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  • DE-65428 Rüsselsheim am Main
  • 10/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-264757)

Freianlagenplanung Sophie-Opel-Schule und Verlegung Kunstrasenplatz


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 23.10.2017 Entscheidung
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Baukosten 3.340.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Rüsselsheim, Rüsselsheim (DE)
    Betreuer Stadtbauplan GmbH, Darmstadt (DE) Büroprofil
    Aufgabe
    Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main hat die bestehende Friedrich-Ebert-Schule zu einer neuen Kooperativen Gesamtschule, der Sophie-Opel-Schule, weiterentwickelt. Für die Umsetzung der neuen Schulform sind Erweiterungsbauten notwendig, dabei wird unter anderem der vorhandene Kunstrasenplatz überbaut. Durch die baulichen Veränderungen ist das Freigelände / der Schulhof neu zu beplanen. Der vorhandene Kunstrasenplatz soll auf das benachbarte Sportgelände um verlegt werden. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI, Lph. 1-9
    In einem parallel laufendem Verfahren werden die Leistungen der Objektplanung Bestandsgebäude vergeben.
    In vorausgegangenen Verfahren wurden bereits die Leistungen Objektplanung für die Abbruchmaßnahmen (Nawi-Trakt) am bestehenden Standort sowie Neubauten für Unterrichts- und Ganztagesbereiche mit Mensa und einer 1,5 Feld-Sporthalle, die Leistungen der Technischen Ausrüstung und der Projektsteuerung vergeben.
    Leistungsumfang
    Im Rahmen der Umsetzung des aktuellen Schulentwicklungsplans wurde am Standort der bestehenden Friedrich-Ebert-Schule (FES) eine neue Kooperative Gesamtschule (KGS), die „Sophie-Opel-Schule“ (SOS) eingeführt. Die SOS bietet ein ganztägiges Betreuungsangebot und die Umsetzung des Themas Inklusion findet besondere Beachtung.
    Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 wurde ab der 5. Klasse die neue Schule / Schulform gegründet. Die SOS wird somit sukzessive an diesem Standort weiterentwickelt, während die FES ab dem Schuljahr 2016/17 ausläuft.
    Die neue Schule hat bis zu 7 Klassen pro Jahrgang und ist zurzeit mit einem Jahrgang auf dem Siedlerplatz in einer Interimsanlage untergebracht. Der auslaufende Schulbetrieb der Friedrich-Ebert-Schule findet zurzeit noch in den Bestandsräumlichkeiten statt.
    Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen für die Freianlagen des Schulhofgeländes. Durch die Erweiterungsneubauten und den Abriss des Nawi-Traktes ergibt sich eine veränderte Schulhofsituation für die SOS. Bei der Planung des Außengeländes sind die Barrierefreiheit / Inklusion und die Ganztagesbetreuung zu berücksichtigen. Außerdem hat sich die SOS dem Ziel „bewegte Schule“ verschrieben. Der Fokus sollte auf die Schaffung und Gestaltung von Bewegungsreizen/-anlässen liegen und eine vielfältige Nutzung der Freiflächen durch die Schüler ermöglichen. Die Maßnahmen zur Neugestaltung des Schulhofes werden dabei sukzessive umgesetzt. Beabsichtigt ist, nach Beauftragung, gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Nutzer eine Bedarfsplanung zu entwickeln. Die Vorgehensweise und Honorierung dieser Planung wird nach Auftragsvergabe in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt.
    Die zu beplanende Fläche auf dem Schulgelände beträgt ca. 20 000 m2 inklusive Parkplätzen. Von der Gesamtfläche entfallen ca. 1 400m2 auf bereits angelegte Flächen. Diese sind nach Abschluss der Bauarbeiten an den Gebäuden und dem Rückbau der Baustelleneinrichtung ggf. entsprechend wieder herzurichten.
    Ein weiterer wichtiger Teil der Planungsaufgabe steht in direktem Zusammenhang mit den Erweiterungsbauten der SOS – die Fläche des bestehenden Kunstrasenplatzes wird durch eben diese Gebäude überbaut. Daher ist es erforderlich den vorhandenen Kunstrasenplatz an geeigneter Stelle auf das angrenzende Sportgelände zu verlegen.
    Insgesamt sind bei den Sportaußenanlagen für den Schulsport sind die Mindestanforderungen für das Leichtathletik-Training und die Durchführung der entsprechenden Wettkämpfe im Rahmen der Bundesjugendspiele mit in die Außenfläche zu integrieren. Hierzu sind die Vorrichtungen für die Disziplinen Sprint (100 m-Bahn), Sprung (Weit- und Hochsprunganlage), Werfen/Stoßen (Kugelstoßanlage) und Ausdauer vorzusehen. Sportfelder für den Mannschaftssport sind in der Halle vorhanden.
    Eine Machbarkeitsstudie wurde hierfür bereits erstellt und liegt als Anlage bei, ebenso Planungsvarianten zur Abstimmung mit dem Verein, diese sind noch nicht endgültig beschlossen. Im Gegensatz zur Aussage der Machbarkeitsstudie kann das Baseballfeld nicht ersatzlos entfallen. Weiterhin sind das entsprechende Gutachten zur Baugrunduntersuchung und die Machbarkeitsstudie zu beachten.
    Das Sportgelände umfasst derzeit ca. 25.000 m2. Die Nettospielfläche des Kunstrasenplatzes beträgt hierbei 60 x 90m zuzgl. barrierefreier Auslaufflächen.
    Die voraussichtlichen Kosten betragen für das Schulhofgelände ca. 1,69 Mio. EUR netto für die KG 500 und für den Sportplatz ca. 1,65 Mio. EUR netto für die KG 500.
    Ziel ist es für diese Maßnahme im Mai 2018 einen Bauantrag einzureichen. Die Fertigstellung des Sportplatzes ist für Sommer 2019 angestrebt. Der Baubeginn für den Schulhof ist für Mitte 2021 und Fertigstellung im 3. Quartal 2022 angestrebt.
    Adresse des Bauherren DE-65428 Rüsselsheim am Main
    TED Dokumenten-Nr. 177270-2017
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Rüsselsheim am Main: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

