Entscheidung |
06.12.2017
Änderung am Sep 1, 2017 |
Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Gesundheitswesen |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Tragwerksplanung / allgemeine Beratungsleistungen / Generalplanerleistung / Sicherheits-/ Gesundheitsschutz / Brandschutz / Technische Ausrüstung |
Sprache | Deutsch |
Baukosten | 7.200.000 EUR inkl. USt. |
Auslober/Bauherr | Klinikum Landshut gGmbH, Landshut (DE) |
Betreuer | HITZLER INGENIEURE, München (DE), Berlin (DE), Bremen (DE), Düsseldorf (DE), Frankfurt a. Main (DE), Hamburg (DE), Homburg/Saar (DE), Ingolstadt (DE), Koblenz (DE), Wien (AT), Graz (AT), Kempten (DE), Köln (DE), Landshut (DE), Nürnberg (DE) |
Aufgabe |
Die Klinikum Landshut gGmbH plant die Errichtung einer zentralen Produktions- und Verteilküche (EUZulassung) am Klinikum Landshut.
Hierfür werden Leistungen der Generalplanung ausgeschrieben. Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beinhalten alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere der Leistungsbilder — Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. Erstausstattung insbesondere gem. KG 611 und 619 der DIN 276-1:2008-12), — Fachplanung Tragwerksplanung, — Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen einschl. Küchentechnischer Anlagen gem. KG 471 und KG 612 der DIN 276-1:2008-12), — Beratungsleistung Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik), — Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. |
Leistungsumfang | Das Klinikum Landshut ist ein Plankrankenhaus der Versorgungsstufe II. Seit 1975 ist es ein Lehrkrankenhaus der Ludwigs-Maximilians-Universität München und verfügt seit 1. Juli 2015 über 520 Planbetten und 48 Plätze. Die Bausubstanz geht in den Bettenhäusern I und II auf das Jahr 1965 zurück. Das Gebäude wurde 1986 um das Bettenhaus III erweitert und seit 1989 in zahlreichen Eingriffen teilsaniert, erweitert und umgebaut. Aufgrund verschiedener struktureller und baulicher Defizite ist die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Bestandsbettenhäuser geplant. Im erforderlichen Projektumfang enthalten ist der Neubau des Bettenhauses in drei Bauabschnitten, einschließlich der Anbindung der Aufzüge an den Verbindungsgang sowie die Anbindung der Infrastruktur hinsichtlich Wege und Technik. Da sich das Baufeld mit dem bestehenden Wirtschaftsgebäude und der Küche überlagert, ist ein vorgelagerter Umzug der Küche zwingende Voraussetzung. Für das Herbeiführen einer Investitionsentscheidung zur anschließenden Sanierung und Umbau der vorhandenen alten Wäscherei zum Ziele der Verlagerung des Küchenstandortes nebst Sicherstellung der Versorgungssicherheit wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Diese hat die Realisierungsmöglichkeit im Bestandgebäude (alte Wäscherei) bestätigt. Die bestehenden Bettenhäuser sind über einen Versorgungsstollen direkt mit dem Bestandsgebäude (alte Wäscherei) verbunden. Der geplante Neubau des Bettenhauses soll ebenfalls über diesen Versorgungstunnel versorgt werden. Das Produktionsverfahren der Küche ist noch nicht abschließend festgelegt. Aufgrund betriebswirtschaftlicher Vorteile wird zwar derzeitig das System „cook & chill“ favorisiert. Für eine abschließende Entscheidung für das spätere Produktionsverfahren sollen jedoch durch den künftigen AN weiterreichende Variantenuntersuchungen im Rahmen der Vorplanung durchgeführt werden. Die Schätzkosten liegen derzeitig bei 7,2 Mio. EUR brutto. Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beinhalten alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere der Leistungsbilder — Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. Erstausstattung insbesondere gem. KG 611 und 619 der DIN 276-1:2008-12), — Fachplanung Tragwerksplanung, — Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen einschl. Küchentechnischer Anlagen gem. KG 471 und KG 612 der DIN 276-1:2008-12), — Beratungsleistung Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik), — Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination. |
Adresse des Bauherren | DE-84034 Landshut |
TED Dokumenten-Nr. | 340073-2017 |
Ergebnis anzeigen |
Deutschland-Landshut: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2017/S 167-344269
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2017/S 165-340073)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-landshut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.hitzler-ingenieure.de/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für das Bauprojekt „Errichtung einer zentralen Produktions- und Verteilküche am Klinikum Landshut – Standort Alte Wäscherei“.
