Entscheidung |
09.11.2017
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer |
Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 Tatsächliche Teilnehmer: 3 |
Gebäudetyp | Museen, Ausstellungsbauten / Tourismus, Gastronomie |
Art der Leistung | Technische Ausrüstung |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Hansestadt Anklam, Anklam (DE) |
Betreuer | DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, Wiesbaden (DE), Berlin (DE), Berlin (DE), Bielefeld (DE), Bonn (DE), Cottbus (DE), Dresden (DE), Düsseldorf (DE), Erfurt (DE), Halle (DE), Hannover (DE), Heidelberg (DE), Leipzig (DE), Nürnberg (DE), Weimar (DE), Wiesbaden (DE), Wismar (DE), Bremen (DE) |
Aufgabe |
Die zu vergebende Planungsleistung umfasst das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung (§ 53 bis 56 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, Anlagengruppen 1 bis 8) für die Sanierung und den Umbau der Nikolaikirche mit der Wiederaufrichtung der Turmhaube zur baulichen Integration des Otto-Lilienthal-Museums (IKAREUM) und der Errichtung eines zweigeschossigen unterkellerten Neubaus zur Unterbringung von Funktionsräumen sowie der Tourismusinformation Anklam. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 erfolgen ganz oder teilweise optional.
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Leistungsumfang | Das hier beschriebe Vorhaben ist als ein wesentlicher Baustein der Stadtreparatur im Zentrum der Hansestadt Anklam zu verstehen. Neben dem Peenefluss, der Stadtbefestigung mit ihren Toren, dem Markplatz und der Marienkirche spielte die Nikolaikirche (Bauzeit 1280 bis etwa 1498) durch ihre Funktion als Marktkirche eine zentrale Rolle in der Konstitution der bürgerlich/ständisch verfassten Hansestadt Anklam. Durch ihre Zerstörung in den letzten Kriegstagen des Zweiten Weltkrieges ging diese Rolle – scheinbar unwiederbringlich – verloren. Nur Teile der Sakristei, der Turmschaft, die Pfeiler des Kirchenschiffes, sowie die Außenmauern dieses hervorragenden baulichen Zeugnisses der Norddeutschen Backsteingotik überdauerten als Ruine bis in die 1990-er Jahre. Das Bestandsgebäude wird als Einzeldenkmal unter der Bezeichnung „Kirche St. Nikolai Anklam“ in der Liste der Baudenkmale des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Stadt Anklam unter der Pos.-Nr. 290 geführt. Die bisher durchgeführten Sanierungsarbeiten sowie alle noch ausstehenden Arbeiten am Bestand und für die notwendigen baulichen Ergänzungen sind in enger Abstimmung mit den in einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2006 formulierten denkmalpflegerischen Zielen und Bedingungen durchzuführen. Dem Wiederaufbau des Turmhelmes, welcher einstmals das historische Stadtbild Anklams entscheidend prägte, wird aus der Sicht des Denkmalschutzes als sehr wichtiges Anliegen gewertet. Die noch ausstehenden Sanierungsarbeiten und die für die Integration der Museumsnutzung baulichen Ergänzungen sind auf die formulierte denkmalpflegerische Zielstellung abzustimmen. Alle neuen Bauteile sind in den Bestand harmonisch einzufügen und sollen gleichzeitig vom Originalbestand deutlich unterscheidbar sein. Die zu vergebende Planungsleistung umfasst die Technische Ausrüstung für die Sanierung und den Umbau der Nikolaikirche inkl. der Wiederaufrichtung der Turmhaube zur baulichen Integration des Otto-Lilienthal-Museums (IKAREUM) und der Errichtung eines zweigeschossigen unterkellerten Neubaus zur Unterbringung von Funktionsräumen sowie der Tourismusinformation (HOAI – Leistungsphasen 1 bis 9). Die Planung umfasst alle Anlagengruppen 1 bis 8, das sind im Wesentlichen: Signal-, Ruf- und Sprechanlagen; Videoüberwachung; Heizung (Anbindung an das Nahwärmenetz – Kaskadierung); Lüftung; Klima (vereinzelt); Sanitär; Wasser- und Abwasseranlagen; Elektro-, EDV- (IT), Sicherheits- und Brandmeldetechnik sowie Ausstellungsbeleuchtung, Panoramaaufzug. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 erfolgen ganz oder teilweise optional. Die im Rahmen des VgV-Verfahrens zu vergebenden Planungsleistungen beziehen sich damit auf das gesamte objektplanerische Vorhaben. Anzubieten sind die zur Erstellung des geschuldeten Werkes erforderlichen Grundleistungen. Sollten darüber hinaus besondere Leistungen für erforderlich gehalten werden, sind diese gesondert zu benennen und das dafür beanspruchte Honorar offen zu legen, sofern dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits möglich ist. Eine spätere Anerkennung hier nicht aufgeführter besonderer Leistungen wird ausgeschlossen, sofern sie von Auftraggeber nicht ausdrücklich und nachträglich verlangt werden. Die Gesamtprojektkosten werden sich auf ca. 23 800 000 EUR belaufen. Weitere Informationen siehe auch Projektbeschreibung Gesamtmaßnahme Nikolaikirche Anklam 4/2017 (Anlage A1 der Ausschreibungsunterlage). |
Adresse des Bauherren | DE-17389 Anklam |
TED Dokumenten-Nr. | 279195-2017 |
Ergebnis anzeigen |
Deutschland-Anklam: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2017/S 136-279195
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.anklam.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://anklam-baut.de/projekte/nikolaikirche/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 53 bis 56 HOAI; Sanierung und Umbau der Nikolaikirche zum Museum / IKAREUM sowie Neubau der Tourismusinformation.
