Die Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE) bündelt am Standort des Karlsruher Institut für Technologie Campus Nord (KIT CN) alle Rückbauaktivitäten an stillgelegten kerntechnischen Versuchs- und Prototypanlagen sowie die Verarbeitung und Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle.
Aktuell werden die elektrischen Verbraucher des Betriebsteiles HDB über 2 Energieversorgungsgebäude des KIT CN sowohl aus dem Normalnetz als auch aus dem Notstromnetz versorgt. Hier befinden sich 20 KV-Anlagen, Transformatoren, Notstromanlagen mit zugehörigen Verteilungen.
Zur langfristigen Sicherstellung der Stromversorgung für Standorte der KTE ist der Neubau einer Energieversorgungszentrale incl. Notstromanlagen erforderlich. Von dieser EVZ sollen dann alle vorhandenen und zukünftigen Verbraucher der HDB versorgt werden. Die beiden aktuellen Energieversorgungsgebäude werden dafür zu Hauptverteilern umgewidmet.
Wesentliche Anforderungen an das Gebäude sind:
— Grundfläche ca. 22 x 18 m; Umgebungsbebauung ist zu beachten,
— Betriebs- und Sozialräume,
— Auslegung orientiert am Regelprogramm des kerntechnischen Ausschusses (KTA),
— Anforderungen an Objektsicherung: Objektsicherungsbericht erforderlich (VS-nfD),
— Brandschutzkonzept erforderlich,
— Einspeisung über zwei neue 20 kV-Leitungen aus dem Netz des KIT,
— neue 20 kV- Leitungen von der EVZ zu den beiden Hauptverteilern,
— Schaltanlage mit ca. 10 Abgangsfeldern,
— zwei redundante Notstromverteilungen,
— zwei redundante Notstromerzeugungsanlagen (ca. 1 600 kVA); erdbebensicher,
— zwei Trockentransformatoren,
— Normalnetz-und Netzersatznetzinstallationen einschließlich Kabeltrassen innen und außen,
— Batteriesysteme zur Steuerspannungsversorgung 110 V DC, redundanzgetrennt,
— Steuerungen, Bedienung und Überwachung,
— Kommunikationsanlagen,
— Lufttechnische Anlagen zur betrieblichen Lüftung, zur sicherheitstechnisch wichtigen Kühlung und zur sicherheitstechnisch wichtigen Abluft,
— zusätzlich zur baurechtlichen Genehmigung ist eine Genehmigung nach §9 ATG erforderlich.
Die gemäß dieser Bekanntmachung zu erbringenden Planungsleistungen beinhalten:
Die Leistungsphasen 1 bis 9 gem. HOAI 2013 für die Planung des zu errichtenden Gebäudes und der Außenanlagen.
Die Beauftragung ist stufenweise wie folgt vorgesehen:
Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 4 (einschließlich Unterlagen für die atomrechtliche Genehmigung)
Stufe 2 Option Leistungsphasen 5 – 9.
Leistungszeitraum:
Stufe 1: 26.10.2017 bis 28.6.2018,
Stufe 2: voraussichtlich 29.6.2018 bis 23.12.2021.