Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz
Konstanz
78464
Deutschland
Kontaktstelle(n): Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, Mainaustraße 211, 78464 Konstanz
Telefon: +49 75318020-200
E-Mail:
MjExZWRoaWhpWmFhWiNWYmlgYzVrV2sjV2xhI1la
Fax: +49 75318020-205
NUTS-Code:
DE138
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vba-konstanz.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
www.vba-konstanz.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Planungswettbewerb Justizvollzugsanstalt Rottweil Esch.
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach § 3 RPW 2013 für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Rottweil.
Ziel ist die Bearbeitung der Bauwerksplanung und der Freianlagenplanung.
Im Zusammenhang mit dem Haftplatzentwicklungsprogramm „Justizvollzug 2015“ Baden-Württemberg soll im Großraum Rottweil eine neue Justizvollzugsanstalt gebaut werden. Ziel ist die Strukturverbesserung sowie die Schaffung von verfassungskonformen Haftbedingungen. Die vorhandenen kleineren und alten Justizvollzugsanstalten sollen geschlossen und durch eine zeitgemäße, personalwirtschaftlich effizientere Anstalt ersetzt werden.
Gegenstand des Wettbewerbs sind Architektenleistungen nach HOAI Teil 3, Abschnitt 1 und 2 für Leistungen bei Gebäuden und Freianlagen.
Weitergehende Beschreibung siehe Auslobung Teil A Nr. 2 und 3.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften natürlicher sowie juristischer Personen, die mit je mindestens einer natürlichen Person der Fachrichtung Architektur und Landschaftsarchitektur besetzt sind. Weitere Bedingungen siehe Auslobung Teil A Nr. 5.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Kriterien der Bewertung der Arbeiten werden den Teilnehmern im Auslobungstext mitgeteilt.
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/09/2017
Ortszeit: 16:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist nach § 7 (2) RPW ermittelt und beträgt 510 000 EUR ohne Umsatzsteuer.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 80 000 EUR;
2. Preis: 60 000 EUR;
3. Preis: 50 000 EUR;
4. Preis: 40 000 EUR;
5. Preis: 20 000 EUR;
4 Anerkennungen insgesamt: 60 000 EUR.
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Alle Teilnehmer der Phase II erhalten eine Vergütung von 10 000 EUR.
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Wolfgang Riehle, Freier Architekt, Reutlingen
Joel Harris, Dipl.-Ing. Architekt, Stuttgart
Prof. Jörg Aldinger, freier Architekt BDA, Stuttgart
Johann Senner, Landschaftsarchitekt, Überlingen
Lothar Huber, Leiter Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung, Stadt Rottweil
Ministerialdirigent Rolf Sutter, Ministerium für Finanzen BW
Direktorin Annette Ipach-Öhmann, Landesbetrieb Vermögen und Bau BW, Betriebsleitung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der offene Planungswettbewerb wird als zweiphasiges Verfahren nach § 3 (4) RPW durchgeführt. Die 1.Phase steht allen teilnahmeberechtigten Bewerbern offen. Die hierfür erforderlichen Wettbewerbsleistungen beschränken sich auf grundsätzliche Lösungsansätze.
Die Teilnehmer der 2. Phase (ca. 20 Teilnehmer) werden nach Beurteilung der Lösungsansätze durch das Preisgericht ausgewählt.
Die Wettbewerbsunterlagen können ab dem 7.7.2017 von der Internetseite des Amtes Konstanz, www.vba-konstanz.de unter der Rubrik „Wettbewerbe/Verhandlungsverfahren“ heruntergeladen werden.
Weitere Termine siehe Auslobung Teil A Nr.10.
Im Anschluss an den Wettbewerb findet unter den Preisträgern ein Angebotsverfahren statt.
Teilnahmebedingungen siehe Auslobung Teil A Nr.13.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Str. 17
Karlsruhe
76133
Deutschland
Telefon: +49 7219264049
E-Mail:
MTF1ZHFmYGFkamBsbGRxP3Fvai1hdmstY2Q=
Fax: +49 7219263985
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/06/2017