Der Auftraggeber wird mindestens 3 und maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern. Da der Auftraggeber davon ausgeht, dass sich mehr als 3-5 geeignete Bewerber um die Teilnahme bewerben werden, führt er einen Teilnahmewettbewerb durch.
Die in den nachfolgenden aufgeführten Formblattanlagen aufgeführten Kriterien sind Eignungskriterien. Sie sind nach der zuerkannten Bedeutung untereinander gewichtet und werden entsprechend im Rahmen der Auswahlkriterien bewertet.
1. Formblattanlage „Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte“.
2. Formblattanlage „Referenzen Unternehmen“.
Zu 1. Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2016.
Angabe des Mittelwerts der in den letzten drei Jahren (2014 – 2016) Beschäftigten inklusive der Führungskräfte im Bereich Ingenieursleistung – Elektrotechnik.
Zu 2. Es werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtigt, die innerhalb der letzten 5 Jahre fertiggestellt wurden (Abnahme zwischen 1.1.2012 – bis heute).
Außerdem werden ausschließlich Referenzprojekte berücksichtig, bei denen durch den Bewerber die Anlagengruppen 4 + 5 (Summe) erbracht wurde.
Folgende Angaben sind für jede eingereichte Referenzleistung zu machen:
a. Ansprechpartner Auftraggeber (Name, Anschrift, Telefonnummer),
b. Bearbeitungszeitraum,
c. Angaben zu Honorarzone,
d. Anrechenbare Kosten Anlagengruppe (Summe 4+5 ),
e. Bearbeitete Planungsleistungen,
f. Angaben zum Auftraggeber (öffentlicher/ nicht öffentlicher),
g. Termin Fertigstellung,
h. kurze Projektbeschreibung möglichst in Wort und Bild.
Unter allen Bewerbungen, die die Mindestanforderungen erfüllen, führt der Auftraggeber sodann eine Auswahl anhand von Auswahlkriterien durch.
Im Hinblick auf die Unterkriterien zu diesen Auswahlkriterien sowie deren Gewichtung verweist der Auftraggeber auf die Angaben in den Formblattanlagen „Referenzen Unternehmen“ und „Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte“.
Bei Punktgleichheit wird der Auftraggeber die Auswahl durch Los treffen, § 75 Abs. 6 VgV.
Für den Teilnahmewettbewerb bzw. die Bestimmung der Punktezahl, werden die Angaben von 2 Referenzleistungen zugrunde gelegt.
Für den Fall, dass der Bewerber mehr als zwei Referenzen einreicht, hat er anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber bei der Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Hierzu kann die Formblattanlage „Referenzen Unternehmen“ kopiert und verwendet werden.
Erfolgt jedoch keine Angabe, wird der Auftraggeber diejenigen Referenzen seiner Auswahl zugrunde legen, die in der Anlage als erste benannt sind.
Zu 1. Formblattanlage „Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte“:
Das jährliche Mittel, der in den letzten 3 Jahren (2014 – 2016) Beschäftigten inklusive der Führungskräfte betrug nicht weniger als drei Beschäftigte im Bereich Ingenieursleistung – Elektrotechnik.
Zu 2. Formblattanlage „Referenzen Unternehmen“:
Der Auftraggeber fordert von dem Bewerber als Mindestanforderung ein Referenzobjekt, das folgende Anforderungen (im Rahmen eines Projekts) erfüllt:
— anrechenbare Kosten der Anlagengruppen 4 + 5 gemäß HOAI 2013 §53 ff (Summe) größer als 1 000 000 EUR netto;
— mindestens Leistungsphasen 2-3 und 5-8 erbracht;
— Referenzprojekt mindestens innerhalb der Honorarzone II.