WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Stadt Esslingen am Neckar, Technisches Rathaus, Ritterstraße 17; Kennwort: WB Ueberdachung ZOB, ggf. Zusatz "Berufsanfaenger", Kontakt Stadtplanungs- und Stadtmessungsamt, z. Hd. von Wolfgang Ratzer, D-73728 Esslingen am Neckar. Tel. +49 71135122574. E-Mail: MjE1aGBdV1hSX1gfY1Jla1ZjMVZkZF1aX1hWXx9VVg==. Fax +49 7113512552574. Internet-Adresse(n): www.tech-rathaus.esslingen.de Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Allgemeine öffentliche Verwaltung.
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber: Ueberdachung neuer ZOB.
II.1.2) Kurze Beschreibung: Gegenstand des Wettbewerbes ist die Überdachung des gesamten ZOB-Bereichs, die Überdachung der räumlich dezentral angeordneten Haltestellen und die gestalterische Integration der Möblierung, der sonstigen Einbauten und des Informationssystems des ZOB.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71000000.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER: 1. Formale Kriterien für die Bewerbung Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen die formalen Kriterien ausnahmslos erfüllen. Folgende formale Kriterien sind zu erfüllen: — fachliche Anforderungen für Architekten bzw. Stadtplaner sowie für Ingenieure für Tragwerksplanung (Dies können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein), — fristgerechter Eingang der Bewerbung in gedruckter Form per Briefpost, — Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, — Bewerbererklärung auf Formblatt (download unter www.tech-rathaus.esslingen.de) mit Erklärung des Bewerbers zur Teilnahme am Wettbewerb sowie Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 11 VOF vorliegen – mit den eigenhändigen Unterschriften aller teilnahmeberechtigten Bewerber und des federführenden bevollmächtigten Verfassers, — Nachweis der im Wettbewerb geforderten beruflichen Qualifikationen beider Partner der interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft (z.B. Kammernummer, Kopie der Eintragungsurkunde), — zur Teilnahme am Verfahren als „Berufsanfänger“ müssen die Bewerbungsunterlagen: —— auf dem Umschlag mit dem Zusatz „Berufsanfänger“ versehen werden und —— die Kopie der Diplomurkunde enthalten (ausgestellt nicht vor 2002). Sind die formalen Kriterien erfüllt, qualifizieren sich die Teilnehmer für das Auswahlverfahren.
2. Inhaltliche Kriterien für das qualifizierte Auswahlverfahren Ein Auswahlgremium wird die von den Bewerbern eingereichten Unterlagen mit Punkten bewerten. Die Bewerber mit den meisten Punkten („Rangfolge“) qualifizieren sich als Teilnehmer am Wettbewerb. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Kann kein entsprechender Projektnachweis geführt werden, ist ein leeres Projektblatt abzugeben. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Berufsanfänger, die sich als solche am Bewerbungsverfahren beteiligen, werden mit 3 Teilnehmern separat berücksichtigt. Folgende inhaltliche Kriterien sind zu erfüllen: Projektblatt 1: Nachweis eines ausgezeichneten realisierten Projekts, zum Beispiel: Hugo-Häring-Preis, Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Bonatz-Preis. Bei Berufsanfängern kann es auch eine ausgezeichnete Studienarbeit sein. Darstellung auf 1 DIN-A-3-SeiteBewertung: bis zu 2 Punkte. Projektblatt 2: Nachweis eines Wettbewerbserfolgs (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb. Nur Erfolge in regelgerechten Wettbewerben, also nicht bei Mehrfachaufträgen, nicht in Verhandlungsverfahren, zum Beispiel durch eine „wettbewerbe aktuell“-Dokumentation. Bei Berufsanfängern kann es auch ein Erfolg in einem studentischen Wettbewerb sein. Darstellung auf 1 DIN-A-3-Seite. Bewertung: bis zu 2 Punkte. Projektblatt 3: Nachweis eines realisierten Projekts, das der Planungsaufgabe des Wettbewerbs vergleichbar ist. Bei Berufsanfängern kann es auch ein realisiertes Projekt beliebiger Aufgabenstellung sein. Oder ein Projekt, das sie als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben, wenn dies der Büroinhaber bestätigt. Darstellung auf 1 DIN-A-3-SeiteBewertung: bis zu 5 Punkte. Projektblatt 4: Nachweis eines realisierten Projekts zum Thema „Innovation und Gestaltung“. Nach Wahl des Bewerbers. Darstellung auf 1 DIN-A-3-Seite. Bewertung: bis zu 5 Punkte.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN: Ja. Zugelassen zum Wettbewerb werden ausschließlich Bewerber, die die fachlichen Anforderungen für Architekten bzw. Stadtplaner sowie für Ingenieure für Tragwerksplanung erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche und juristische Personen, die folgende geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen: Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/in oder Stadtplaner/in bzw. Ingenieur/in für Tragwerksplanung zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevoll¬mächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS: Nichtoffen. Gewünschte Teilnehmerzahl: Mindestzahl 18 / Höchstzahl 22.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER: 1. — ArGe Behnisch Architekten Stuttgart mit.
2. — ArGe Heiderich Architekten, Lünen mit.
3. — ArGe ISA Internationales Stadtbauatelier, Stuttgart mit.
4. — ArGe Marchwell Valentino Marchisella Architekten, Zürich.
5. — Werner Sobek Stuttgart GmbH & Co. KG.
6. — ArGe Zoller Architekten Stuttgart mit.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE: Städtebauliche Konzeption: — Maßstäblichkeit der Baukörper, — Räumlicher Bezug zur Umgebung; Architektonische Gestaltung, Beleuchtung; Qualität der konstruktiven Lösung; Funktionalität: — Verkehr, Sicherheit, Nutzung, Oberleitung, Komfort; Orientierung; Wirtschaftlichkeit (Investitions- und Folgekosten).
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme: 13.11.2009.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 17.11.2009.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können: Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben: Ja. Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von 42 000 EUR (netto) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis HOAI vom 11.8.2009 (BGBl. I Nr. 53 vom 17.8.2009). § 33 Gebäude und § 49 Tragwerksplanung.
1. Preis 15 000 EUR;
2. Preis 9 000 EUR;
3. Preis 6 000 EUR;
4. Preis 4 000 EUR. Anerkennungen gesamt: 8 000 EUR. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.5.3) Folgeaufträge: Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: Ja.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter: 1. Dr. Jürgen Zieger, Oberbürgermeister, Esslingen.
2. Prof. Dr.-Ing. Ulrike Kuhlmann, Bauingenieurin, Stuttgart.
3. Prof. Dr.-Ing. Franz Pesch, Architekt und Stadtplaner, Stuttgart.
4. Wilfried Wallbrecht, Architekt und Stadtplaner, Esslingen.
5. Stefan Gessler, Architekt, Berlin.
6. Prof. Dr.-Ing. Jan Knippers, Bauingenieur, Stuttgart.
7. Daniel Fluhrer, Architekt und Stadtplaner, Esslingen.
8. Uwe Heinemann, Bauingenieur, Esslingen.
9. Heidi Bär, Stadträtin.
10. Gerhard Heubach, Stadtrat.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: Die Bewerbung muss schriftlich in gedruckter Form per Briefpost erfolgen und Beilage der Bewerbererklärung auf Formblatt (download unter www.tech-rathaus.esslingen.de) mit Erklärung des Bewerbers zur Teilnahme am Wettbewerb sowie Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 11 VOF vorliegen – mit den eigenhändigen Unterschriften aller teilnahmeberechtigten Bewerber und des federführenden bevollmächtigten Verfassers.
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 26.10.2009.