Der Wettbewerb wird ausgelobt als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb für Architekten und Architektinnen nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren gem. § 3 Abs. 3 RPW. In diesem Verfahren werden 15 Teilnehmer nach folgenden Kriterien ausgewählt:
Auswahlkriterien:
1. Berufsstand: Architekten gem. § 75 Abs. 1 VgV.
2. Referenzen: eine Referenz vergleichbarer Komplexität (HZ III), bei der innerhalb der letzten 10 Jahre vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die LPhen 2 – 8 vollständig erbracht wurde; Mindestkriterium: mind. 1 Referenz innerhalb des Referenzzeitraums.
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Eignungskriterien
Die Prüfung der Eignung der Teilnehmer erfolgt nach Feststellung der Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs, §§ 75, 42 ff. VgV.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Auswahlkriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, § 75 Abs. 6 VgV.
Eignungskriterien:
1. durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre; Mindestkriterium: mind. 100 000 EUR/Jahr.
2. Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter; Mindestkriterium: mind. 2 Architekten in Vollzeit (inkl. Büroinhaber).
3. Berufserfahrung des Bauleiters; Mindestkriterium: mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der Bauleitung.
4. Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung; Mindestkriterium: mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden, 2-fach jährlich.
5. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Zu den nachfolgenden Vergabegesprächen werden die drei geeigneten Preisträger zugelassen. Diese werden gem. §§ 14 Abs. 4 Nr. 8, 17 Abs. 5 zur Abgabe eines Angebots und zur Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen gem. § 80 VgV auffgefordert. In den Vergabegesprächen wird schließlich der obsiegende Bieter ermittelt anhand folgender
Zuschlagskriterien:
1. Wettbewerbsergebnis zu 50 %.
2. Herangehensweise in der Planungsphase / Zusammenarbeit mit Förderbehörden zu 10 %.
3. Örtliche Verfügbarkeit zu 10 %.
4. Kostensicherheit, Terminsicherheit zu 10 %.
5. Gesamteindruck des Bieters zu 10 %.
6. Honorar zu 10 %.
Insgesamt sind hier im Rahmen der Bewertung 600 mögliche Bewertungspunkte zu erzielen.
Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 % in die Gesamtwertung ein. Der Erstplatzierte erhält für das Wettbewerbsergebins 300 P., der Zweitplatzierte 200 P. und der drittplatzierte Preisträger 100 P.