14.
Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben (Vordruck Anhang III der Vergabeunterlagen), in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet .
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die oben genannten Eigenerklärungen abzugeben.
Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Vordruck Bieterauskunft der Vergabeunterlagen - mit Ausnahme der Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen, zum Umsatz und zu den Referenzen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck Anhang II der Vergabeunterlagen (einschließlich der Angaben zum Unterauftragnehmereinsatz, zum Umsatz sowie zu den Referenzen bezogen auf die gesamte Bietergemeinschaft) abzugeben. Die unter Punkt 8 des Aufforderungsschreibens geforderten Nachweise und Angaben sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 28.11.2017, 12 Uhr.
Die Vergabeunterlagen können über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist abgerufen werden. Zudem besteht die Möglichkeit die Vergabeunterlagen schriftlich unter Angabe der Vergabenummer: VOEK 186-17 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Verdingungsstelle (Telefax +49 30 3181 1560, E-Mail:
MjEySllmWF1iW2liWzRWaWJYWWddYWFjVl1gXVliIlhZ) anzufordern. In der Anforderung ist eine personenbezogene E-Mail-Adresse anzugeben, da die Unterlagen grundsätzlich kostenlos per E-Mail versandt werden.
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht innerhalb von 3 Tagen erhalten haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Verdingungsstelle!
Unterauftragnehmer: Die Leistungen sind durch den Auftragnehmer mit eigenen Mitarbeitern auszuführen, soweit der Auftragnehmer in seinem Angebot nicht ausdrücklich den Einsatz von Unterauftragnehmern vorsieht. Bei dem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss der Bieter in seinem Angebot Art und Umfang sämtlicher Teilleistungen, für deren Ausführung er sich anderer Unternehmen bedienen will, benennen.
Der Auftragnehmer hat bei der Übertragung von Unteraufträgen nach wettbewerblichen Grundsätzen zu verfahren. Dem Unterauftragnehmer dürfen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen – gestellt werden, als sie zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer vereinbart sind. Bei der Einholung von Angeboten für Unteraufträge hat der Auftragnehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Sonstige Unterlagen
Leistungsbeschreibung
Leistungsverzeichnis
Für das Angebot ist das beigefügte Preisblatt zu verwenden.
Gemäß § 46 Abs. 1 UVgO teilt die Auftraggeberin den nicht berücksichtigten Bietern unverzüglich über die erfolgte Zuschlagserteilung mit. Die Auftraggeberin kann die Informationen unter den Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 UVgO zurückhalten.
Es gilt deutsches Recht.
Anschrift und Form der Angebote:
Elektronische Angebotsabgabe: die Angebote können über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (
www.evergabe-online.de) bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abgegeben werden.
Hinweis gemäß § 11 Abs. 3 VgV:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf
www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf
https://www.evergabe-online.info bereit.
Schriftliche Angebotsabgabe: schriftliche Angebote können per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst, aber auch unmittelbar durch Einwurf in den Hausbriefkasten oder Abgabe in der Poststelle des Dienstgebäudes zugestellt werden. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist der Eingangsstempel der Dienststelle maßgebend. Die Verantwortung für den rechtzeitigen Eingang der Angebote liegt beim Absender. Diese Angebote müssen in einem fest verschlossenen Umschlag, gerichtet an die nachfolgende Anschrift, rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Verdingungsstelle, Fasanenstraße 87, 10623 Berlin.