      2017/S 090-177270

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
      Marktplatz 4
      Rüsselsheim am Main
      65428
      Deutschland
      E-Mail: MjE1Y1ZfUmVWH1lWWlhdMWNmVmRkVl1kWVZaXh9VVg==
      NUTS-Code: DE717

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.ruesselsheim.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/onlinesuche_freeeu.html?SHOWPUB=2916-391
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Stadtbauplan GmbH
      Rheinstraße 40-42
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Telefon: +49 615199570
      E-Mail: MThrZ2slXlk4a2xZXGxaWW1oZFlmJlxd
      Fax: +49 6151995730
      NUTS-Code: DE711

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.stadtbauplan.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      Stadtbauplan GmbH
      Rheinstraße 40-42
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Telefon: +49 615199570
      E-Mail: MThrZ2slXlk4a2xZXGxaWW1oZFlmJlxd
      Fax: +49 6151995730
      NUTS-Code: DE711

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.stadtbauplan.de

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Freianlagenplanung Sophie-Opel-Schule und Verlegung Kunstrasenplatz.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: 03052850-AA_FA
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71400000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main hat die bestehende Friedrich-Ebert-Schule zu einer neuen Kooperativen Gesamtschule, der Sophie-Opel-Schule, weiterentwickelt. Für die Umsetzung der neuen Schulform sind Erweiterungsbauten notwendig, dabei wird unter anderem der vorhandene Kunstrasenplatz überbaut. Durch die baulichen Veränderungen ist das Freigelände / der Schulhof neu zu beplanen. Der vorhandene Kunstrasenplatz soll auf das benachbarte Sportgelände um verlegt werden. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Leistungen der Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff. HOAI, Lph. 1-9

      In einem parallel laufendem Verfahren werden die Leistungen der Objektplanung Bestandsgebäude vergeben.

