosten gem. DIN 276, brutto, gegliedert gem. DIN 276 in der zweiten Gliederungsebene,
— Angaben zu evtl. Mitwirkung bei Fördermaßnahmen.
3) Angaben zur Berufserfahrung der für die kritischen Teile der Leistung vorgesehenen Personen
Die Anzahl der Referenzobjekte, die in die Wertung aufgenommen werden, ist begrenzt (siehe Punkt 5.0 im Teilnahmeantrag).
Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen können auf bis zu 2 DIN A4 Anlagenblätter pro Projekt angegeben werden.