a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches MIttel von drei technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachliche Anforderungen, wenn Sie berechtigt sind die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und drei Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
d) Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mindestens eine Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach genannt werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
— Der Referenzzeitraum muss zwischen 2007-2017 liegen, die Lph. 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die Lph. 7 vollständig abgeschlossen sein.
Wenn die Mindestanforderungen nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich (siehe Bewertungsmatrix):
— Projektbezeichnung,
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters,
— Projektlaufzeit,
— Beauftragte Leistungen / Leistungsphasen,
— Projektvolumen (KG 200-700),
— BGF,
— Funktionsbereiche,
— Kosten- und Terminrahmen,
— Honorarzone,
— Vorgaben zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz in Kindertageseinrichtungen (Zusatzpunkte),
— Auftraggeber,
— Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
Die detaillierte Bewertung ist aus der Bewertungsmatrix Auswahlverfahren ersichtlich, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Die bestmögliche Bewertung wird nur erreicht, wenn 2 Referenzen die genannten Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der genannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern überdie Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.