1.) Darstellung von maximal 3 abgeschlossenen Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2012 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 90 %).
Referenzprojekte die vor 2012 in Betrieb genommen wurden bzw. noch nicht abgeschlossen sind, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein allgemein gefördertes Bauprojekt,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme,
— das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme hinsichtlich der Planungsanforderungen vergleichbar (Industrieanlage, Produktionsbau, Kraftwerksbau o. ä.),
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Kosten (Kgr. 400) ≥ 1,0 Mio. EUR netto),
— durch den Bewerber wurden die Anlagengruppen 1-8 (gem. § 53 HOAI) erbracht,
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 400, DIN 276) netto,
— erbrachte Anlagengruppen,
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Die detaillierte Darstellung der zu erreichenden Punkte je Unterkriterium ist dem Bewerungsschema, welches zusammen mit den weiteren Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
2.) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.