Bewerbungsschluss |
20.07.2017, 14:00
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Schulen |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 8.400.000 EUR inkl. USt. |
Auslober/Bauherr | Stadt Langenhagen, Langenhagen (DE) |
Betreuer | büro luchterhandt & partner Luchterhandt Senger Stadtplaner PartGmbB Stadtplaner PartG mbB, Hamburg (DE) |
Aufgabe |
Die Stadt Langenhagen plant, die Hermann-Löns-Schule zu einer Ganztagsschule umzubauen. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 wurden die Sanierungsfähigkeit bestehender Gebäude und potentielle Umbau- und Erweiterungsvarianten untersucht. Es gilt, die bevorzugte Variante weiterzuentwickeln, um den Standort den derzeitigen und zukünftigen Anforderungen anzupassen. Hierbei sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 zu vergeben (stufenweise Vergabe).
— Leistungsphasen 2-3 gem. § 34 HOAI 2013, — Leistungsphasen 4-9 gem. § 34 HOAI 2013 (stufenweise) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des Auftraggebers. Die Gesamtbaukosten (Neubau und Bestand) sind auf 8 400 000 EUR brutto (KG 200/700) festgelegt. Näheres siehe Abschnitt II.2.2 dieser EU-Bekanntmachung. |
Leistungsumfang | Die Abteilung Hochbau der Stadt Langenhagen wurde beauftragt den Standort der Hermann-Löns-Schule zu sanieren und zu einer Ganztagsschule umzubauen. Die Grundschule mit musischem Schwerpunkt befindet sich an der Niedersachsenstraße 3 und ist im Osten von der Karl-Kellner-Straße und im Süden von der Martin-Luther-Straße umgeben. Im Osten grenzen Wohnhäuser und gemischtes Gewerbe an den Standort. Der prägende, denkmalgeschützte Backsteinaltbau liegt in der Mitte des ca. 1,5 ha großen Geländes, während andere Gebäude entlang der östlichen Grenze des Schulgeländes gelegen sind. Es befinden sich drei Gebäude auf dem Standort, die bis auf die Turnhalle durch einen Zwischenbau miteinander verbunden sind. Die Schule hat derzeit 320 Schülerinnen und Schüler, die in drei bis vier Klassenzüge aufgeteilt sind. Das Kollegium ist ca. 30 Personen stark. Das Büro „vorrink wagner architekten gmbh“ wurde beauftragt die Sanierungsfähigkeit des Standorts zu untersuchen und eine Konzeptstudie zu erstellen. Hierbei wurden der denkmalgeschützte Altbau (Baujahr 1901, ca. 2 300 m2 BGF), ein Neubau (Baujahr 1960er, ca. 1 300 m2 BGF), die Turnhalle (Baujahr 1960er, ca. 750 m2 BGF) und das Zwischengebäude (Baujahr 1993, ca. 700 m2 BGF) auf ihre Sanierungsfähigkeit untersucht. In einem Bericht von 2015 wurden von der „vorrink wagner architekten gmbh“ vier Umbaukonzepte vorgeschlagen. Hierbei wurde die Variante 1 von der Stadt Langenhagen als Vorzugsvariante ausgewählt. Die Variante 1 sieht den Abriss des Naubaus (Baujahr 1960er), einen zweigeschossigen Schuleubau, die Sanierung des Altbaus, die Umnutzung der Turnhalle als Mensa und Ganztagsbereich und den Neubau einer Turnhalle vor. Am Standort Hermann-Löns-Schule ist perspektivisch eine 4-Zügigkeit der Klassen mit Ganztagsbetreuung geplant. Unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets sind die Leistungsphasen 2-9 gem. § 34 HOAI 2013 zu vergeben (stufenweise, optional). Es gilt, die bisher bevorzugte Variante 1 weiterzuführen um die geänderten Rahmenbedingungen zu reflektieren. Hierbei ist eine Loslösung von der Variante 1 in Bezug auf die Standorte der Gebäude insbesondere der Sporthalle unter Beibehaltung der großen Rasenflächen und der trockenen Erschließung vom Hauptgebäude hin zu den einzelnen Standorten möglich. Eine Abweichung von der Reihenfolge der Bauabschnitte ist ebenfalls denkbar. Die Anordnung der Räume im Grundriss ist unter wirtschaftlichen Aspekten nicht festgeschrieben. Mit der Neuordnung des Schulstandorts sind die schulpädagogischen Ziele einer zukunftsorientierten Lernlandschaft in flächenoptimierender Weise unter Einhaltung des Kostenvolumens zu erfüllen. In dem Gesamtkonzept zur Neuordnung des Schulstandorts ist ebenso Raum für Lernorte und Arbeitsbereiche für Lehrkräfte und Verwaltung wie auch die Schaffung eines Schulmittelpunkts, einen Bereich zur Essensversorgung und die Schaffung eines Eingangsbereiches zu berücksichtigen. Der Schulstandort (Bestand und