1.) Darstellung von maximal 3 abgeschlossene Referenzprojekten aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2012 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 90 %).
Referenzprojekte die vor 2012 in Betrieb genommen wurden oder noch nicht in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Maßgeblich für die Bewertung ist der Inbetriebnahmezeitpunkt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem referenzgebenden Auftraggeber handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Bildungseinrichtung,
— das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten der Kostengr. 410+420+430+470+480 in EUR brutto ≥ 1 000 000 EUR),
— durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht,
— durch den Bewerber wurden die badetechnischen Anlagen (Anlagengruppe 7 gem. § 53 HOAI) erbracht,
— dem Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) beauftragt und vollständig erbracht.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— erbrachte Anlagengruppen,
— beauftragte und vollständig erbrachte Leistungsphasen,
— anrechenbare Kosten brutto Kgr. 410+420+430+470+480.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).