Zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert sind Architekten. Die Auswahl erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Höchstzahl der aufzufordernden Bewerber überschreitet, ausschließlich auf Basis der nachfolgenden qualitativen Auswahlkriterien. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Ausrichter auf Eigenerklärungen.
Bewerbergemeinschaften füllen den Bewerbungsbogen gemeinsam aus und legen die geforderten Anlagen und Nachweise bei. Die geforderten Referenzen können kumuliert werden.
III.1.10.1 Mindestkriterien.
III.1.10.1.1 Formale Mindestkriterien:
a) Bewerbungsfrist ist beachtet;
b) Bewerbungsunterlagen sind vollständig (analog + digital);
c) Richtigkeit der Eigenerklärungen ist durch eigenhändige Unterschrift bestätigt;
d) Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache;
e) Teilnahmehindernisse gem. § 123 Abs. 1 – 4 u. § 124 Abs. 1 GWB liegen nicht vor;
f) Teilnahmehindernisse gem. § 4 Abs. 2 RPW 2013 liegen nicht vor;
g) Spätestens im anschließenden Verhandlungsverfahren werden die in Abschnitt VI dieser Bekanntmachung genannten Nachweise für die Eignung erbracht. Der Ausrichter behält sich vor, weitere Nachweise abzufragen.
III.1.10.1.2 Fachliche Mindestkriterien:
a) Der Bewerber erfüllt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation
b) Der Bewerber ist verantwortlich für die Planung und Überwachung von 2 Neubauten (Referenzprojekte A und B), bei denen die folgenden Anforderungen erfüllt sein müssen:
b1) Beide Referenzprojekte entsprechen mind. der Honorarzone III (§ 34 HOAI);
b2) Für beide Referenzprojekte wurden die LP 1-2 erbracht;
b3) Ein Referenzprojekt befindet sich im Umfeld historischer Bausubstanz;
b4) Die Referenzprojekte müssen fertiggestellt sein, die Fertigstellung darf nicht vor dem 31.12.2008 liegen;
b5) Die Referenzprojekte sind auf den beizufügenden Referenzblättern mit Lageplan, einem typischen Grundriss und in Fotos (keine Renderings) in ihrem Umfeld darzustellen;
b6) Zusätzliche Referenzprojekte werden – mit Ausnahme bei Bürogründern / Jungen Büros – nicht akzeptiert.
c) Ausnahmeregelung Bürogründer/Junge Büros.
Bürogründer/Junge Büros (Bürogründung 2012 u. später) können sich mit bis zu 2 Referenzprojekten bewerben, die sie in verantwortlicher Position in einem Beschäftigungsverhältnis erarbeitet haben („Fremdprojekt/e“).
Die verantwortliche Position ist nachzuweisen. Das/die Fremdprojekte müssen die o. g. Anforderungen an das/die Referenzprojekt/e erfüllen. Werden die o.g. Anforderungen lediglich durch die Fremdprojekte erfüllt, so muss zusätzlich ein eigenes Projekt (Referenzprojekt C) eingereicht werden, das zur Beurteilung der eigenen „Handschrift“ des Bewerbers dient. Für dieses Projekt gibt es keine Anforderungen.
III.1.10.2 Auswahlkriterien:
Der Ausrichter entscheidet anhand der architektonisch-städtebaulichen Qualität der Referenzprojekte auf Grundlage der beigefügten Referenzblätter mithilfe eines Punktesystems (bis 100 Punkte) über die Zulassung zur Teilnahme. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Bewerbungen durch ein Auswahlgremium (eventuell unter Einbeziehung unabhängiger Architekten als Berater). Funktionale Äquivalenzen zur Wettbewerbsaufgabe sind von Vorteil. Die Beurteilung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden Kategorien: Zu erwarten ist kein Beitrag =0 P, ein ausreichender = 25 P, ein befriedigender = 50 P, ein guter = 75 P oder ein sehr guter Beitrag = 100 P. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte in einer der 5 Kategorien. Jede Stimme zählt gleichwertig, der Ausrichter wird sich das Votum der Berater zu Eigen machen. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen, der sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums ergibt (Gremienbewertung). Es erfolgt keine schriftliche Begründung der jeweiligen Punktevergabe.