Neubau) soll insgesamt eine Größe von ca. 3 400 m2 NUF haben. Budget: Baukosten Neubau: ca. 5 200 000 EUR (brutto) für die Kostengruppen 200 – 700. Baukosten Bestand: ca. 3 200 000 EUR (brutto) für die Kostengruppen 200 – 700. Es werden im Rahmen der Angebotphase Lösungsvorschläge von den Bietern abgefordert, die ein möglichst optimales Verhältnis zwischen langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten, anspruchsvoller Gestaltung und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen. Ziel ist es, die Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebes und in Abstimmung mit der Schule und der Denkmalpflege zu realisieren. Das Büro „vorrink wagner architekten gmbh“ ist von der Teilnahme an diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Allen Bietern wird mit dem Versand der Angebotsaufforderung die Sanierungs- und Umbaukonzeptstudie zur Verfügung gestellt. Die Stadt Langehagen lässt sich bei der Durchführung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt, Hamburg, beraten und unterstützen. |
Adresse des Bauherren | DE-30853 Langenhagen |
TED Dokumenten-Nr. | 240223-2017 |
Deutschland-Langenhagen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2017/S 119-240223
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.langenhagen.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5607/
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5607
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/5607
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau, Sanierung und Erweiterung Hermann-Löns-Schule Langenhagen – Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013.
Die Stadt Langenhagen plant, die Hermann-Löns-Schule zu einer Ganztagsschule umzubauen. Im Zuge einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2015 wurden die Sanierungsfähigkeit bestehender Gebäude und potentielle Umbau- und Erweiterungsvarianten untersucht. Es gilt, die bevorzugte Variante weiterzuentwickeln, um den Standort den derzeitigen und zukünftigen Anforderungen anzupassen. Hierbei sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 zu vergeben (stufenweise Vergabe).
— Leistungsphasen 2-3 gem. § 34 HOAI 2013,
— Leistungsphasen 4-9 gem. § 34 HOAI 2013 (stufenweise) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des Auftraggebers.
Die Gesamtbaukosten (Neubau und Bestand) sind auf 8 400 000 EUR brutto (KG 200/700) festgelegt.
Näheres siehe Abschnitt II.2.2 dieser EU-Bekanntmachung.
Langenhagen bei Hannover.
Die Abteilung Hochbau der Stadt Langenhagen wurde beauftragt den Standort der Hermann-Löns-Schule zu sanieren und zu einer Ganztagsschule umzubauen.
Die Grundschule mit musischem Schwerpunkt befindet sich an der Niedersachsenstraße 3 und ist im Osten von der Karl-Kellner-Straße und im Süden von der Martin-Luther-Straße umgeben. Im Osten grenzen Wohnhäuser und gemischtes Gewerbe an den Standort. Der prägende, denkmalgeschützte Backsteinaltbau liegt in der Mitte des ca. 1,5 ha großen Geländes, während andere Gebäude entlang der östlichen Grenze des Schulgeländes gelegen sind. Es befinden sich drei Gebäude auf dem Standort, die bis auf die Turnhalle durch einen Zwischenbau miteinander verbunden sind. Die Schule hat derzeit 320 Schülerinnen und Schüler, die in drei bis vier Klassenzüge aufgeteilt sind. Das Kollegium ist ca. 30 Personen stark.
Das Büro „vorrink wagner architekten gmbh“ wurde beauftragt die Sanierungsfähigkeit des Standorts zu untersuchen und eine Konzeptstudie zu erstellen. Hierbei wurden der denkmalgeschützte Altbau (Baujahr 1901, ca. 2 300 m2 BGF), ein Neubau (Baujahr 1960er, ca. 1 300 m2 BGF), die Turnhalle (Baujahr 1960er, ca. 750 m2 BGF) und das Zwischengebäude (Baujahr 1993, ca. 700 m2 BGF) auf ihre Sanierungsfähigkeit untersucht. In einem Bericht von 2015 wurden von der „vorrink wagner architekten gmbh“ vier Umbaukonzepte vorgeschlagen. Hierbei wurde die Variante 1 von der Stadt Langenhagen als Vorzugsvariante ausgewählt. Die Variante 1 sieht den Abriss des Naubaus (Baujahr 1960er), einen zweigeschossigen Schuleubau, die Sanierung des Altbaus, die Umnutzung der Turnhalle als Mensa und Ganztagsbereich und den Neubau einer Turnhalle vor.
