Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI, Leistungsphasen 1-5 für den Neubau des Wohnbauprojekts Lipperheidestaße in München. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt.
Die Stadibau GmbH beabsichtigt auf dem südlichen Teil des Bebauungsplans Nr. 1507a im Teilgebiet WR 2(4) den Neubau von ca. 35 Wohnungen mit unterschiedlichem Wohnungsmix und einer Tiefgarage.
Städtebauliches Ziel für das neue Bauquartier ist es, trotz Ausweisung Reiner Wohngebiete auf den überwiegenden Flächen durch die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes eine Nutzungsvielfalt in den Gebäuden als Voraussetzung für ein lebendiges Wohnquartier zu fördern.
Das Planungskonzept lässt eine drei- und viergeschossige Bebauung zu, die sich in ihrer Höhe und in ihrer Maßstäblichkeit an den Gebäuden des westlich angrenzenden Baugebietes entlang der Lipperheidestraße orientiert. Kern des Konzeptes sind ost-west-gerichtete, leicht geknickte Gebäudezeilen, die paarweise jeweils an halböffentlichen Angerflächen liegen und zueinander gerichtet private Innenhöfe ausbilden.
Die verkehrliche Erschließung des neuen Wohnquartiers inklusive der Kindertageseinrichtung erfolgt überwiegend von Süden über die Bassermannstraße mittels einer neuen Stichstraße, die als Fuß- und Radweg (teilweise mittels Dienstbarkeit auf Privatgrund) nach Norden bis zur Greinzstraße weitergeführt wird.
Das durch den Bebauungsplan festgesetzte städtebauliche und landschaftsplanerische Konzept verfolgt eine Entwicklung im Sinne der Nachhaltigkeit gemäß § 1 Absatz 5 BauGB.
Als Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden vorgesehen:
— die Schaffung von Versickerungsmulden u.ä. und verdunstungsaktiver Grünflächen,
— die Schaffung von Retentionsflächen durch Begrünung der Dächer,
— die Pflanzung von Bäumen.
Das Maß der baulichen Nutzung für das Teilgebiet WR 2(4) wurde wie folgt festgelegt:
Geschossfläche (GF): max. 3 630 m²,
Grundfläche (GR): max. 1 300 m².
Zusätzlich zu der nach § 19 Absatz 2 BauNVO festgesetzten Grundfläche für bauliche Anlagen darf diese gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauNVO bis zu der gemäß § 3 Absatz 3 der Satzung festgesetzten Grundfläche, die neben der Teilunterbauung durch Tiefgaragen auch Wege, Zufahrten und Terrassenflächen umfasst, überschritten werden. Die gewählte Systematik sichert
zusammen mit den gewählten GR Festsetzungen eine bedarfsgerechte jedoch minimierte Versiegelung der Baugebiete. Im Reinen Wohngebiet WR 2 und im Allgemeinen Wohngebiet WA kann die festgesetzte Grundfläche dadurch eingehalten werden, dass die Tiefgaragen teilweise unter den Gebäuden liegen und damit die flächenmäßige Unterbauung der Freiflächen reduziert wird.
Leistungsbeginn sofort nach Beauftragung.
Baubeginn: 1.9.2018.
Bauende: 31.12.2019.