Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
— Ausgefüllter Teilnahmeantrag mit
— Liste der seit 2011 fertig gestellten Referenzprojekte.
— Darstellung von 2 Referenzobjekten in Text und Bild auf je max. 2 einseitig bedruckten DIN A4 – Blättern bzw. max. 1 einseitig bedrucktem DIN A3 Blatt.
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“.
— Nachweis Berufshaftpflichtversicherung.
Darüber hinaus gehende Bewerbungsunterlagen werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Die zum Wettbewerb zugelassenen Teilnehmer werden durch ein vom Auslober berufenes, vom Preisgericht und vom Auslober unabhängiges und fachkundiges Auswahlgremium anhand der eingereichten Unterlagen ausgewählt.
Zur Teilnahme ausgewählt werden 27 Teilnehmer.
Auswahlkriterien und Gewichtung im Bewerbungsverfahren:
— Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen, Qualitäten, Ausführungsarten und beauftragten Leistungsphasen (5-fach);
— Qualität der Gestaltung der eingereichten Referenzobjekte oder Wettbewerbsbeiträge (4-fach);
— Anzahl der Mitarbeiter (1-fach) – (Für die Höchstbewertung sind mindestens 3 in Vollzeit angestellte Architekten/Ingenieure einschließlich der Führungskräfte erforderlich).
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anzuwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gessamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung. Soweit nach diesen Kriterien keine nachvollziehbare Auswahl getroffen werden kann, wird unter den in gleicher Weise geeigneten Bewerbern eine Auswahl durch Los getroffen.
Für die Auflistung der Referenzprojekte ist das den Bewerbungsunterlagen beiliegende Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ zu verwenden. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Liste der Referenzprojekte“ abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzobjekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welche Personen die Leistungen erbracht haben. Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Planungs- und Beratungsanforderungen vergleichbar sein. Erfolge bei geregelten Wettbewerbsverfahren (z. B. nach RPW) können ein Hinweis auf eine hohe Gesdtaltqualität sein. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, die seit 2010 fertig gestellt wurden und deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
Es sind zwei Referenzprojekte aus der Liste der Refernzprojekte auf max. zwei Seiten DIN-A4 (einseitig) in Form von Text, Fotos, Zeichnungen aussagekräftig darzustellen. Aus der Präsentation soll die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
Nach dem Wettbewerbsverfahren müssen die Preisträger nachfolgende Nachweise vorlegen (siehe Pkt. 3.2 des Teilnahmeantrags):
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE);
— Eigenerklärung zur Eignungsanleihe;
— Eigenerklärung zur beabsichtigten Vergabe von Teilleistungen;
— Eigenerklärung zur Größe von mind. zwei realisierten Referenzprojekten.