Die Klinikum Landshut gGmbH plant die Errichtung einer zentralen Produktions- und Verteilküche (EU-Zulassung) am Klinikum Landshut.
Hierfür werden Leistungen der Generalplanung ausgeschrieben.
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beinhalten alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere der Leistungsbilder
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. Erstausstattung insbesondere gem. KG 611 und 619 der DIN 276-1:2008-12),
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen einschl. Küchentechnischer Anlagen gem. KG 471 und KG 612 der DIN 276-1:2008-12),
— Brandschutzplanung,
— Beratungsleistung Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik),
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Klinikum Landshut gGmbH plant die Errichtung einer zentralen Produktions- und Verteilküche (EU-Zulassung) am Klinikum Landshut.
Hierfür werden Leistungen der Generalplanung ausgeschrieben.
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beinhalten alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere der Leistungsbilder
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. Erstausstattung insbesondere gem. KG 611 und 619 der DIN 276-1:2008-12),
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen einschl. Küchentechnischer Anlagen gem. KG 471 und KG 612 der DIN 276-1:2008-12),
— Brandschutzplanung,
— Beratungsleistung Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik),
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Die Klinikum Landshut gGmbH plant die Errichtung einer zentralen Produktions- und Verteilküche (EUZulassung) am Klinikum Landshut.
Hierfür werden Leistungen der Generalplanung ausgeschrieben.
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beinhalten alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere der Leistungsbilder
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. Erstausstattung insbesondere gem. KG 611 und 619 der DIN 276-1:2008-12),
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen einschl. Küchentechnischer Anlagen gem. KG 471 und KG 612 der DIN 276-1:2008-12),
— Beratungsleistung Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik),
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
[...]
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beinhalten alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere der Leistungsbilder
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. Erstausstattung insbesondere gem. KG 611 und 619 der DIN 276-1:2008-12),
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen einschl. Küchentechnischer Anlagen gem. KG 471 und KG 612 der DIN 276-1:2008-12),
— Brandschutzplanung,
— Beratungsleistung Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik),
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
[...]
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beinhalten alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere der Leistungsbilder
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. Erstausstattung insbesondere gem. KG 611 und 619 der DIN 276-1:2008-12),
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen einschl. Küchentechnischer Anlagen gem. KG 471 und KG 612 der DIN 276-1:2008-12),
— Beratungsleistung Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik),
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Deutschland-Landshut: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2017/S 165-340073
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikum-landshut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.hitzler-ingenieure.de/e-vergabe
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.hitzler-ingenieure.de/e-vergabe
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.hitzler-ingenieure.de/e-vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für das Bauprojekt „Errichtung einer zentralen Produktions- und Verteilküche am Klinikum Landshut – Standort Alte Wäscherei“.
Die Klinikum Landshut gGmbH plant die Errichtung einer zentralen Produktions- und Verteilküche (EU-Zulassung) am Klinikum Landshut.
Hierfür werden Leistungen der Generalplanung ausgeschrieben.
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beinhalten alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere der Leistungsbilder
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. Erstausstattung insbesondere gem. KG 611 und 619 der DIN 276-1:2008-12),
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen einschl. Küchentechnischer Anlagen gem. KG 471 und KG 612 der DIN 276-1:2008-12),
— Brandschutzplanung,
— Beratungsleistung Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik),
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Landshut.
Das Klinikum Landshut ist ein Plankrankenhaus der Versorgungsstufe II. Seit 1975 ist es ein Lehrkrankenhaus der Ludwigs-Maximilians-Universität München und verfügt seit 1. Juli 2015 über 520 Planbetten und 48 Plätze. Die Bausubstanz geht in den Bettenhäusern I und II auf das Jahr 1965 zurück. Das Gebäude wurde 1986 um das Bettenhaus III erweitert und seit 1989 in zahlreichen Eingriffen teilsaniert, erweitert und umgebaut.
