1. nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers aus den letzten 5 Jahren zu vergleichbaren Projekten; als vergleichbar werden Projekte mit öffentlicher Nutzung oder nicht ausschließlicher Wohnnutzung definiert, nach Möglichkeit sollten Aspekte der Barrierefreiheit und des Denkmalschutzes beinhaltet sein (Faktor 30, max. 150 Punkte);
2. nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters (Faktor 20, max. 100 Punkte);
3. nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Bauleiters (Faktor 20, max. 100 Punkte).
zu 1.:
a.) Die Referenzen werden zunächst unter Berücksichtigung der Anzahl gewertet: 5 Punkte erhält der Bewerber mit den meisten Referenzen, die übrigen Bewerber erhalten proportional weniger Punkte (Faktor 10).
b.) Die Referenzen werden außerdem unter Berücksichtigung der Qualität, wobei Gegenstand, Leistungsumfang, Bauvolumen und Ausführungszeitraum von besonderer Bedeutung sind, bewertet:
5 Punkte erhält ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als sehr gut, 4 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als gut, 3 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als befriedigend, 2 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als ausreichend, 1 Punkt ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als mangelhaft und 0 Punkte ein Bewerber, dessen Bewerbung insoweit als ungenügend bewertet wird (Faktor 90).
zu 2.: Die Eignung des Projektleiters wird unter Berücksichtigung von beruflicher Qualifikation, allgemeiner Berufserfahrung und der Erfahrung mit der Erbringung vergleichbarer Referenzleistungen bewertet:
siehe 5 Punkte-System zu Kriterium 1 b).
zu 3.: Die Eignung des Bauleiters wird unter Berücksichtigung von beruflicher Qualifikation, allgemeiner Berufserfahrung und der Erfahrung mit Objektüberwachung und Objektbetreuung (§ 34 Abs. 3 Nr. 8 und 9 HOAI) vergleichbarer Referenzleistungen bewertet:
siehe 5 Punkte-System zu Kriterium 1.
Die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl wird mit dem Faktor des Kriteriums multipliziert. Die Summe der maximalen Bewertungspunkte aller Kriterien ergibt die maximal erreichbare Gesamtsumme von 350 Punkten. Es werden nur ganze Punkte vergeben. Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektiven Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.