Am Standort Hermann-Löns-Schule ist perspektivisch eine 4-Zügigkeit der Klassen mit Ganztagsbetreuung geplant.
Unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets sind die Leistungsphasen 2-9 gem. § 34 HOAI 2013 zu vergeben (stufenweise, optional). Es gilt, die bisher bevorzugte Variante 1 weiterzuführen um die geänderten Rahmenbedingungen zu reflektieren. Hierbei ist eine Loslösung von der Variante 1 in Bezug auf die Standorte der Gebäude insbesondere der Sporthalle unter Beibehaltung der großen Rasenflächen und der trockenen Erschließung vom Hauptgebäude hin zu den einzelnen Standorten möglich. Eine Abweichung von der Reihenfolge der Bauabschnitte ist ebenfalls denkbar. Die Anordnung der Räume im Grundriss ist unter wirtschaftlichen Aspekten nicht festgeschrieben. Mit der Neuordnung des Schulstandorts sind die schulpädagogischen Ziele einer zukunftsorientierten Lernlandschaft in flächenoptimierender Weise unter Einhaltung des Kostenvolumens zu erfüllen. In dem Gesamtkonzept zur Neuordnung des Schulstandorts ist ebenso Raum für Lernorte und Arbeitsbereiche für Lehrkräfte und Verwaltung wie auch die Schaffung eines Schulmittelpunkts, einen Bereich zur Essensversorgung und die Schaffung eines Eingangsbereiches zu berücksichtigen.
Der Schulstandort (Bestand und Neubau) soll insgesamt eine Größe von ca. 3 400 m2 NUF haben.
Budget:
Baukosten Neubau: ca. 5 200 000 EUR (brutto) für die Kostengruppen 200 – 700.
Baukosten Bestand: ca. 3 200 000 EUR (brutto) für die Kostengruppen 200 – 700.
Es werden im Rahmen der Angebotphase Lösungsvorschläge von den Bietern abgefordert, die ein möglichst optimales Verhältnis zwischen langlebigen Baukonstruktionen, hoher Energieeffizienz, niedrigen Betriebskosten, anspruchsvoller Gestaltung und wirtschaftlicher Erstellung vorweisen. Ziel ist es, die Gesamtmaßnahme unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebes und in Abstimmung mit der Schule und der Denkmalpflege zu realisieren.
Das Büro „vorrink wagner architekten gmbh“ ist von der Teilnahme an diesem Verfahren nicht ausgeschlossen. Allen Bietern wird mit dem Versand der Angebotsaufforderung die Sanierungs- und Umbaukonzeptstudie zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Langehagen lässt sich bei der Durchführung dieses VgV-Verfahrens durch das büro luchterhandt, Hamburg, beraten und unterstützen.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/- anforderungen erfüllen, sind für die Wertung zugelassen. Die AG wählt anhand der erteilten Auskünfte unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die sie zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Projekte aus der Leistungsübersicht.
Für die Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 Objektplanung Gebäude gelten folgende Kriterien:
1. Projekte mit vergleichbarer Bauaufgabe und vergleichbarem Leistungsbild und vergleichbarer Größe:
Projekt aus dem Bereich Bildungsbauten (Neubau/ Erweiterungsbau) und vergleichbares Leistungsbild: Lph 2-5 (8 abgeschlossen) und vergleichbare Größe: mind. 3 000 m² BGF.
1 Projekt = 2 Pkt., 2 Projekte = 4 Pkt., 3 und mehr Projekte = 6 Pkt. (max. 6 Pkt.).
2. Projekte mit vergleichbarer Bauaufgabe und vergleichbarem Leistungsbild und vergleichbarer Größe:
Projekt (Neubau/Erweiterungsbau) und vergleichbares Leistungsbild: Lph 6-8 (8 abgeschlossen) und vergleichbare Größe: mind. 3 000 m² BGF.
1 Projekt = 2 Pkt., 2 Projekte = 4 Pkt., 3 und mehr Projekte = 6 Pkt. (max. 6 Pkt.).
3. Projekte mit vergleichbarer Bauaufgabe und vergleichbarem Leistungsbild und vergleichbarer Größe:
Projekt aus dem Bereich Bildungsbauten (Modernisierungs-/ Sanierungsbau), und vergleichbares Leistungsbild: Lph 2-5 (8 abgeschlossen) und vergleichbare Größe: mind. 2 000 m² BGF.