Aufgrund verschiedener struktureller und baulicher Defizite ist die Errichtung eines Ersatzneubaus für die Bestandsbettenhäuser geplant. Im erforderlichen Projektumfang enthalten ist der Neubau des Bettenhauses in drei Bauabschnitten, einschließlich der Anbindung der Aufzüge an den Verbindungsgang sowie die Anbindung der Infrastruktur hinsichtlich Wege und Technik. Da sich das Baufeld mit dem bestehenden Wirtschaftsgebäude und der Küche überlagert, ist ein vorgelagerter Umzug der Küche zwingende Voraussetzung.
Für das Herbeiführen einer Investitionsentscheidung zur anschließenden Sanierung und Umbau der vorhandenen alten Wäscherei zum Ziele der Verlagerung des Küchenstandortes nebst Sicherstellung der Versorgungssicherheit wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Diese hat die Realisierungsmöglichkeit im Bestandgebäude (alte Wäscherei) bestätigt.
Die bestehenden Bettenhäuser sind über einen Versorgungsstollen direkt mit dem Bestandsgebäude (alte Wäscherei) verbunden. Der geplante Neubau des Bettenhauses soll ebenfalls über diesen Versorgungstunnel versorgt werden.
Das Produktionsverfahren der Küche ist noch nicht abschließend festgelegt. Aufgrund betriebswirtschaftlicher Vorteile wird zwar derzeitig das System „cook & chill“ favorisiert. Für eine abschließende Entscheidung für das spätere Produktionsverfahren sollen jedoch durch den künftigen AN weiterreichende Variantenuntersuchungen im Rahmen der Vorplanung durchgeführt werden.
Die Schätzkosten liegen derzeitig bei 7,2 Mio. EUR brutto.
Die ausgeschriebenen Generalplanerleistungen beinhalten alle erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die für die Maßnahmen erforderlich sind, insbesondere der Leistungsbilder
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (einschl. Erstausstattung insbesondere gem. KG 611 und 619 der DIN 276-1:2008-12),
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Fachplanung Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen einschl. Küchentechnischer Anlagen gem. KG 471 und KG 612 der DIN 276-1:2008-12),
— Brandschutzplanung,
— Beratungsleistung Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik).,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination.
Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der Teilnahmeanträge und der mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Die Prüfung der Teilnahmeanträge vollzieht sich in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Der AG behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach § 56 VgV nachzufordern. Eine Nachforderung mit dem Ziel, Referenzen, die nicht den Mindestanforderungen entsprechen, durch wertbare Referenzen zu ersetzen, findet nicht statt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, § 47 Abs. 1 VgV. In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3. der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Referenzangaben nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen (vgl. Ziff. II.1.4) und Ziff. II.2.4)) nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind. Dabei werden nur solche Referenzen betrachtet, welche die unter Ziff. III.1.3 festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.
Kriterien der Vergleichbarkeit sind:
— Art und Umfang der erbrachten General, – Objekt- und Fachplanungsleistungen,
— die General- und Objektplanungsleistungen beziehen sich auf ein Bauvorhaben zur Errichtung einer Großküche im Sinne der Ziff. 7.1 der Anlage 15 zur HOAI, idealerweise auf eine Großküche zur Versorgung von Patienten in Krankenhäusern,
— Höhe der Baukosten (KG 200 – 700 nach DIN 276 brutto),
— Auftraggeber des Referenzprojekts ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB,
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Umbau eines Bestandsgebäudes,
— im Leistungsbild Technische Ausrüstung wurde eine Vielzahl von Anlagengruppen bearbeitet,
— im Leistungsbild Technische Ausrüstung wurden auch die Anlagengruppe 7 (= Nutzungsspezifische Anlagen) und hier insbesondere die küchentechnischen Anlagen bearbeitet.
Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist nicht die Anzahl an Referenzen, welche die unter Ziff. III.1.3 festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, sondern vorrangig der Grad ihrer Vergleichbarkeit nach den vorgenannten Kriterien. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen und wird nach dem Verständnis des Auftraggebers von § 51 VgV auch nicht gefordert.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsbilder und Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der AN aber verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich per Post, Fax oder E-Mail. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich.
Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in Papierform einzureichen. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer bzw. – bei juristischen Personen – dessen verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV müssen berechtigt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (für den Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume) und „Ingenieur“ (für den Bereich der Tragwerksplanung bzw. der Technischen Ausrüstung) zu führen. Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Staates, dem gegenüber die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind, bzw. juristische Personen, die dort ihren Sitz haben, sind zugelassen, wenn sie bzw. – bei juristischen Personen – ihre verantwortliche Mitarbeiter im Sinne des § 75 Abs. 3 VgV nach dem Recht des Freistaats Bayern berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können unter der in Ziff. I.3. genannten Internetadresse heruntergeladen werden. In den Formularen werden die nachfolgend unter Ziff. III.1.2 bis III.1.3 geforderten Angaben zur Beurteilung der Eignung bzw. die nach Ziff. II.2.9 maßgeblichen Kriterien der Bewerberauswahl eingetragen.
Gefordert werden die folgenden Erklärungen:
— Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs. 3 VgV bestehen;
— Erklärung, ob und in welcher Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
— Firmenprofil mit Angaben zu Gründungsdatum, Gesellschaftsform, Anteilseigner;
— sofern nach dem Recht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, erforderlich: Handelsregisterauszug, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als 3 Monate.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als ein Jahr) mit Deckungssummen für Personenschäden 2 000 000 EUR und Sach- und Vermögensschäden 2 000 000 EUR pro Versicherungsfall. Als anderer geeigneter Nachweis nach § 45 Abs. 5 VgV wird eine verbindliche Deckungsbestätigung für den Auftragsfall durch den Versicherungsgeber zugelassen. Es genügt jeweils die Vorlage einer unbeglaubigten Kopie. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied diesen Nachweis separat zu führen.
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV),
— Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Anzahl der Technischen Mitarbeiter einschl. Büroinhaber und freier Mitarbeiter (Architekten/Ingenieure) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare können unter der in Ziff. I.3. genannten Internetadresse heruntergeladen werden.
Für die Prüfung der Referenzangaben sind die folgenden Nachweise und Angaben zwingend erforderlich:
1. Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnr.).
2. Angaben zur erbrachten Dienstleistung (Angaben zur erbrachten Dienstleistung, Leistungsphasen gem. §§ 34, 51, 55 HOAI, Honorarzone, Angabe der Leistungszeit).
3. Gesamtbaukosten KG 200 – 700 brutto nach DIN 276.
4. Projektbeschreibung in Wort und Bild (max. 1 DIN A 4 Seite je Referenz).
Anmerkung zu den geforderten Mindeststandards:
In den Referenzklassen 4 und 5 kann die Erfüllung der Mindestanforderungen auch durch die Vorlage mehrere Referenzprojekte nachgewiesen werden. Das bedeutet: Hat ein Referenzauftragnehmer z. B. in der Referenzklasse 5 nur Leistungen der Anlagengruppe 5 und 6 erbracht, können die Mindestanforderungen auch dadurch erfüllt werden, dass ein weiteres Referenzprojekt des gleichen oder eines anderen Referenzauftragnehmers benannt wird, bei dem die Anlagengruppe 8 bearbeitet wurde. Voraussetzung ist aber, dass alle Referenzprojekte im Übrigen den Mindestanforderungen entsprechen und dass die Leistungen aus den jeweiligen Anlagengruppen im Auftragsfall von dem Unternehmen erbracht werden, das auch die Referenzleistung für die jeweilige Anlagengruppe erbracht hat.
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Referenzliste mit vergleichbaren Plaungsleistungen des Bewerbers mit Fertigstellung der Leistungsphase 8 nach dem 31.12.2012 aber vor dem 25.09.2017. Einzelne Bauabschnitte eines Gesamtprojekts gelten als je eine Referenz, auch im Hinblick auf das Fertigstellungsdatum.
Für die nachfolgend genannten „Referenzklassen 1 – 6“ ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu benennen. Referenzen sind auch wertbar, wenn nicht alle Leistungsphasen vom Bewerber erbracht wurden, dies führt aber zur Abwertung. Bei den Referenzklassen 1 und 2 muss der für die jeweiligen Leistungen vorgesehene Leistungserbringer aber jedenfalls die Leistungsphasen 5 und 8 erbracht haben.
