1.) Darstellung von maximal 4 abgeschlossenen (d. h. in Betrieb genommene) Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2012 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 80 %).
Referenzprojekte die vor 2012 in Betrieb genommen wurden bzw. noch nicht abgeschlossen sind, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Wohnanlage,
— das Referenzprojekt beinhaltet eine Tiefgarage,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 440+450+460) ≥ 800 000 EUR brutto),
— durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 HOAI) erbracht,
— durch den Bewerber wurden mindestens 50 % der Leistungsphasen (gem. § 55 HOAI) erbracht.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 440+450+460, DIN 276) brutto,
— erbrachte Anlagengruppen,
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn vier Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2.) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.