1 Projekt = 2 Pkt., 2 Projekte = 4 Pkt., 3 und mehr Projekte = 6 Pkt. (max. 6 Pkt.).
4. Projekte mit vergleichbarer Bauaufgabe und vergleichbarem Leistungsbild und vergleichbarer Größe:
Projekt (Modernisierungs-/Sanierungsbau), und vergleichbares Leistungsbild: Lph 6-8 (8 abgeschlossen) und vergleichbare Größe: mind. 2 000 m² BGF.
2 Projekt = 2 Pkt., 2 Projekte = 4 Pkt., 3 und mehr Projekte = 6 Pkt. (max. 6 Pkt.).
5. Projekte mit vergleichbarer Bauaufgabe und vergleichbarem Leistungsbild:
Erfahrung mit der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude und vergleichbares Leistungsbild: Lph 2-8 (8 abgeschlossen).
1 Projekt = 2 Pkt., 2 Projekte = 4 Pkt., 3 und mehr Projekte = 6 Pkt. (max. 6 Pkt.).
6. Projekte mit vergleichbarer Bauaufgabe und vergleichbarem Leistungsbild:
Kombination von Neubau/Erweiterungsbau und Modernisierungs-/Sanierungsbau und vergleichbares Leistungsbild: Lph 2-5 & 8.
1 Projekt = 1 Pkt., 2 Projekte = 2 Pkt., 3 und mehr Projekte = 3 Pkt. (max. 3 Pkt.).
7. Projekte mit vergleichbarer Bauaufgabe:
Bauen bei laufendem Betrieb im Bereich Sanierung/Modernisierung.
1 Projekt = 1 Pkt., 2 Projekte = 2 Pkt., 3 und mehr Projekte = 3 Pkt. (max. 3 Pkt.).
8. Projekte mit vergleichbarem Leistungsbild und vergleichbarer Größe:
Baukosten mind. 4 000 000 EUR netto KG 300/400 und vergleichbares Leistungsbild: Lph 2-8 (8 abgeschlossen) gem. § 34 HOAI 2013.
1 Projekt = 1 Pkt., 2 Projekte = 2 Pkt., 3 und mehr Projekte = 3 Pkt. (max. 3 Pkt.).
9. Auszeichnungen oder lobende Erwähnungen im Bereich der Architektur:
Preise in geregelten hochbaulichen Wettbewerben und/oder Auszeichnungen für realisierte hochbauliche Projekte sowie Anerkennungen/lobende Erwähnungen. In der Jury muss mindestens ein/e Vertreter/in mit der Qualifikation des Bewerbers (hier Architekt/in) vertreten sein.
Preis = 1 Pkt., Anerkennung = 0,5 Pkt. (max. 3 Pkt./Bewertung von max. 3 Projekten).
— Leistungsphasen 4-9 gem. § 34 HOAI 2013 (stufenweise) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des Auftraggebers.
Anlagen EU-Bekanntmachung:
— Plangrundlagen,
— Geforderte Leistungen für den Lösungsvorschlag,
— Bewerbungsbogen.
Sämtliche Anlagen sowie Fragen und Antworten im Teilnahmewettbewerb finden sich auf der Seite www.luchterhandt.de/verfahrensmanagment/5607
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister bzw. in ein Handelsregister am Wohnort des Bewerbers nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift. Hinweis: Ein Handelsregisterauszug muss gültig und darf nicht älter als 3 Monate sein. (Stichtag ist der Tag der Submissionsfrist für Teilnahmeanträge).
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung) zu verwenden. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
B1: Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit.
B2: Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Nachweis durch Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, beziehungsweise bei ausländischen Bewerbern eine gleichwertige Bescheinigung (maximal 3 Monate alt). Alternativ: Nachweis durch Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und keine Verstöße gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz vorliegen.
B3: Nachweis über die Eintragung im Berufs- beziehungsweise Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Hinweis: Ein Handelsregister- oder Partnerschaftsregisterauszug muss gültig und darf nicht älter als 3 Monate sein. Stichtag ist der Tag der Submission des Teilnahmewettbewerbs.).
B4A: nachweis über geleistete Steuerzahlungen vom zuständigen Finanzamt.
B4B: Nachweis über geleistete Sozialabgaben.
B5: Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen.
C1: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nummer 2 der Vergabeverordnung (VgV)).
