Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Göppingen
Nördliche Ringstraße 35
Kontaktstelle(n): Fachbereich 6: Immobilienwirtschaft, Referat Hochbau
Zu Händen von: Herrn Dieter Knaupp
73033 Göppingen
Deutschland
Telefon: +49 7161650755
E-Mail: MjEwOkFkV2tmZjZdZVtmZl9kXVtkJFpb
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: https://www.goeppingen.de
Weitere Auskünfte erteilen: kohler grohe architekten
Julius-Hölder-Straße 26
Zu Händen von: Ute Schweinle
70597 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 71176963937
E-Mail: MTJ1Y3JyYGN1Y3BgPmltZmpjcGVwbWZjLGJj
Fax: +49 71176963931
Internet-Adresse: www.kohlergrohe.de
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: kohler grohe architekten
Julius-Hölder-Straße 26
Zu Händen von: Ute Schweinle
70597 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 71176963937
E-Mail: MTN0YnFxX2J0Ym9fPWhsZWlib2RvbGViK2Fi
Fax: +49 71176963931
Internet-Adresse: https://www.kohlergrohe.de/sanierung_hogy_goeppingen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: kohler grohe architekten
Julius-Hölder-Straße 26
Zu Händen von: Ute Schweinle
70597 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 71176963937
E-Mail: MjE2Z1VkZFJVZ1ViUjBbX1hcVWJXYl9YVR5UVQ==
Fax: +49 71176963931
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Generalsanierung Hohenstaufen-Gymnasium, Göppingen – Fachplanung TGA / Elektro.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 73033 Göppingen.
NUTS-Code DE114
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Die Stadt Göppingen beabsichtigt die Generalsanierung des denkmalgeschützten Hohenstaufen-Gymnasiums. Das Gymnasium war von Günter Behnisch geplant und im Jahr 1959 fertiggestellt worden und hatte 2001 Ergänzungsbauten erhalten. Die Schule wird vom Denkmalschutz als Ikone der Nachkriegsarchitektur, als „baulich sehr gut überliefertes Beispiel der Schularchitektur der 1950er Jahre“ gelobt. Allerdings ist das Hohenstaufen-Gymnasium momentan der absolut größte städtische Energieverbraucher (ca. 1 200 000 kWh/a) und soll nun generalsaniert werden.
Die vorhandene Raumklimatik soll im Rahmen eines Forschungsvorhabens von der TU München untersucht werden.
Beauftragt mit den vorbereitenden Planungsleistungen (LPh 1 + 2) ist das Büro Behnisch & Partner, dies hat auch bereits eine Voruntersuchung / energetische Analyse der vorhandenen Bauteile durchgeführt.
Die umfangreichen Sanierungsarbeiten beinhalten:
— energetische Sanierung,
— Brandschutzsanierung,
— Grundrissanpassungen,
— Neuinstallationen der Wasser/Abwasser, Gas- und Heizungsleitungen (Umsetzung modernster Heizungs- und Lüftungskonzepte),
— Die Räume sollen dahingehend überarbeitet werden, dass sie den heutigen Schulraumstandards entsprechen.
Die geschätzten Kosten dafür betragen nach dem heutigen Kenntnisstand ca. 16 400 000 EUR.
Für die Generalsanierung wird mit einer langen Planungszeit gerechnet (bis 2019), begründet durch die komplexe Planungsaufgabe.
Besonders für die energetische Sanierung ist ein erhöhter Planungsaufwand erforderlich, da aufgrund der Gebäudebeschaffenheit keine konventionelle Lösung umsetzbar ist und dennoch nutzerbedingte, energetische und gestalterische Anforderungen gleichermaßen zu erfüllen sind.
Beim Regierungspräsidium Stuttgart wird ein Antrag auf Fördermittel gestellt.
Für die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Realisierung wird voraussichtlich abschnittsweise durchgeführt werden.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Leistungen der Fachplanung TGA gem §§ 53, 55 HOAI, ALG 4 + 5.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen
Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Art. 57 Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates).
Eigenerklärung, dass die Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers zur Eignung (Art. 58 Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates)
erfüllt werden mit Blick auf
a) die Erlaubnis zur Berufsausübung,
b) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen) sowie
c) die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (erfüllt durch die einzureichenden Referenzen).
