Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
www.muenchen.de/vgst1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Überwachung der Stand- und Verkehrssicherheit Markthallen München (Az. VGST1-2/SD/226/17).
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71315100
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Überwachung der Stand- und Verkehrssicherheit gem. RÜV i. V. m. VDI 6200 (statisches Controlling), Überwachungszeitraum 2017-2020, sowie Fortführen des bestehenden Sicherheitskonzeptes für die überfahrenen Bereiche und Keller (Nutzungsdauer 2017-2025) für
Großmarkthalle Halle 1-6 – Kellerdecken, überfahrene Bereiche
Überwachung der Stand- und Verkehrssicherheit gem. RÜV i. V. m, VDI 6200 (statisches Controlling), Überwachungszeitraum 2017-2020, sowie Erstellen eines Sicherungskonzeptes für die oberirdischen Gebäude und Gebäudeteile (Nutzungsdauer, 2017 – 2025) für
— Großmarkthalle Halle 1-6 – oberirdische Gebäudeteile,
— Schleppdachkonstruktion (Carport mit Unratraum),
— Gärtnerhalle mit angebauter Halbrahmenkonstruktion,
— Feinkosthalle,
— Halle 10,
— Halle 23.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Controlling beinhaltet die Durchführung der Erstuntersuchung in Form einer handnahen Untersuchung, die handnahe Untersuchung, die Begehung sowie weitergehende Untersuchungen. Des Weiteren ist ein Sicherungskonzept zu erstellen bzw. fortzuführen. Die zu berücksichtigenden gesetzlichen Vorschriften, Normen und Regelwerke sind zu identifizieren und anzuwenden.
Das statische Controllingumfasst folgende Leistungen:
— Schadenserfassung,
— Schadensbewertung,
— Dokumentation,
— Prüfbericht mit Empfehlungen zur Erhaltung,
— ggf. objektbezogene Schadensanalysen,
— ggf. Einleitung von Sofortmaßnahmen.
Es sind nicht nur Mängel und Schäden zu bewerten und das Ergebnis in einer Gesamtnote zusammenzufassen, sondern auch im Bericht zu erklären, ob die Standsicherheit, die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit gegeben sind oder welche Einschränkungen ggf. vorhanden bzw. festgestellt worden sind.
Die Bauwerksprüfung und das Bewertungsverfahren sind gem. Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen – RÜV (i. V. m. der VDI Richtlinie 6200, Standsicherheit von Bauwerken – Regelmäßige Überprüfung) durchzuführen. Die Mindestanforderungen werden anhand der vorliegenden Berichte – welche eingesehen werden können – festgesetzt.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag kann bei Bedarf um ein Jahr verlängert werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
siehe unter www.muenchen.de/vgst1 (dieser Link gilt auch für die Ziffern III.1.2 und III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung).
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/10/2017
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/10/2017
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Fragen oder Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen, sind per Post oder E-Mail bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist an die Vergabestelle 1 zu richten. Mündliche Kommunikation sowie Abstimmungen mit Personen außerhalb der Vergabestelle 1 sind insoweit unzulässig. Bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin
Konkretisierungen/Änderungen der Leistungsbeschreibung im Internet unter der Adresse www.muenchen.de/vgst1veröffentlicht. Sämtliche von der Vergabestelle 1 zu einem Ausschreibungsverfahren veröffentlichten Konkretisierungen/Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstr. 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerber/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Mitteilung des Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2017