Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen.
noch ausfüllen (alle geforderten Unterlagen müssen zusammen mit dem Angebot eingereicht werden und gelten als Bestandteil Ihrer Offerte).:
— Eignungskriterium 1:
Wird durch den Bauherrn anhand der unterzeichneten Anwesenheitsliste der obligatorischen Begehung überprüft.
— Eignungskriterium 2:
Angaben zu Referenzen (Beilage D01, Ziffer 3.1)
— Eignungskriterium 3:
Nachweis Qualitäts-Managementsystem (Beilage D01, Ziffer 3.2)
— Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen Art. 20 ÖBV (Beilage D02):
— Detaillierter Betreibungsregisterauszug
— Bestätigung der Steuerbehörden (MwSt., Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
— Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
— Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beträge)
— Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
— Sofern im GAV vorgeschrieben: Bestätigung der Krankentaggeldversicherung (KTV)
— Bestätigung der paritätischen Berufskommission bzgl. Einhaltung des GAV
— Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle (oder der externen Treuhandstelle / Buchhaltung) bzgl.:
— Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen sowie
— Lohngleichheit zwischen Mann und Frau
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind, müssen diese nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Anbieterinnen und Anbietern wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Die Selbstdeklaration ist immer einzureichen.
Anbietende mit Geschäftssitz außerhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Für Subunternehmer sind die Selbstdeklaration und Nachweise nach Art. 20 ÖBV ebenfalls einzureichen.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.