Zur Bewerbung zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt/innen und Landschaftsarchitekt/innen. Es sollen 15 Teilnehmer am Wettbewerb teilnehmen, 3 Teilnehmer davon sind vorab gesetzt. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt auf der Basis von formellen Nachweisen sowie quantitativen und qualitativen Kriterien über Referenzprojekte. Es handelt sich um einen hochbaulichen und städtebaulichen Wettbewerb mit offenem Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren mit den von der Jury zur Realisierung empfohlenen Preisträgern. Sollten mehr als 12 Bewerbungen eingehen, die die Bewerbungskriterien erfüllen, entscheidet das Los unter Aufsicht eines Notars. Die ausgewählten Bewerber werden nach Durchführung des Auswahlverfahrens, bzw. nach Durchführung der Verlosung schriftlich benachrichtigt. Sie haben ihre Teilnahme innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen und die Nachweise vorzulegen:
a. Mitarbeiternachweis (Anzahl und Ausbildung/Qualifikation);
b. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung;
c. Nachweis der Sozialversicherung;
d. Nachweis Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (nicht älter als 1 Jahr);
e. Nachweis der Referenzprojekte.
Die oben benannten Nachweise sind für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Die gelosten Nachrücker rücken im Falle einer fehlenden schriftlichen Zusage bzw. bei Nichtvorlage der Nachweise nach. Die endgültige Auswahl über die Teilnahme der Bewerber obliegt einen Auswahlgremium von 3 Personen darunter mindestens 2 Architekten/innen oder vergleichbarer Qualifikation.
Voraussichtliche Termine:
Siehe Auslobung.
Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Auslober auf Eigenerklärungen. Sollte sich im Verlauf des Verfahrens herausstellen, dass die Erklärungen nicht den Tatsachen entsprechen, wird der Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich in Papierform. Für den Briefumschlag ist der rote Bewerbungsaufkleber zu verwenden. Die Bewerbung ist einzureichen bis spätestens 12.7.2017 bis 15:00 Uhr. Entscheidend ist der rechtszeitige Eingang bei der im roten Bewerbungsaufkleber benannten Stelle, nicht jedoch Post- oder Kurierstempel.
Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Die Kriterien sind:
1. Formelle Kriterien.
Mindestkriterien – Nichterfüllung führt zum Ausschluss:
— der Bewerber erfüllt die Anforderung an die berufliche Qualifikation (Eintragung in die Liste der jeweiligen Architektenkammer oder – für ausländische Bewerber – vergleichbare Institutionen und deren Nachweis);
— die Teilnahmehindernisse gemäß RPW § 4 (2) liegen nicht vor;
— die Teilnahmehindernisse gemäß § 42 VgV liegen nicht vor;
— es liegen keine Mehrfachbewerbungen vor, Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss sämtlicher Beteiligter;
— die Bewerbungsfrist ist eingehalten;
— für die Bewerbung ist das vorgegebene Formblatt vollständig ausgefüllt, Informationen jedweder anderer Art werden nicht zur Kenntnis genommen;
— die Bewerbungsunterlagen wurden als original unterschriebener Ausdruck abgegeben;
— die geforderten Unterlagen sind vollständig;
— die Bewerbung ist in deutscher Sprache erfolgt.
2. Professionelle Kriterien für Architekten/innen:
Siehe Auslobungstext
3. Professionelle Kriterien für Landschaftsarchitekten/innen:
Siehe Auslobungstext
4. Professionelle Kriterien für Junge Büros (sowohl Architekten/innen und Landschaftsarchitekten/innen):
Gemäß § 75 Abs.4 S. 2 VgV soll Berufsanfängern die Beteiligung ermöglicht werden. Zu den Kriterien siehe Auslobungstext.