Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung oder geringfügiger Veränderungen durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu ergänzen und zu gewichten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
Städtebau und Bebauung
— städtebauliche Gestaltung und Gestaltung der Gebäude, Weiterentwicklung der Identität
— Maßstäblichkeit und städtebauliche Einbindung
— Nutzungsangebot und Funktionalität
Grün- und Freiräume
— Qualität der Gestaltung
— Nutzbarkeit, Funktionszuordnung und Aufenthalts-qualität
— Einbindung in bestehende Strukturen
Verkehr und Erschließung
— Organisation der Verkehrsströme
— Organisation des ruhenden Verkehrs
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit
— Sparsamer Umgang mit Ressourcen
— Herstellungsaufwand, Bauunterhalt und Folgekosten
— Erschließungsabschnitte.