Geplant ist die Neuerrichtung einer Kfz-Ausbildungswerkstatt auf dem Grundstück der HWK Hildesheim-Südniedersachsen in der Kruppstraße 18 in Hildesheim. Hierzu wurde auf dem Grundstück bereits ein mögliches Bebauungsfenster definiert.
Im Neubauteil sind folgende Nutzflächen planerisch umzusetzen:
— 3 Werkstatträume mit jeweils 220 m2,
— 1 Werkstattraum (Multifunktion) 250 m2,
— 4 Ausbilderbüros (mit Sichtkontakt / Zusammenschaltung von zwei Büros ist möglich) a 10 m2 – 4 Lagerräume mit jeweils 50 m2 (eine Zusammenschaltung von Lagerräumen ist möglich),
— 1 Vorbereitungsraum mit 15 m2.
Im Gebäudebestand sind die nachfolgenden Nutzflächen umzusetzen:
— 1 Theorieraum mit 75 m2,
— 1 Theorieraum mit 40 m2,
— notwendige Sanitär- und Umkleideräume (Bemessung nach aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien).
Nachfolgende Aspekte sind in die Überlegungen zur AUFGABE unbedingt planerisch mit einzubeziehen bzw. darzulegen:
— Da die Förderung mit Bundes- und Landesmitteln erfolgen soll, steht die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Maßnahme im Vordergrund. Der gestalterische Blick in die Zukunft unter Einbindung der vorhandenen Gebäude ist zu berücksichtigen (Umsetzung des bundespolitischen Themas Baukultur),
— Aufwertung des Haupteingangsbereiches Mittelgang / (neue Foyer-Situation / ggf. Sanitärbereiche),
— Neubau in Systembauweise: Mischkonstruktion Stahl-Holz oder reine Holzkonstruktion oder Beton-Stahl oder Beton-Holz.,
— möglichst eine durchgängige Dachflächenhöhen,
— Wegebeziehungen „Kruppstraße – Internat“ und – Mensa sind zu berücksichtigen,
— nachträgliche Aufwertung des Mittelgangs / natürliches Licht (nachträglicher Einbau von Oberlichtern),
— Brandschutz / 2. Rettungsweg im Zusammenhang mit dem Mittelgang sind ggf. mit einzubeziehen,
— Befestigte Flächen: Funktionszusammenhang zu den Vorflächen der 4 Werkstatträume und gleichzeitig die Schaffung von „Aufenthaltsqualitäten“,
— Allgemeine Überlegungen zur gesamten Wegeführung und Grünflächengestaltung sind einzubeziehen,
— Nachweis der Stellplätze im Hauptbezug Neubau Kfz Werkstattgebäude,
— Barrierefreiheit / EnEV 2016.
Leistungsumfang: Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 2-4 und 5-9, in der Honorarzone III Mindestsatz nach HOAI. Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau Verfahren inklusive Erstellung einer Bau- und Antragsunterlage sowie Wahrnehmung von Koordinierungs- und Konzeptgesprächen mit den Zuwendungsgebern, der Bauverwaltung und Gutachtern.
Das Präsentationsgespräch beinhaltet das Vorstellen eines auf Basis der HOAI honorierten skizzenartiges Konzeptes (Darstellungsqualität: Lageplan / Grundrisszeichnungen (EG) / zwei Systemschnitte / skizzenartige Ansichten / eine perspektivische Darstellung / kurzer Erläuterungsbericht / kurze Baubeschreibung) auf Basis des anerkannten Raumprogramms, ebenso ein Flächen Soll-Ist-Vergleich sowie eine Aussage zu den Gesamtbaukosten der vom Bewerber vorgestellten Projektkonzeption. Maximal auf 3 Blättern im Format DIN A3.