      In vorausgegangenen Verfahren wurden bereits die Leistungen Objektplanung für die Abbruchmaßnahmen (Nawi-Trakt) am bestehenden Standort sowie Neubauten für Unterrichts- und Ganztagesbereiche mit Mensa und einer 1,5 Feld-Sporthalle, die Leistungen der Technischen Ausrüstung und der Projektsteuerung vergeben.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE717
      Hauptort der Ausführung:

       

      Sophie-Opel-Schule,

      Kooperative Gesamtschule,

      Ernst-Reuter-Str. 11-15,

      65428 Rüsselsheim am Main.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Im Rahmen der Umsetzung des aktuellen Schulentwicklungsplans wurde am Standort der bestehenden Friedrich-Ebert-Schule (FES) eine neue Kooperative Gesamtschule (KGS), die „Sophie-Opel-Schule“ (SOS) eingeführt. Die SOS bietet ein ganztägiges Betreuungsangebot und die Umsetzung des Themas Inklusion findet besondere Beachtung.

      Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 wurde ab der 5. Klasse die neue Schule / Schulform gegründet. Die SOS wird somit sukzessive an diesem Standort weiterentwickelt, während die FES ab dem Schuljahr 2016/17 ausläuft.

      Die neue Schule hat bis zu 7 Klassen pro Jahrgang und ist zurzeit mit einem Jahrgang auf dem Siedlerplatz in einer Interimsanlage untergebracht. Der auslaufende Schulbetrieb der Friedrich-Ebert-Schule findet zurzeit noch in den Bestandsräumlichkeiten statt.

      Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen für die Freianlagen des Schulhofgeländes. Durch die Erweiterungsneubauten und den Abriss des Nawi-Traktes ergibt sich eine veränderte Schulhofsituation für die SOS. Bei der Planung des Außengeländes sind die Barrierefreiheit / Inklusion und die Ganztagesbetreuung zu berücksichtigen. Außerdem hat sich die SOS dem Ziel „bewegte Schule“ verschrieben. Der Fokus sollte auf die Schaffung und Gestaltung von Bewegungsreizen/-anlässen liegen und eine vielfältige Nutzung der Freiflächen durch die Schüler ermöglichen. Die Maßnahmen zur Neugestaltung des Schulhofes werden dabei sukzessive umgesetzt. Beabsichtigt ist, nach Beauftragung, gemeinsam mit dem Auftraggeber und dem Nutzer eine Bedarfsplanung zu entwickeln. Die Vorgehensweise und Honorierung dieser Planung wird nach Auftragsvergabe in Abstimmung mit dem Auftraggeber festgelegt.

      Die zu beplanende Fläche auf dem Schulgelände beträgt ca. 20 000 m2 inklusive Parkplätzen. Von der Gesamtfläche entfallen ca. 1 400m2 auf bereits angelegte Flächen. Diese sind nach Abschluss der Bauarbeiten an den Gebäuden und dem Rückbau der Baustelleneinrichtung ggf. entsprechend wieder herzurichten.

      Ein weiterer wichtiger Teil der Planungsaufgabe steht in direktem Zusammenhang mit den Erweiterungsbauten der SOS – die Fläche des bestehenden Kunstrasenplatzes wird durch eben diese Gebäude überbaut. Daher ist es erforderlich den vorhandenen Kunstrasenplatz an geeigneter Stelle auf das angrenzende Sportgelände zu verlegen.

      Insgesamt sind bei den Sportaußenanlagen für den Schulsport sind die Mindestanforderungen für das Leichtathletik-Training und die Durchführung der entsprechenden Wettkämpfe im Rahmen der Bundesjugendspiele mit in die Außenfläche zu integrieren. Hierzu sind die Vorrichtungen für die Disziplinen Sprint (100 m-Bahn), Sprung (Weit- und Hochsprunganlage), Werfen/Stoßen (Kugelstoßanlage) und Ausdauer vorzusehen. Sportfelder für den Mannschaftssport sind in der Halle vorhanden.

      Eine Machbarkeitsstudie wurde hierfür bereits erstellt und liegt als Anlage bei, ebenso Planungsvarianten zur Abstimmung mit dem Verein, diese sind noch nicht endgültig beschlossen. Im Gegensatz zur Aussage der Machbarkeitsstudie kann das Baseballfeld nicht ersatzlos entfallen. Weiterhin sind das entsprechende Gutachten zur Baugrunduntersuchung und die Machbarkeitsstudie zu beachten.

