Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Münster 2030.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-0022-61
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71410000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Prozessuale Begleitung und inhaltliche Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzptes Münster 2030.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 260 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA33
Hauptort der Ausführung:
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung; Albersloher Weg; 48155; Münster; Stadt Münster, Einbeziehung der stadtregionalen und regionalen Partner sowie der Partner aus der EUREGI...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Münster muss sich seit mehreren Jahren zunehmend den Herausforderungen der „wachsenden Stadt“ stellen, die zugleich vielfältige Chancen für die Zukunftsgestaltung bedeuten. Hierauf hat die Stadt Münster bereits in vielfältiger Weise durch Fachkonzepte-/programme reagiert bzw. reagiert aktuell. Auch ist die Stadt Münster als Modellkommune in dem Projekt „Global nachhaltige Kommune“ aktiv. Gleichwohl fehlt eine thematisch integrierte Stadtentwicklungsstrategie für Münster 2030 (ISEK 2030), die alle Bereiche kommunalen Handelns umfasst und die in einem intensiven Dialog mit der Stadtgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung entsteht. Daher soll ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept als Teil der MünsterZukünfte 20|30|50 erarbeitet werden. Die diesbezüglichen Leistungen umfassen zum einen prozessuale und dialogische Bestandteile zum Einbezug der Stadtgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verwaltung (gesamtstädtische und Stadtteilebene, stadtregionale, regionale und euregionale Akteure), zum anderen auch die fachlich-inhaltliche Erarbeitung des Konzepts. Hierbei kann auf vielfältige fachliche Vorleistungen (Konzepte, Programme, Fachpläne) zurückgegriffen werden. Im Prozess des ISEK 2030 soll auch die Frage der grundsätzlichen Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung (Münster als Mitmachstadt) und der Bürgerbeteiligung beim Haushalt mitbearbeitet werden. Im Einzelnen sind im ISEK-Prozess folgende grundsätzliche Erarbeitungsschritte vorgesehen: Klärung Ausgangslage/Herausforderungen, Synthese Vorarbeiten/Identifikation Leitthemen, Verständigung Leitthemen/Prüfung der Ableitung eines Sofortprogramms 2020 als Option, inhaltliche Klärung der Leitthemen/möglicher Handlungsoptionen, Durcharbeitung der Leitthemen. Angesichts der hohen Bedeutung des dialogischen Erarbeitungsprozesses werden konzeptionelle Lösungen und innovative Ansätze zur Prozessgestaltung und zum Einbezug der Stadtgesellschaft auf gesamtstädtischer und Stadteil-/Quartiersebene erwartet. Das Konzept soll sich auf die Betrachtung der Gesamtstadt im stadtregionalen Kontext, besondere prägende Teilräume und im Dialog definierte Leitthemen konzentrieren. Die Bearbeitung der Handlungsfelder und Leitthemen soll sowohl textliche Aufarbeitungen als auch geeignete kartographische Darstellungen umfassen. Ebenso soll ein gesamtstädtischer Übersichtsplan zu den Ergebnissen gehören. Bei der Erarbeitung des ISEK 2030 ist das Instrument des Gender Mainstreamings konsequent anzuwenden. Zudem sollen die Ergebnisse des Modellprojektes „Global Nachhaltige Kommune“ in das ISEK 2030 einfließen. Für die Leistungserbringung sollen die Ergebnisse der weiteren Säulen des Zukunftsprozesses genutzt werden: Szenarioanalyse und Gutes Morgen Münster (Stadtgesellschaft als Zukunftsakteur). Daher soll eine enge Zusammenarbeit mit diesen beiden Arbeitsprozessen sowie dem vorgenannten Modellprojekt „Global Nachhaltige Kommune“ erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 260 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 21
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Siehe Bewertungsmatrix_Eignung_ISEK_2030.doc in den Teilnahmeunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Einzureichende Unterlagen:
— Rechtskräftige Verurteilung/Ordnungswidrigkeiten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegen nachweislich keine rechtskräftigen Verurteilungen vor bzw. es wurde keine Geldbuße auf Grund von Ordnungswidrigkeiten festgesetzt,
— Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Bestand einer Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht),
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Versicherungsnachweis einschließlich Angabe der versicherten Risiken und Deckungssumme) innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist belegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
— Insolvenzverfahren, Liquidation (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt keine Insolvenz, keine Liquidation vor,
— Gesamtumsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen) innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist belegen.
— Steuern, Abgaben, Beiträge (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ist erfüllt.
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb Beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG) innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist belegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Einzureichende Unterlagen:
— Berufsregister (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Eintragung im Berufs- und Handelsregister (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister), soweit vorhanden.
Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Berufs- und Handelsregistereintrag, Handwerksrolleneintrag) innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist belegen.
— Beschäftigte (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einzureichende Unterlagen:
— Zuverlässigkeit (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/06/2017
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 05/07/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Erklärungen gemäß TVgG NRW:
Die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter-Prinzip, § 9 (1) TVgG NRW), vorzulegen.
Nach Durchführung der Eignungsprüfung sowie der Angebotswertung werden Sie ggfls. als Bestbieter aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen der Stadt Münster vorzulegen.
Die Vorlage der nach diesem Gesetz erforderlichen Nachweise und Erklärungen wird mit der gesetzlichen Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vom Bestbieter angefordert (§ 9 (2 und 3) TVgG – NRW).
Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der in § 9 (2) TVgG – NRW bestimmten Frist rechtzeitig vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen und das in der Wertungsrangfolge nächste Angebot heranzuziehen ( § 9 (5) TVgG – NRW ).
Für diesen Fall der Nichtvorlage sind Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin nicht ausgeschlossen. (Vordrucke sind beigefügt).
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYYDM.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2017