05.10.2017|Projekt-ID 159681|Meldungsnummer 982521|Ausschreibungen
Ausschreibung
Publikationsdatum Simap: 05.10.2017
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, zu Hdn. von Offerte: 080427 N01/46, 48, UPlaNS EFO, PV BSA, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, Schweiz, Telefon: +41 58 480 47 11, Fax: +41 58 480 47 90, E-Mail: MTFhZHJiZ2BlZXRtZi12aG1zZHFzZ3RxP2Byc3FgLWBjbGhtLWJnKyVtYXJvOg== URL www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur, zu Hdn. von Offerte: 080427 N01/46, 48, UPlaNS EFO, PV BSA - Nicht öffnen - Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, Schweiz, E-Mail: MTZcX21dYltgYG9oYShxY2huX2xuYm9sOlttbmxbKFteZ2NoKF1i
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
20.10.2017
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 01.11.2017 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 20.10.2017 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
Datum: 29.11.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch zulässig vorbefassten Firmen oder Bietergemeinschaften, an der eine dieser Firmen beteiligt ist, endet am 14.11.2014 (vgl. Ziff. 4.5).
Es sind 1 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/USB) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:
06.12.2017, Bemerkungen: Der Termin ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers
Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7 Verfahrensart
Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
Dienstleistungsauftrag
1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
Ja
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung
080427 N01/46, 48 UPlaNS Effretikon – Ohringen, PV und BL BSA in der Ausschreibungs- und Realisierungsphase
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
080427
2.4 Aufteilung in Lose?
Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
CPV: 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
Das auszuschreibende Mandat umfasst die Ingenieurdienstleistungen für die ASTRA-Phasen „Submission, Offertvergleich und Vergabeantrag“ bis „Inbetriebnahme/Abschluss“ (SIA 41-53) des Gewerkes BSA.
Die vorliegende Aufgabe umfasst die Begleitung der Realisierung der BSA im NS-Abschnitt Effretikon – Ohringen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungen des Projektverfassers (PV) und der örtlichen Bauleitung gemäss den Leistungsbeschrieben und Fachhandbüchern des ASTRA für alle Projektphasen ab Ausführungsplanung bis und mit Inbetriebnahme/Abschluss (siehe auch Beilagen zur Ausschreibung).
Weitere Informationen unter 4.5
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
Schweiz, Kanton Zürich, Winterthur, eigene Büros
Standortgebundene Dienstleistungen (wie z.B. Sitzungen) erfolgen mehrheitlich vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Filiale Winterthur) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z.B. das Erstellen von Plänen oder Berichten), werden beim Auftragnehmer erbracht.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01.01.2018, Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
2.9 Optionen
Nein
2.10 Zuschlagskriterien
ZK1: SCHLÜSSELPERSONEN: QUALIFIKATION BEZÜGLICH DER ANFORDERUNGEN IM PROJEKT Gewichtung 35%
ALS SCHLÜSSELPERSONEN GELTEN:
- Projektleiter BSA / Leiter Ausführungsplanung
- Bauleiter BSA
ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, QM-KONZEPT / RISIKOANALYSE Gewichtung 25%
ZK3: PREIS Gewichtung 40%
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear
(auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?
Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin
Beginn 01.01.2018 und Ende 31.12.2023
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
3.2 Kautionen / Sicherheiten
Keine.
3.3 Zahlungsbedingungen
45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten
Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer
Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
3.7 Eignungskriterien
aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit / Referenz der Unternehmung / des Anbieters
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Schlüsselpersonen / Referenzprojekt
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen
EK5: Nachweis bezüglich allfälliger Subunternehmer
3.8 Geforderte Nachweise
aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
Zu EK1:
Für den Anbieter:
1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Die Referenz kann in maximal 2 Teilreferenzen erbracht werden.
Zu EK2:
Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz dieses Auftrages.
Zu EK3:
Für den Projektleiter BSA / Leiter Ausführungsplanung und den Bauleiter BSA:
1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Die Referenz kann in maximal 2 Teilreferenzen erbracht werden.
Zu EK4:
Für die Schlüsselpersonen des Anbieters:
Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
Zu EK5:
Maximal 50% der Leistung darf durch Subunternehmen erbracht werden.
Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers innert Wochenfrist einzureichende Unterlagen:
Handelsregisterauszug, Betreibungsregisterauszug, Bestätigung Konkursamt, Bestätigung Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV, Bestätigung UVG-Versicherer, Bestätigung Steuerbehörden (Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern, sowie Mehrwertsteuer), Versicherungsnachweise, jeweils nicht älter als 6 Monate.
