— Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen.
— Bewerbergemeinschaften: Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist zulässig. Das führende Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu benennen. Weiterhin wird das führende Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Projektablauf als Ansprechpartner für den Auftragnehmer fungieren.
— Alle Unterlagen im Rahmen der Ausschreibung sind als ein in sich schlüssiges Dokument von der Gemeinschaft bzw. dem einen Geschäfts- und Ansprechpartner einzureichen. Einzelne Unterlagen von einzelnen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind nicht zulässig, da der Charakter als Bewerbergemeinschaft nicht erkennbar ist.
— Die geforderten Angaben (Abschnitt III.1) werden über die Gemeinschaft, die sich als ein Bewerber bzw. Geschäfts- und Ansprechpartner zusammenschließt, addiert.
— Die Kriterien für Referenzen und Mitarbeiteranzahl aus III 1.3) sind von der Bewerbergemeinschaft kumuliert/ gemeinsam zu erfüllen. Gleichwohl soll erkennbar sein, welche Anteile von welchem Mitglied erbracht werden. Alle anderen Kriterien sind einzeln zu erbringen.
— Im Falle der Teilnahme als Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung darüber abzugeben, dass sich die Mitglieder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln, insbesondere im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe ein für alle Mitglieder verbindliches Angebot abzugeben, dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
— Das Verhandlungsverfahren wird nur mit ausgewählten Bietern durchgeführt. Die Auswahl der Bieter wird bestimmt durch die unter III.1) jeweils beschriebenen Auflagen.
— Bis zum Schlusstermin (Ziffer IV 2.2) sind die Teilnahmeanträge einzureichen.
— Zur Einreichung der Unterlagen sind keine gesonderten Formulare etc. auszufüllen.
— Es sind die in dieser Bekanntmachung unter Ziffer III.1) „Teilnahmebedingung“ genannten Unterlageneinzureichen.
— Die Teilnahmeanträge sind in einfacher schriftlicher sowie in zweifacher digitaler Ausfertigung (auf USB in einem standardisierten Dateiformat z. B. PDF- oder MS Office-Formate) einzureichen. Eine Vorabeinsendung der Teilnahmeanträge per E-Mail ist nicht zulässig, sondern die Unterlagen müssen zeitgleich in schriftlicher und digitaler Form (CD/DVD/USB) bis zur angegebenen Frist gem. Ziffer IV.2.2) eingegangen sein.
— Der eingereichte Umschlag bzw. das Päckchen/Paket muss die unter II.1.1) genannte Bezeichnung inkl. EU-Referenznummer sowie die entsprechende Frist aufweisen.
— Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 Abs. 3 SektVO nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.