— Nachweis des vom AN für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals. Kopie des Abschlusszeugnisses der Dipl.-Ing. für Markscheidewesens und/oder Geodäsie bzw. Vermessung
ist beizulegen. Zulassungsurkunde des beurkundenden Markscheiders ist beizulegen – akademische Qualifikation mit Abschluß Dipl.-Ing. Markscheidewesen/Geodäsie oder vergleichbar
— Nachweis langjähriger Erfahrungen mit der Messtechnologie Airborne Laserscanning (mindestens 5 Jahre)
— Nachweis über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (Beschäftigung >/= 20 einschlägig qualifizierte AK).
Anzahl und Zusammensetzung der für die Erfüllung der Leistung zur Verfügung stehenden Messtrupps und Auswerter – mind. 5 Jahre Erfahrungen mit der Technologie Airborne Laserscanning
— Abgabe: Musterdatei:
— Daten zweier Messepochen eines identischen Bereichs als DTM und DSM aus dem Bereich des Braunkohlen— bzw. Steine- und Erden-Bergbaues im Raster 0.5*0.5 m als 1 km2-Kachel
mit Angabe des Projektes und des Ansprechpartners, inkl. Rohdaten als ASCII- Datensatz mit folgenden Mindestanforderungen: – mind. 1km2 Scangebiet, bebaut und bewaldet, Höhengenauigkeit
der Raster: < ± 0,1m, Lagegenauigkeit der Raster: < ± 0,2m, Punktdichte: ≥ 20 reale Messpunkte pro m2 am Boden, Klassifizierung nach Bodenpunkten, Vegetations- und Bebauungspunkten,
Nachweis des Laserdurchmessers und der Punktdichte am Boden sowie der erreichten Genauigkeit, Nachweis Flugplanung inkl. Flughöhe und Fluggeschwindigkeit, Genauigkeitsbetrachtung,
lückenlose Dokumentation nach Markscheiderbergverordnung (MarkschBergV)
— Prüfbare Referenzen mit großflächigen (≥ 1 000 km2) Bearbeitungsgebiet und einer Rohdatenauflösung von ≥ 20 Punkten pro m2
— Nachweis der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung (bildflugtaugliche Scan-, INS- und GNSS-System mit hoher
(Genauigkeit GNSS: Zweifrequenzempfang, GPS- und GLONASS-Tracking)
— Nachweis der qualitativen technischen Parameter sämtlicher eingesetzter Hard–und Software, inkl. jährlicher Prüfzertifikate und Gerätenummern der eingesetzten Gerätetechnik
laut Markscheiderbergverordnung (MarkschBergV) (Prüfzertifikat Scanner jünger als 1 Jahr).
— Nachweis des Laserdurchmessers am Boden, Flughöhe, Fluggeschwindigkeit (≥ 20 Punkte pro m2 mit Laser-Spotgröße ≤ 0.15 m am Boden).