Die 3-5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl aus dem Teilnahmewettbewerb werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Punkte (insgesamt max. 100) werden dabei für folgende Kriterien vergeben:
— Umsatz für Leistungen der Objektplanung Gebäude der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel: 20 Punkte ab 0,32 Mio. Euro netto. 5 Punkte für die Mindesteignung von 0,16 Mio. Euro netto (Zwischenwerte werden interpoliert),
— Referenzen zu Bauen im Bestand: Umbau/Sanierung/Modernisierung, Anbau/Erweiterung mit relevantem Eingriff in den Bestand: 20 Punkte ab 2 wertbaren Referenzen (10 Punkte je Referenz),
— davon (Bauen im Bestand) 1 Referenz mit Maßnahmen zum Denkmalschutz: 10 Punkte ab 1 wertbaren Referenz,
— Referenzen für öffentliche Auftraggeber (oder Anwendung des öffentlichen Vergaberechts): 20 Punkte ab 2 wertbaren Referenzen (10 Punkte je Referenz),
— Referenzen zu Maßnahmen bei Gebäuden mit vergleichbarem architektonischem Anspruch: max. 30 Punkte für den Gesamteindruck der hierfür eingereichten Referenzen (zusätzliche grafische Darstellungen auf bewerbereigenen Referenzblättern, freie Darstellung). Der Gesamteindruck wird anhand der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wie folgt bewertet: voll vergleichbar = max. 30 Pkt., weitgehend vergleichbar = max. 20 Pkt., teilweise vergleichbar = max. 10 Pkt., wenig/nicht vergleichbar = 0 Pkt.
Die eingereichten Referenzen werden nur gewertet, wenn sie innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen wurden, d.h. ohne LPH 9 nicht vor 2007, mindestens die Leistungsphasen 5-8 des § 34 HOAI beinhalten und die Projekte jeweils eine Mindestgröße von 2 500 000 EUR für KG 300+400 aufweisen können. Dabei gilt die Mindestgröße nicht für Referenzen zu Maßnahmen bei Gebäuden mit vergleichbarem architektonischen Anspruch.
Sollten mehr als die gewünschte Anzahl Bewerber die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeignet erscheinenden Bewerber. In diesem Falle werden 5 Bieter ausgelost.
Hinweise:
— Referenzen aus früheren Tätigkeiten in anderen Büros werden zugelassen, soweit eine Bescheinigung des AG oder des früheren Arbeitgebers vorliegt, dass diese Referenzen in leitender Position bearbeitet wurden.
— Zu den einzelnen Referenzen sind jeweils nachvollziehbare und plausible Angaben in dem Teilnahmeantrag zu machen (Projektbeschreibung, Leistungsumfang und Zeitraum, etc.)
— Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen können, können sich in Arbeitsgemeinschaft mit anderen Büros bewerben.
— Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern des Teilnahmeantrages benannt und beschrieben sind.
— Eine Mehrfachwertung von Referenzprojekten in verschiedenen Kategorien ist möglich. Diese sollen deshalb aber nicht in der „Anlage Referenzprojekte“ doppelt ausgedruckt/eingereicht werden, sondern lediglich in den verschiedenen Kategorien gekennzeichnet werden.
— Die Bewerbungsunterlagen sollen nicht gebunden/spiralisiert sein oder in Ordnern eingereicht werden, Heftstreifen oder Büroklammern werden vorgezogen.
— Geforderte Eignungsnachweise (§ 46 Abs. 3 und § 49 VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.