Die zu vergebende Planungsleistung umfasst das Leistungsbild der Technischen Ausrüstung (§ 53 bis 56 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 9, Anlagengruppen 1 bis 8) für die Sanierung und den Umbau der Nikolaikirche mit der Wiederaufrichtung der Turmhaube zur baulichen Integration des Otto-Lilienthal-Museums (IKAREUM) und der Errichtung eines zweigeschossigen unterkellerten Neubaus zur Unterbringung von Funktionsräumen sowie der Tourismusinformation Anklam. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 erfolgen ganz oder teilweise optional.
Hansestadt Anklam.
Das hier beschriebe Vorhaben ist als ein wesentlicher Baustein der Stadtreparatur im Zentrum der Hansestadt Anklam zu verstehen. Neben dem Peenefluss, der Stadtbefestigung mit ihren Toren, dem Markplatz und der Marienkirche spielte die Nikolaikirche (Bauzeit 1280 bis etwa 1498) durch ihre Funktion als Marktkirche eine zentrale Rolle in der Konstitution der bürgerlich/ständisch verfassten Hansestadt Anklam. Durch ihre Zerstörung in den letzten Kriegstagen des Zweiten Weltkrieges ging diese Rolle – scheinbar unwiederbringlich – verloren. Nur Teile der Sakristei, der Turmschaft, die Pfeiler des Kirchenschiffes, sowie die Außenmauern dieses hervorragenden baulichen Zeugnisses der Norddeutschen Backsteingotik überdauerten als Ruine bis in die 1990-er Jahre. Das Bestandsgebäude wird als Einzeldenkmal unter der Bezeichnung „Kirche St. Nikolai Anklam“ in der Liste der Baudenkmale des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Stadt Anklam unter der Pos.-Nr. 290 geführt. Die bisher durchgeführten Sanierungsarbeiten sowie alle noch ausstehenden Arbeiten am Bestand und für die notwendigen baulichen Ergänzungen sind in enger Abstimmung mit den in einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahre 2006 formulierten denkmalpflegerischen Zielen und Bedingungen durchzuführen. Dem Wiederaufbau des Turmhelmes, welcher einstmals das historische Stadtbild Anklams entscheidend prägte, wird aus der Sicht des Denkmalschutzes als sehr wichtiges Anliegen gewertet. Die noch ausstehenden Sanierungsarbeiten und die für die Integration der Museumsnutzung baulichen Ergänzungen sind auf die formulierte denkmalpflegerische Zielstellung abzustimmen. Alle neuen Bauteile sind in den Bestand harmonisch einzufügen und sollen gleichzeitig vom Originalbestand deutlich unterscheidbar sein.
Die zu vergebende Planungsleistung umfasst die Technische Ausrüstung für die Sanierung und den Umbau der Nikolaikirche inkl. der Wiederaufrichtung der Turmhaube zur baulichen Integration des Otto-Lilienthal-Museums (IKAREUM) und der Errichtung eines zweigeschossigen unterkellerten Neubaus zur Unterbringung von Funktionsräumen sowie der Tourismusinformation (HOAI – Leistungsphasen 1 bis 9). Die Planung umfasst alle Anlagengruppen 1 bis 8, das sind im Wesentlichen: Signal-, Ruf- und Sprechanlagen; Videoüberwachung; Heizung (Anbindung an das Nahwärmenetz – Kaskadierung); Lüftung; Klima (vereinzelt); Sanitär; Wasser- und Abwasseranlagen; Elektro-, EDV- (IT), Sicherheits- und Brandmeldetechnik sowie Ausstellungsbeleuchtung, Panoramaaufzug. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 erfolgen ganz oder teilweise optional. Die im Rahmen des VgV-Verfahrens zu vergebenden Planungsleistungen beziehen sich damit auf das gesamte objektplanerische Vorhaben. Anzubieten sind die zur Erstellung des geschuldeten Werkes erforderlichen Grundleistungen. Sollten darüber hinaus besondere Leistungen für erforderlich gehalten werden, sind diese gesondert zu benennen und das dafür beanspruchte Honorar offen zu legen, sofern dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits möglich ist. Eine spätere Anerkennung hier nicht aufgeführter besonderer Leistungen wird ausgeschlossen, sofern sie von Auftraggeber nicht ausdrücklich und nachträglich verlangt werden.