      Das Sportgelände umfasst derzeit ca. 25.000 m2. Die Nettospielfläche des Kunstrasenplatzes beträgt hierbei 60 x 90m zuzgl. barrierefreier Auslaufflächen.

      Die voraussichtlichen Kosten betragen für das Schulhofgelände ca. 1,69 Mio. EUR netto für die KG 500 und für den Sportplatz ca. 1,65 Mio. EUR netto für die KG 500.

      Ziel ist es für diese Maßnahme im Mai 2018 einen Bauantrag einzureichen. Die Fertigstellung des Sportplatzes ist für Sommer 2019 angestrebt. Der Baubeginn für den Schulhof ist für Mitte 2021 und Fertigstellung im 3. Quartal 2022 angestrebt.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Projektorganisation / Gewichtung: 40
      Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse / Herangehensweise / Gewichtung: 40
      Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 20
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 55
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Nachweis von Referenzen:

      — 2 Referenzen Freianlagen für Kinder / Jugendliche

      — 1 Referenz vergleichbare Größe

      — 2 Referenzen Sportflächen

      — 2 Referenzen mit Anwendung des öffentlichen Vergaberechts

      — Referenzen zur Gestaltung von Freiflächen

      Aus den eingegangenen Bewerbungen sollen anhand der vorangegangenen Auswahlkriterien 3-5 Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zu Vergabeverhandlungen eingeladen werden. Sollten mehr als die gewünschte Anzahl die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten Bewerber.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen:

       

      Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Leistungen. Ein Rechtsanspruch auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage des Vertragsentwurfes der Stadt Rüsselsheim am Main.

       

      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

       

      Dem Büro, das die Machbarkeitsstudie erstellt hat, steht es frei, sich bei diesem Verfahren zu bewerben.

       

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      — Zur Bewerbung sind zwingend die vom Auftraggeber erstellten Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag mit Anlagen) zu verwenden! Diese sind ausgefüllt und von einem bevollm. Vertreter unterzeichnet fristgerecht in Papierform (Unterschrift!) bei der unter I.3 genannten Adresse einzureichen (Stadtbauplan GmbH). Die Bewerbungsunterlagen sind von der Homepage der HAD herunterzuladen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollm. Vertreter unterschriebenen Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.

      — bei jurist. Personen ein aktueller Handelsregisterauszug. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern (NU),

      — Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und der NU),

      — Angaben des Auftrags (Art und Umfang), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt gem. § 46 Abs. 3 Nr.10 VgV. Möchte sich der Bewerber zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit u. Fachkunde bei anderen Unternehmen bedienen, so muss er mit seiner Bewerbung den Nachweis führen, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist durch eine Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt im Teilnahmeantrag) zu führen. Die vom NU zu erbringenden Leistungen sind nach Art und Umfang im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für den NU im Wege der Aufklärung anzufordern.

      — Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB wird durch die Unterschrift des bevollm. Vertreters im Teilnahmeantrag versichert.

      — Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) zur Tariftreue (nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG), Mindestentgelt (nach § 6 HVTG) und Nach- und Verleihunternehmen (nach § 8 Abs. 2 HVTG) (wird durch die Unterschrift des bevollm. Vertreters im Bewerbungsbogen versichert)

      Die Nachforderung von Nachweisen wird vorbehalten.

      Hinweise:

      — Die erforderlichen Angaben, Erklärungen, sowie Nachweise zur Leistungsfähigkeit des Bewerbers sind im Falle von Bewerbergemeinschaften, sowie bei einem vorgesehenen Einsatz von NU, derer sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftlich, finanziell, technisch) bedient, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie der NU nachzuweisen. Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des von einem bevollm. Vertreter unterschriebenen Teilnahmeantrags oder Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der Bewerbung.

      — Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.

      — Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Ein Umsatz von mindestens 0,2 Mio. EUR netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel für Leistungen der Freianlagenplanung. Bewerber, die den geforderten Mindeststandard nicht erfüllen, werden von der weiteren Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Wertung Referenzen:

      — Freianlagen für Kinder / Jugendliche: 20 Punkte ab zwei wertbaren Referenzen (je Referenz max. 10 Punkte); gewertet werden Freianlagen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen genutzt werden und unter diesem Gesichtspunkt gestaltet wurden wie z.B. Schulhöfe, Spielplätze, Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsbereiche für Kinder und Jugendliche etc.; nicht gewertet werden reine Parkanlagen, Straßenbegleitgrün o.ä.

      — vergleichbare Größe: 10 Punkte ab 1 voll wertbaren Referenz, d.h. Bauwerkskosten 1,0 Mio. EUR netto KG 500; zwischen 0,2 Mio EUR und 1,0 Mio EUR werden die Zwischenwerte interpoliert

      — Sportflächen: 20 Punkte ab zwei wertbaren Referenzen (je Referenz max. 10 Punkte); gewertet werden Maßnahmen aus dem Bereich einer Sportflächengestaltung mit Kunstrasen oder Kunststoffbelag

      — Anwendung des öffentlichen Vergaberechts: 20 Punkte ab 2 wertbaren Referenzen (je Referenz max. 10 Punkte); gewertet werden realisierte Projekte mit verbindlicher Anwendung des öffentlichen Vergaberechtes

      — Gestaltung von Freiflächen: Es sollen Referenzen eingereicht werden, die die gestalterischen Vorstellungen des Bewerbers für vergleichbare Bauaufgaben zum Ausdruck bringen. Bewertet wird der Gesamteindruck der eingereichten Referenzen in folgender Abstufung: voll überzeugend = 30 Punkte / weitgehend überzeugend = 20 Punkte / teilweise überzeugend = 10 Punkte / nicht überzeugend = 0 Punkte

      Bei der Bewertung geht es um die Angemessenheit und Feinfühligkeit der Gestaltung für Kinder und Jugendliche und um grundsätzlich gestalterische Qualität und Identität; 30 Punkte können nur erreicht werden, wenn mindestens eine Referenz aus dem Bereich der Gestaltung für Kinder und Jugendliche nachgewiesen wird.

      Referenzen werden in allen Kategorien gewertet, deren geforderte Merkmale nachvollziehbar erfüllt sind. Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.

      Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Mindestens 1 wertbare Referenz in einer der beschriebenen Kategorien. Bewerber, die die geforderte Mindesteignung nicht erfüllen, werden von der weiteren Teilnahme an dem Verfahren ausgeschlossen.

      Grundsätzliche Wertungsfähigkeit der Referenzen:

      — Leistungszeitraum: Abschluss der Leistungen (ohne Lph. 9) nicht vor 2010. Bei laufenden Projekten werden die bis zum Stichtag der Bekanntmachung erbrachten Leistungen gewertet.

      — Leistungsumfang: bei mindestens 80 % erbrachter HOAI-Grundleistung gem. § 39 HOAI wird die Referenz gewertet, bei weniger als 80 % erbrachter HOAI-Grundleistung wird sie nicht gewertet.

      — Größe: Bauwerkskosten mind. 200 000 EUR netto KG 500 (nicht erforderlich für Referenzen zur Gestaltung von Freiflächen).

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

       

      — Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 1 000 000 EUR für Personenschäden, 1 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen. Die Erklärung zum Abschluss einer Versicherung in geforderter Höhe bei erfolgter Beauftragung wird durch die Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters im Teilnahmeantrag geleistet.

      — Bewerbergemeinschaft besteht bei Angebotsaufforderung als ARGE fort.

      — ARGE haftet gesamtschuldnerisch.

       

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 08/06/2017
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 30/06/2017
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2017
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind und nur im Rahmen des Vergabeverfahrens verwendet werden dürfen. Eine Weitergabe der Unterlagen ist nicht gestattet. Die Vergabeverhandlungen werden voraussichtlich in der 34. KW stattfinden.

      Der Bieter trägt die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information. Er informiert sich selbständig über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

      Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
      Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
      Darmstadt
      64283
      Deutschland
      Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      08/05/2017
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 11.05.2017
Ergebnis veröffentlicht 07.12.2017
Zuletzt aktualisiert 21.08.2020
Wettbewerbs-ID 2-264757 Status Kostenpflichtig
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