13.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§19 Absatz 1 VOL/A). Es gilt deutsches Recht.
Form:
Für das Angebot sind die von der BASt-Vergabestelle (Referat Z5) aufgeführten Vordrucke (Nr. 2, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) zu verwenden.
Das Angebot ist in Schriftform einzureichen.
Das Angebot ist mit Namen (Firma/Institut) des Bieters sowie mit Datum und Unterschrift zu versehen und in einen Umschlag einzulegen.
Der Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu kennzeichnen:
Angebot
FE 15.0512/2011/CRB
„Fahrzeug-Rückhaltesysteme (FRS) auf Stahlbrücken: Untersuchung der Funktionsweise der Lastabtragung mit Hilfe von FE-Modellen unter Berücksichtigung der dynamischen Prozesse“
Schlusstermin für den Eingang des Angebotes:
28. September 2017;15:00 Uhr
- Bitte nicht vor dem Schlusstermin öffnen -
Das Angebot ist an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53
51427 Bergisch Gladbach
Änderungen und Berichtigungen des Angebotes können innerhalb der Angebotsfrist in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet wie bei der Angebotsabgabe, zugestellt werden.
Die schriftlichen Angebote müssen zur leichteren Verarbeitung folgendermaßen gestaltet werden: kopierfähige Vorlage: DIN A4, einseitig bedruckt, nicht geheftet / nicht gebunden.
Das Design der eingereichten Angebote spielt bei der Bewertung keine Rolle, maßgebend ist der Inhalt. Eingesandte Unterlagen (Ordner, Präsentationsmappen etc.) werden nicht zurück geschickt.
Sprache:
Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen. Der Schriftverkehr mit der BASt-Vergabestelle ist in deutscher Sprache zu führen.
Nebenangebote werden nicht zugelassen!
Die vollständigen Vergabeunterlagen stehen unter
www.evergabe-online.de bzw.
www.bund.de kostenlos zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.
Aufträge werden grundsätzlich nur an Bieter vergeben, die über die erforderliche Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) verfügen.
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu muss er zwingend eine Eigenerklärung gemäß § 6 Abs. 5 VOL/A (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorlegen.
Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Nr. 5, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.
Hinweis zu Bietergemeinschaften:
Nach Ablauf der Angebotsfrist ist eine Veränderung der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft oder das Bilden einer Bietergemeinschaft grundsätzlich ausgeschlossen.