Die Gesamtprojektkosten werden sich auf ca. 23 800 000 EUR belaufen. Weitere Informationen siehe auch Projektbeschreibung Gesamtmaßnahme Nikolaikirche Anklam 4/2017 (Anlage A1 der Ausschreibungsunterlage).
Nach erfolgter Beauftragung (vorgesehen ist die 44. KW 2017) ist umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Die Bearbeitung der Leistungsphasen 1 bis 3 ist inkl. aller notwendigen internen und externen Abstimmungen innerhalb von 6 Monaten abzuschließen. Sofern weitere Beauftragungen (Leistungsphase 4 bis 9) erfolgen, werden alle weiteren Termine gesondert vereinbart. (siehe auch II.2.4).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formalen Kriterien und Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Auswahlkriterien.
Fachliche Eignung:
— Angabe der Anzahl der Mitarbeiter (inkl. Führungskräfte) innerhalb der vergangenen 3 Geschäftsjahre (Gewichtung 5 %),
— Benennung des Projektleiters, eines stellvertretenden Projektleiters sowie die für das Projekt einzusetzenden weiteren Personen mit Angabe von: Namen, beruflicher Qualifikation und fachbezogener Berufserfahrung (in Jahren) und deren Referenzprojekte (sofern vorhanden). Für Projektleiter und Projektmitarbeiter sind jeweils die fachlichen Lebensläufe (s. Anlagen) auszufüllen. (Gewichtung 15 %),
— Das Beibringen von Zusatzqualifikationen bzw. besonderer Projekterfolge (Preise bei Wettbewerben oder sonst. Auszeichnungen, Sachverständiger IHK, Gutachter AGFW, Dena-Energieeffizienzexperte, ect.) ist ausdrücklich erwünscht. (Gewichtung 15 %),
— Aussagen zur Qualitätssicherung / Weiterbildung (Projektleiter / stellv. Projektleiter) bezogen auf die letzten 3 Jahre im Anwendungsbereich gem. § 53 HOAI unter Bennung der jeweiligen Anlagegrupen. (Gewichtung 15 %),
— Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat mindestens je eine Referenz pro Anlagegruppe 1 bis 8 für Sanierungen / Umbau im Denkmalbereich, vom Büro realisierte oder sich in Bearbeitung befindliche vergleichbare Planungsleistung der Technischen Ausrüstung entsprechend §§ 53 bis 56 HOAI eingeordnet in die Honorarzone II in den Leistungsphasen 1 bis 9 ab jeweils 5 000 000 EUR Bruttobaukosten beizufügen. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen werden Referenzen aus den letzten 7 Jahren berücksichtigt. Zusatzpunkte werden für Referenzen, wo mehr als 4 Anlagegruppen in einem Projekt bearbetet wurden sowie für Mitwirkung an besonders komplexen bzw. innovativen Projekten – Integration regenerativer Energien vergeben. Die Referenzen sind in die entsprechenden Formulare des der Ausschreibung beigefügten Teilnahmeantrags einzutragen. Zusätzliche, erläuternde Projektsteckbriefe der Büroreferenzen können im Umfang von maximal 2 DIN A4 Seiten je Referenz beigefügt werden. (Gewichtung 30 %).
Die Bewertung kann den in den Ausschreibungsunterlagen (Punkt 5.4) zur Verfügung gestellten Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien sowie Wichtung entnommen werden (Matrix).
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird sich vorbehalten, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Darüber hinaus werden von den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern in der 2. Stufe Aussagen zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung, zur Präsenz vor Ort, für Abstimmungen mit dem Auftraggeber/Gebäudeplanern, u. a. erwartet.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Der Auftrag beinhaltet zunächst nur jeweils die Leistungsphasen 1 bis 3. Als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG bleibt der stufenweise Abruf der weiteren Leistungsphasen 4 bis 9 (Stufe 2: LP 4 bis 7 und Stufe 3: LP 8 und 9) vorbehalten. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die abgerufenen Leistungen zu erbringen.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die schrittweise Fortführung des Gesamtprojektes ist abhängig von der zeitlich jeweiligen Bereitstellung weiterer/verschiedener Fördermittelprogramme und Haushaltsmittel der Stadt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Nachweise sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen. Es sind ausschließlich die Formulare des Teilnahmeantrags zu verwenden. (Angaben der Bewerber gemäß § 122 GWB ff. bzw. § 75 VgV).