C2: Erklärung über den Gesamt- und Teilumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 (4) Nummer 4 der Vergabeverordnung (VgV)) für dem Auftrag vergleichbare Leistungen. Sofern in Bietergemeinschaft beziehungsweise mit Eignungsleihe angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft beziehungsweise inklusive der Unternehmen, von denen Eignung geliehen wird zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Die aufgezählten Nachweise dürfen nicht älter als 3 Monate (Nachweise der Versicherung nicht älter als 12 Monate) und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise in englischer oder deutscher Sprache vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, indem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Zu C1: Die Deckungssummen müssen mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden, mindestens 4 500 000 EUR für sonstige Schäden abdecken.
zu C2: Der durchschnittliche Gesamt- und Teilumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2014/2015/2016) für die dem Auftrag vergleichbare Leistungen für Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI 2013 muss mindestens 500 000 EUR (brutto) betragen.
D1: Liste der wesentlichen in den letzten 7 Jahren (Stichtag: 1.1.2010) erbrachten Leistungen (§ 46 (3) Nr. 1 der Vergabeverordnung (VgV));
D2: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers gem. Abschnitt III.2.1);
D3: Erklärung der Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren (§ 46 (3) Nummer 8 der Vergabeverordnung (VgV)).
Über die geforderten Nachweise hinaus abgegebene Unterlagen (Broschüren oder Ähnliches), bleiben unberücksichtigt. Maßgeblich sind die Angaben im Teilnahmeantrag.
Zu D1:
Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 1.1.2010) bearbeitet und abgeschlossen worden sein. Jedem aufgelisteten Projekt ist ein Referenzschreiben oder eine Referenzbestätigung des Bauherrn beizulegen. Dieser Mindeststandard gilt für alle Referenzen, die eingereicht (in die Leistungsübersicht D1.3 eingetragen) werden. Referenzen werden sowohl für die Erfüllung der Mindest- als auch der Auswahlkriterien herangezogen. Eine Mehrfachnennung ist dafür nicht erforderlich. Kann der Bewerber kein Referenzschreiben oder keine Referenzbestätigung des Bauherrn beschaffen, so ist eine vom Bewerber unterzeichnete Eigenerklärung über die erbrachten Leistungen mit Nennung des Bauherren mit Ansprechpartner (inklusive Telefonnummer) vorzulegen. Es werden nur Referenzen bewertet, für die ein Referenzschreiben oder eine Referenzbestätigung des Bauherrn beziehungsweise eine Eigenerklärung des Bewerbers vorliegt.
Für die Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 Objektplanung Gebäude sind mit den Referenzen der Leistungsübersicht zwingend:
1. Mind. ein Projekt aus dem Bereich Bildungsbauten (Neubau/ Erweiterungsbau) in der Honorarzone III und vergleichbares Leistungsbild: LPh 2-8 (8 abgeschlossen) gem. § 34 HOAI 2013 nachzuweisen.
2. Mind. ein Projekt aus dem Bereich Modernisierung/Sanierung und mind. 2 000 BGF in der Honorarzone III und vergleichbares Leistungsbild: LPh 2-8 (8 abgeschlossen) gem. § 34 HOAI 2013 nachzuweisen.
3. mind. 2 Referenzen für einen öffentlichen Auftraggeber aus den letzten 7 Jahren (Stichtag 1.1.2010) gem. § 34 HOAI 2013 nachzuweisen.
Entsprechende Referenzen sind in die Leistungsübersicht D1.3 einzutragen.
Zu D2: Architekt/-in, Nachweis durch Vorlage einer Kammerurkunde.
Zu D3:
Für die Leistungen gem. § 34 HOAI 2013 Objektplanung Gebäude sind mind. 5 Personen (Inhaber und angestellte Mitarbeitende) mit einem berufsqualifizierendem Hochschulabschluss gem. § 75 (2) VgV für die Leistungen Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (je Jahr; 2014, 2015, 2016) nachzuweisen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Architekt/-in gem. § 75 (2) VgV für die Leistungen Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI 2013.
Bieter, Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben die Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und zum Mindestlohn gem. § 4 NTVergG 2013 abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber beabsichtigt, mit der Angebotsaufforderung von den ausgewählten Bietern für den Bereich Objektplanung einen Lösungsvorschlag abzufordern. Das geforderte Leistugsbild ist als Anlage beigefügt. Für die Erstellung des Lösungsvorschlags erfolgt eine pauschale Aufwandsentschädigung in der Höhe von 5 500 EUR (netto).
Internet-Adresse:http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Es wird auf den § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Internet-Adresse:http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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Ausschreibung veröffentlicht | 26.06.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 02.03.2021 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-269379 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 684 |
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