Referenzen können nur gewertet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
— Baukosten des Referenzprojekts der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276:2008-12: mindestens 5 000 000 EUR brutto.
— Fertigstellung der Leistungsphase 8 nach dem 31.12.2012 aber vor dem 25.9.2017 (unabhängig davon, ob der Bewerber Leistungen der Lph. 8 erbracht hat)
Referenzklasse 1: Neubau- und/oder Umbauprojekt des (falls er sich als Einzelbewerber bewirbt) Bewerbers oder (falls er sich als Bewerbergemeinschaft bewirbt) desjenigen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das in dem ausschreibungsgegenständlichen Auftrag die Aufgaben des Generalplaners (insbesondere Vertretung und Projektleitung ggü. AG, Koordination und Integration aller Planungsleistungen) erfüllen wird, über entsprechend erbrachte Leistungen der Generalplanung (d. h. Bewerber mindestens verantwortlich gegenüber dem Referenzprojektauftraggeber für die Leistungsbilder: Objektplanung Gebäude, Planung Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung)
Referenzklasse 2: Neubau- und/oder Umbauprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude des vorgesehenen Leistungserbringers (d. h. des Bewerbers, des für die Leistungen der Objektplanung vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des für die Leistungen der Objektplanung Gebäude benannten Dritten)
Referenzklasse 3: Neubau- und/oder Umbauprojekt über Leistungen der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI) des vorgesehenen Leistungserbringers (d. h. des Bewerbers, des für die Leistungen der Tragwerksplanung vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des für die Leistungen der Tragwerksplanung benannten Dritten)
Referenzklasse 4: Neubau- und/oder Umbauprojekte über Leistungen der Planung Technische Ausrüstung, (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53 Abs. 2 HOAI, des vorgesehenen Leistungserbringers (d. h. des Bewerbers, des für die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3 vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des für die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3 benannten Dritten)
Referenzklasse 5: Neubau- und/oder Umbauprojekte über Leistungen der Planung Technische Ausrüstung, (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI), Planungsleistungen für die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gem. § 53 Abs. 2 HOAI, des vorgesehenen Leistungserbringers (d. h. des Bewerbers, des für die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des für die Leistungen der Planung Technische Ausrüstung benannten Dritten)
Referenzklasse 6: Neubau- und/oder Umbauprojekte über Leistungen der Planung Technische Ausrüstung, (§§ 53 ff. HOAI i. V. m. Anlage 15 HOAI); Anlagengruppe 7 – Küchentechnik – gem. § 53 Abs. 2 HOAI, des vorgesehenen Leistungserbringers (d. h. des Bewerbers, des für die Leistungen der Planung Küchentechnik vorgesehenen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder des für die Leistungen der Planung Küchentechnik benannten Dritten).
Architekten bzw. Ingenieure (Art. 61 Bayerische Bauordnung).
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— mit der alle Mitglieder mit Name und Adresse benannt sind,
— mit der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Referenzen von benannten Nachunternehmern können nur berücksichtigt werden, wenn sich diese zur Unterstützung des Bewerbers verpflichten und mit Abgabe der Bewerbung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorlegen. Aufgrund dessen müssen diese Nachunternehmer bereits im Teilnahmeantrag verbindlich benannt werden. Die Einzelheiten werden den Interessenten mit den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Erklärungen und Nachweise ist die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zwingend vorgeschrieben. Die Nichtverwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Formulare stehen unter der in Ziff. I.3. genannten Internetadresse zum Download zur Verfügung.
Internet-Adresse:http://www.regierung-oberbayern.de
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein wegen der Zurückweisung einer Rüge eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn seit Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Ausschreibung veröffentlicht | 30.08.2017 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 24.01.2018 | ||
Zuletzt aktualisiert | 11.11.2020 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-276452 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 385 |
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Wettbewerbe, Ausschreibungen und Stellenanzeigen | |||
Für Architekten, Landschaftsarchitekten, Ingenieure und Studierende | |||
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