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, Ingenieur/-in (Bachelor/Master) gem. § 75 (2) VgV.
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und der für die Leistung vorgesehenen Personen: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Ingenieurswesen (mindestens FH) für die Leistung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI.
Die im Teilnahmeantrag aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
— Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung (mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden, mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden). Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben ist als Nachweis ausreichend. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
— Erklärung über den gemittelten Gesamtumsatz und den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung gem. §§ 53 – 56 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren (je Jahr: 2014; 2015; 2016). Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 500 000 EUR brutto und der gemittelte Umsatz an vergleichbaren Planungsleistungen von mindestens 300 000 EUR brutto erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme und der gemittelte Umsatz aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Die Nachweise sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorzulegen. Es sind ausschließlich die Formulare des Teilnahmeantrag zu verwenden. Folgende Kompetenzen und Erfahrungen sind durch entsprechende Referenzen, Aus- und Fortbildungen und / oder sonstige Unterlagen nachzuweisen.
— Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte) mit der entsprechenden fachlichen Qualifikation der letzten 3 Jahre (je Jahr: 2014, 2015, 2016).
— Es sind im Leistungsbereich Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI mind. vier festangestellte Ingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Ingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
— Benennung der verantwortlichen Personen (Projektleiter / stellvertretender Projektleiter und Projektmitarbeiter) für die Erbringung der Dienstleistung, ihrer Berufserfahrung und Qualifikation; Berufserfahrung und Qualifikation sind nachzuweisen über (Kopien von) zugehörigen Zeugnissen, Aus- / Fortbildungsdokumenten, Referenzen.
— Nachweis der erbrachten Leistungen mit mindestens je eine Referenz pro Anlagegruppe 1 bis 8 für Projekte für Sanierungen / Umbau im Denkmalbereich für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung aus den letzten 7 Jahren. Ein entsprechendes Referenzschreiben oder eine Referenzbestätigung des Bauherren ist einzureichen. Zusätzlich erläuternde Projektsteckbriefe sind auf maximal 2 Seiten DIN A4 detailliert beizufügen. (Siehe auch Ausschreibungsunterlage Punkt 5.3).
Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden.
Unter Angabe von:
— der Projektbezeichnung / -beschreibung,
— des Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners mit Kontaktdaten / Telefonnummer),
— verantwortlicher Projektleiter / Bearbeiter (ggf. beteiligter Unterauftragnehmer / ARGE-Partner),
— des Leistungszeitraums (Beginn und Abschluss),
— der Größe des Projektes (BGF gem. DIN 277),
— der bearbeiteten Anlagegruppen 1 bis 8,
— der erbrachten Leistungsphasen gem. § 55 HOAI Technische Ausrüstung,
— der Baukosten (in EUR; brutto) gem. DIN 276,
— Honorar (in EUR; brutto).
Weiterhin ist anzugeben, ob:
— es sich um eine Sanierungsmaßnahme (Denkmal), einen Neubau bzw. Kombination aus beiden handelt,
— ggf. Besonderheiten: Museums-/Ausstellungs-/Kulturbau; Kirchenbau.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft verfügt – neben einer üblichen Büroausstattung – mindestens über ein BIM-fähiges CAD-Programm zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF- bzw. DWG-Format sowie Office-Anwendungen gewährleistet.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (2) VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieur/in (Bachelor/Master) für die Leistungen gem. § 55 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
— Die Bewerbung ist in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache zu verfassen. Für die Bewerbung ist ausschließlich der übersandte Teilnahmeantrag zu verwenden.
— Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er vor Abgabe einer Bewerbung unverzüglich und ausschließlich schriftlich, per E-Mail oder per Telefax darauf hinzuweisen und Aufklärung zu erbitten.
— Bewerber, die sich im Zusammenhang mit diesem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren an unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
— Beabsichtigen mehrere Bewerber sich als Bewerbergemeinschaft zu bewerben, so ist eine Erklärung der beteiligten Bewerber zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft dem Teilnahmeantrag beizulegen.
— Mehrfachbewerbungen jeglicher Art, auch unterschiedliche Niederlassungen eines Büros werden nicht zugelassen.
— Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachung sowie Vergabeunterlagen finden Sie unter:
https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/laufende-ausschreibungen/
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase werden nur in anonymisierter Form ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht:
https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/laufende-ausschreibungen/
Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Teilnahmeantrag vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke / Teilnahmeantrag auszufüllen. Die Nichtverwendung des Teilnahmeantrags führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Diese Unterlagen sind unter der folgenden Adresse herunterzuladen: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/laufende-ausschreibungen/. Die Bewerbung ist in einem gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Teilnahmeantrag sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Teilnahmeantrag und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben.
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Ausschreibung veröffentlicht | 19.07.2017 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 23.11.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 31.05.2021 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-272194 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 227 |
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