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
Kosten: Keine
3.10 Sprachen für Angebote
Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes
180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder
Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Verhandlungen
Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Verfahrensgrundsätze
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Sonstige Angaben
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. RMP Consulting AG und Helbling Beratung + Bauplanung AG sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
4. Für das Projekt „N01/46, 48, UPlaNS Effretikon – Ohringen“ wird das BHU-Mandat voraussichtlich im selben Zeitraum beschafft. Mit Eingabe des Angebots muss der Anbieter deklarieren, ob er sich für beide Mandate bewirbt. Falls ja, muss er angeben, welches Angebot er im Fall von zwei 1. Platzierungen als prioritär erklärt. Bei zwei 1. Platzierungen wird das mit 2. Priorität angegebene Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Folgende Firmen haben Grundlagen für die Projektierung erarbeitet oder waren an deren Erstellung beteiligt und gelten als zulässig vorbefasst (gilt für Hauptsitz und deren Tochtergesellschaften):
- Gruner AG
- Rothpletz, Lienhard & Cie AG
- Jauslin Stebler AG
- Boling AG
- ewp AG
- Basler & Hofmann AG
- LBP AG El.Tech.Beratung
- Gähler und Partner AG
- Emch+Berger AG
- Erb + Partner Ingenieurbüro AG
- F. Preisig AG
- Edy Toscano AG, neu: AF Toscano AG
- Pini Swiss Engineers SA
- R+R Burger und Partner AG
Das Massnahmenprojekt BSA sowie das Komplettdosier „Massnahmenprojekt UPlaNS N01/46, 48 Effretikon – Ohringen“ kann von allen Anbietern mit den Submissionsunterlagen via simap heruntergeladen werden.
Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die zulässig vorbefassten Firmen oder Bietergemeinschaften, an der eine dieser Firmen beteiligt ist, endet am 14.11.2017. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziff. 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die oben genannten Firmen im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB).
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--> Ziff. 2.6 (Fortsetzung):
Die heute bestehenden BSA haben ihre Nutzungsdauer erreicht, die Ersatzteil-Lieferung ist schwierig. Diese Anlagen müssen daher ersetzt oder demontiert werden. Zudem entspricht der Ausrüstungsgrad des Autobahnabschnitts nicht mehr den aktuellen Normen und Richtlinien. Die umzusetzenden Massnahmen sind:
- Erstellen zusätzlicher Energieversorgungsstützpunkte zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und Einhaltung der Abschaltzeiten im Fehlerfall.
- Anlagen Dritter und Anlagen, welche sich ausserhalb des definierten ASTRA-Perimeters bzw. Projektperimeters befinden, werden strikt getrennt und abgekoppelt.
- Gemäss ASTRA FHB BSA kann auf Strassenbeleuchtungen verzichtet werden, diese werden zurückgebaut.
- Aufgrund hohen Verkehrsaufkommens wurde der Ausrüstungsgrad «HOCH» definiert. Zusätzlich wird zwischen dem Anschluss Töss und dem Anschluss Wülflingen eine Pannenstreifenumnutzung (PUN) realisiert. Auf dem Abschnitt zwischen den Anschlüssen Effretikon und Töss wird eine Geschwindigkeitsharmonisierung und Gefahrenwarnung (GHGW) mit Fahrstreifenlichtsignalen (FLS) über allen Fahrspuren installiert. Somit werden für die Verkehrssteuerung, Ereignisdetektion und Verkehrsüberwachung zusätzliche Signalisationen, Signalportale, Verkehrskameras und Radare installiert.
- Für die Kommunikation wird ein neues Abschnittsnetzwerk erstellt, welches als Teilnetz des Breitband-Kommunikationsnetzwerks (BKN) der GE VII realisiert werden soll.
- Zur Erschliessung neuer Anlagen oder Kapazitätserhöhung werden zusätzliche Rohranlagen gebaut. Im Abschnitt 46 beinhaltet dies den Ersatz des Hauptrohrblocks.
- Die bestehende Verkabelung wird altersbedingt grösstenteils zurückgebaut und neu erstellt.
Eine detailliertere Beschreibung der Massnahmen sowie der Abgrenzung zum PV Bau kann dem Massnahmenprojekt BSA entnommen werden (siehe Beilagen zur Ausschreibung). Anzahl und Komplexität der zu erstellenden BSA-Submissionen sind zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht definiert und richten sich nach den Vorgaben des Bauherrn.
Für die Abwicklung des Projekts gelten die Vorgaben des ASTRA (Standards für Nationalstrassen, Fachdokumente für Nationalstrassen, Vorlagen Infrastrukturprojekte, etc.).
4.6 Offizielles Publikationsorgan
www.simap.ch
4.7 Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.