Eigenerklärung, dass eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen ist/ wird.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Eigenerklärungen sind im Original vorzulegen. Für sonstige Nachweise genügt eine einfache Kopie, sofern nicht ausdrücklich ein Original oder eine beglaubigte Abschrift verlangt wird. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen Fachplanung TGA im Bereich Hochbau entsprechend §§ 53, 55 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern. Es können maximal 2 Referenzen eingereicht werden.
Referenz 1:
Ein realisiertes vergleichbares Projekt (Sanierung Schule / Hochschule),
Leistungszeitraum 2006 – 2016
Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 – 8) im Unternehmen des Bewerbers
Referenzwert: Kosten für TGA ALG 4+5 (brutto): 400 000 – 1 000 000 EUR
≤ 400 000 EUR = 1 Punkt
> 400 000 – 600 000 EUR = 2 Punkte
> 600 000 – 800 000 EUR = 3 Punkte
> 800 000 – 1 000 000 EUR = 4 Punkte
> 1 000 000 EUR = 5 Punkte.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4:
Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung mind. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Referenz 2:
Ein realisiertes Projekt zum Thema Bauen im Bestand mit Denkmalschutz.
Leistungszeitraum 2006 – 2016
Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 – 8) im Unternehmen des Bewerbers
Vergleichbarkeit hinsichtlich Schwierigkeitsgrad bezogen auf die Bauaufgabe
Zur spezifischen Bewertung der Referenzen legt das Auswahlgremium die Rangfolge der eingereichten Projekte bezüglich des Schwierigkeitsgrad fest. Die Rangliste wird in 5 Gruppen aufgeteilt und entsprechend mit Punkten bewertet. Bewertung durch das Auswahlgremium.
Max. Punktzahl bei max. Vergleichbarkeit (neuzeitl. Denkmalscutz z. B. 50er Jahre) oder komplexer.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4:
Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung mind. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Unternehmen gelten die Angaben und Referenzen in Summe für die ARGE. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Bei gleicher Punktzahl wird im Losverfahren entschieden.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: A. Zulassungskriterien: Die Zulassungskriterien müssen die Bewerber ausnahmslos erfüllen. B. Eignungskriterien: 1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (20 %): Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur. 2. fachliche Eignung (70 %): Qualitative Bewertung der Referenzprojekte, Qualitätssicherung. 3. Gesamteindruck der Unterlagen (10 %). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: . Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0 – 5 Punkte durch die Vergabestelle bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die Bewerber (3 bis maximal 5) mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien
1. Projektorganisation, Vorstellung Projektleiter und Projektteam, Organigramm. Gewichtung 20
2. Projekteinschätzung und Darstellung der Vorgehensweise, Erfahrung des Projektleiters und der Mitarbeiter mit vergleichbaren Aufgabenstellungen. Gewichtung 25
3. Projektmanagement, Kommunikations- und Informationsmanagement, Terminmanagement, Ablauforganisation, Kostenmanagement, örtliche Präsenz. Gewichtung 30
4. Honorarangebot, Honorarermittlung auf Grundlage der HOAI, Grundleistungen, Zeithonorare, Fahrtkosten, Nebenkosten. Gewichtung 10
5. Gesamteindruck der Präsentation. Gewichtung 15
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 12.8.2017
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
12.8.2017 - 12:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen
Bewerbungsbögen zu verwenden.
Die Bewerbungsbögen sind bei der im Anhang A II) genannten Stelle erhältlich und können unter
www.kohlergrohe.de/generalsanierung_hogy_gp
heruntergeladen werden.
Die Bewerbungen sind in Papierform, möglichst nicht gebunden und nicht spiralgeheftet, einzureichen bei
kohler grohe architekten,
Julius-Hölder-Straße 26,
70597 Stuttgart
Stichwort „Generalsanierung Hohenstaufen-GymnasiumGöppingen I VgV I Fachplanung TGA HLS“.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Rügen sind ausschließlich an die unter Ziff. I.1) genannte Stelle zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Submission Angebote 13.9.2017,
Verhandlungstermin 22.9.2017.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
76133 Karlsruhe
Deutschland
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch den Bieter einzuhaltende Fristen hin. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13.7.2017